Betreff
Berichtswesen 2022, Stichtag 31.05.2022 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie Sonderprojekte Bahnflächen und Rahmenplan Innenstadt
Vorlage
211/22
Aktenzeichen
5/FC-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 5 – Planen und Bauen, Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie zu den Sonderprojekten Bahnflächen und Rahmenplan Innenstadt mit dem Stand der Daten vom 31.05.2022 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zur Kenntnis zu nehmen. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- Produkt 5302

- Produktgruppe 57

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 52, 53, 56 und 57 voraussichtlich Verschlechterungen in Höhe von 288.000 €.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Finanzplan für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 52, 53, 56 und 57 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 2.140.000 €.

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Zum Stichtag 31.05.2022 sind noch keine Abweichungen aufgrund der Corona-Pandemie feststellbar. 

 

 

Beteiligung vom Bund an den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten

Der Bund hat mit den Ländern eine Vereinbarung zur Beteiligung an den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung geschlossen. Auf das Land NRW entfallen insgesamt 430,8 Mio. €. Das zuständige Ministerium (MKFFI) hat mit Schreiben vom 25.04.2022 angekündigt, in einer ersten Charge einen Gesamtbetrag in Höhe von 215,4 Mio. € an die NRW-Kommunen zu verteilen.

Am 10.05.22 hat das MKFFI die kommunenscharfe Verteilung bekanntgegeben, demnach entfällt auf die Stadt Rheine ein Gesamtbetrag in Höhe von 760.862,51 €. Vorgaben zur Verwendung sind noch nicht bekannt, so dass noch keine Verteilung auf die Budgets der Fachbereiche erfolgt. 

 

Zu den Sonderprojekten Bahnflächen und Rahmenplan Innenstadt wird auf die jährlichen Sachstandsberichte verwiesen.

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: 52 – Bericht zum Stichtag 31.05.2022

Anlage 2: 52 – Erläuterungen zum Bericht

Anlage 3: 5301 – Bericht zum Stichtag 31.05.2022

Anlage 4: 5301 – Erläuterungen zum Bericht

Anlage 5: 56 – Bericht zum Stichtag 31.05.2022

Anlage 6: 56 – Erläuterungen zum Bericht