Beschlussvorschläge/Empfehlungen:

1.        Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ nimmt den von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 und den Lagebericht zur Kenntnis.

2.        Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

a.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 mit einer Bilanzsumme von 164.290.488,70 €.

b.    Der Rat der Stadt Rheine stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 abschließend mit einer Bilanzsumme von 167.876.159,60 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.422.737,28 € fest.

       c.    Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Lagebericht zur Kenntnis.

d.    Der Rat der Stadt Rheine beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 7.422.737,28 € in voller Höhe an die Stadt Rheine auszuschütten.

e.    Der Rat der Stadt Rheine erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.

3.        Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.

 


Begründungen:

Zu 1.:

Die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Niederlassung Bielefeld, hat den Jahresabschluss geprüft und als abschließendes Prüfungsergebnis erklärt (Auszug aus dem Bericht: Technische Betriebe Rheine, Rheine, Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2021, Abschnitt B. III, Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“):

„Wir haben den Jahresabschluss der Technische Betriebe Rheine, Rheine, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Technische Betriebe Rheine für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

[…]

 

Bielefeld, den 7. Juni 2022

WIBERA Wirtschaftsberatung
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

Hubert Ahlers                        Sven Galbarski
Wirtschaftsprüfer                  Wirtschaftsprüfer

 

Zu 2.:

Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 Buchstabe c) EigVO entscheidet der Rat der Stadt Rheine über die Feststellung des Jahresabschlusses … und die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses.

Hinsichtlich der Absicherung der Liquidität der TBR erfolgt zeitnah eine Abstimmung zwischen Stadt und TBR.

 

Zu 3.:

Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 


 

 

 

Anlage 1:      Bericht Technische Betriebe Rheine, Rheine: Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2021

Anlage 2:      Bericht zur Ausgliederung von Vermögen aus dem Haushalt der Stadt Rheine in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ zum              1. Januar 2021 gemäß § 9 Abs. 1 EigVO NRW (Ausgliederungsbericht)