Neubau eines Gymnastikraums
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Sportausschuss genehmigt dem Verein TV
Jahn-Rheine e. V. den förderunschädlichen vorzeitigen Beginn der Maßnahme
„Neubau eines Gymnastikraums“. Mit dieser Genehmigung ist keine Förderzusage
verbunden.
2.
Über eine mögliche Förderung der Maßnahme kann
erst Ende 2022/Anfang 2023 im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dann
vorliegenden Vereinsanträge entschieden werden.
Begründung:
§ Der Verein
hat am 5. Mai 2022 einen Antrag zur Förderung der Maßnahme und einen Antrag auf
einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Der
Förderantrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
§ Die besondere
Dringlichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns begründet der Verein wie
folgt:
-
Die Heizungs- und Schallbedingungen in dem
Provisorium sind – da es ja eine Tennishalle ist - nicht für ein Fitness- und
Gesundheitsangebot im Winter geeignet. Wir befürchten, dass unsere Mitglieder
ein zweites Jahr die Rahmenbedingungen nicht mitmachen und unseren Verein
verlassen werden.
- Der energetische Aufwand ist auf Grund der schlechten Isolierung so hoch, dass man einen Winter „Gesundheitssport in der Tennishalle“ in der aktuellen Energiekrise im Grunde nicht verantworten kann.
- Es ist absehbar, dass die Baukosten in erheblichem Maße steigen werden. Hier befürchten wir deutliche Mehrkosten für eine Maßnahme, die planerisch abgeschlossen ist und bei der bereits mehrere lokale Baufirmen ihre Mitarbeit zugesichert haben bzw. konkrete Angebote abgeben haben
§ Von einer
grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme kann zwar ausgegangen werden. Über eine mögliche Förderung kann allerdings
erst Ende des Jahres/Anfang 2023 im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dann
vorliegenden Vereinsanträge entschieden werden.
§ Nach den
Sportförderrichtlinien ist die Genehmigung eines förderungsunschädlichen
vorzeitigen Baubeginns in unaufschiebbaren Fällen möglich. Mit der Genehmigung
ist keine Förderzusage verbunden.
Budgethinweise
§ Das im
Haushalt 2022 bereitgestellte Förderbudget für Investitionsmaßnahmen von
Sportvereinen ist bis auf einen Betrag i. H. v. ca. 20.000 Euro für sogenannte
Notfälle ausgeschöpft.
§ Unter der
Annahme, dass sich das Förderbudget i. H. v. 220.000 Euro in 2023 nicht
verändert, ist bereits jetzt erkennbar, dass das Budget erstmalig seit über
zehn Jahren nicht für alle Anträge der Vereine ausreichen wird, da aktuell
schon vier Vereine (einschließlich TV Jahn-Rheine) Anträge mit einem möglichen
Gesamtfördervolumen von 290.000 Euro angekündigt haben. Mit weiteren Anträgen
ist zu rechnen.
Anlage: Antrag TV Jahn Rheine Neubau Gymnastikraum