Betreff
Dritter Ort ARTandTECH.space - Raumprogramm
Vorlage
208/22
Aktenzeichen
06021-4-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Kulturausschuss nimmt das von den Nutzerinnen und Nutzern erarbeitete Raumprogramm (Anlage 1) sowie die Erläuterungen hierzu zur Kenntnis.

 


Begründung:

Bereits in der Vorlage 534/21 für die Sitzung KA/002/2021 (gemeinsame Sitzung des Kulturausschusses und des Jugendhilfeausschusses) wurde über die Ergebnisse des Workshops vom 02.10.2021 berichtet. In diesem Workshop wurde über die baulichen Anpassungen und Wünsche diskutiert, mit denen die Gebäude am Standort Lindenstr. 11 von der bisher provisorischen Nutzung in eine dauerhafte Nutzung überführt werden können.

Die im Workshop erarbeiteten Entwürfe wurden zwischenzeitlich gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern konkretisiert.

 

Die in diesem offenen Diskurs mit den Nutzerinnen und Nutzern weiter vertieften Anforderungen wurden inzwischen durch das Büro Schwerdt+Schwerdt in ein zeichnerisches Raumprogramm überführt (siehe Anlage 1).

 

Bei der Erstellung des Raumprogramms wurden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

·         Es werden 6 Räume als Kreativ-Werkstätten geschaffen. Die Spezialisierung dieser Räume ergibt sich im weiteren Prozess.

·         Anordnung des Bereichs Space in der Mitte zwischen den Kreativ-Werkstätten unter Nutzung des Innenhofes als Campus.

·         Optimierung der nutzbaren Räume durch möglichst wenig Verkehrsflächen.

·         Sicherstellung eines barrierefreien Zugangs zum ARTandTECH.space.

·         Optional Errichtung eines Baukörpers für zusätzliche Sanitärräume auf dem Innenhof.

 

Ein besonderer Punkt ist die „Adressbildung“. Hier verständigten sich die Beteiligten darauf, dass die Adressbildung ausschließlich durch die Gestaltung der Außenfassade (Eyecatcher) geschehen soll. Auf die Herstellung eine „Haupteinganges“ an der Lindenstraße wurde verzichtet um mehr Flächen für die Kreativ-Werkstätten zu generieren anstatt Flächen für Verkehrswege zu verbrauchen.

 

Im nächsten Schritt wird das Büro Schwerdt+Schwerdt auf Grundlage des vorliegenden Raumprogramms eine konkrete Umbauplanung sowie eine valide Kostenschätzung für die geplanten Maßnahmen vornehmen. Hierbei ist der Förderbescheid des Landes NRW vom 22.03.2021 (Landeszuwendung von 450.000 € bei Gesamtkosten i.H.v. 682.000 €) der Kostenrahmen, der einzuhalten ist. Vor diesem Hintergrund soll die Planung von Anfang an selbständige Bauabschnitte berücksichtigen, die für sich umsetzbar sind. Es soll auf jeden Fall vermieden werden, dass es zu Mehrausgaben kommt, die nicht durch entsprechende Gegenfinanzierungen aufgefangen werden können.

 

 


Anlage 1: zeichnerische Darstellung des Raumprogramms