Betreff
Antrag TV Jahn-Rheine:
Neubau eines Gymnastikraums
Vorlage
196/22
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Sportausschuss genehmigt dem Verein TV Jahn-Rheine e. V. den förderunschädlichen vorzeitigen Beginn der Maßnahme „Neubau eines Gymnastikraums“. Mit dieser Genehmigung ist keine Förderzusage verbunden.

 

2.      Über eine mögliche Förderung der Maßnahme kann erst Ende 2022/Anfang 2023 im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dann vorliegenden Vereinsanträge entschieden werden.

 


Begründung:

 

§  Der Verein hat am 5. Mai 2022 einen Antrag zur Förderung der Maßnahme und einen Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt. Der Förderantrag ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

§  Die besondere Dringlichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns begründet der Verein wie folgt:

 

-          Die Heizungs- und Schallbedingungen in dem Provisorium sind – da es ja eine Tennishalle ist - nicht für ein Fitness- und Gesundheitsangebot im Winter geeignet. Wir befürchten, dass unsere Mitglieder ein zweites Jahr die Rahmenbedingungen nicht mitmachen und unseren Verein verlassen werden.

-          Der energetische Aufwand ist auf Grund der schlechten Isolierung so hoch, dass man einen Winter „Gesundheitssport in der Tennishalle“ in der aktuellen Energiekrise im Grunde nicht verantworten kann.

-          Es ist absehbar, dass die Baukosten in erheblichem Maße steigen werden. Hier befürchten wir deutliche Mehrkosten für eine Maßnahme, die planerisch abgeschlossen ist und bei der bereits mehrere lokale Baufirmen ihre Mitarbeit zugesichert haben bzw. konkrete Angebote abgeben haben

 

§  Von einer grundsätzlichen Förderfähigkeit der Maßnahme kann zwar ausgegangen werden.  Über eine mögliche Förderung kann allerdings erst Ende des Jahres/Anfang 2023 im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller dann vorliegenden Vereinsanträge entschieden werden.

 

§  Nach den Sportförderrichtlinien ist die Genehmigung eines förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns in unaufschiebbaren Fällen möglich. Mit der Genehmigung ist keine Förderzusage verbunden.

 

Budgethinweise

 

§  Das im Haushalt 2022 bereitgestellte Förderbudget für Investitionsmaßnahmen von Sportvereinen ist bis auf einen Betrag i. H. v. ca. 20.000 Euro für sogenannte Notfälle ausgeschöpft.

 

§  Unter der Annahme, dass sich das Förderbudget i. H. v. 220.000 Euro in 2023 nicht verändert, ist bereits jetzt erkennbar, dass das Budget erstmalig seit über zehn Jahren nicht für alle Anträge der Vereine ausreichen wird, da aktuell schon vier Vereine (einschließlich TV Jahn-Rheine) Anträge mit einem möglichen Gesamtfördervolumen von 290.000 Euro angekündigt haben. Mit weiteren Anträgen ist zu rechnen.

 


Anlage: Antrag TV Jahn Rheine Neubau Gymnastikraum