Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht
für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – mit dem Stand der Daten zum
31.05.2022 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat
verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die
Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte
der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen
ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche
Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die
Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
-
Alle
Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner
Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
-
Abweichungen
von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere
Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende
nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden
Abweichungen vorliegen:
-Produktgruppe 31
– Service Recht für Gesamtverwaltung
-Produktgruppe 33
– Feuerwehr/Rettungsdienst
-Produktgruppe 34
– Bürgerservice.
Gegenüber der
Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den
Fachbereich 3 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 191.100 €.
Im Finanzplan ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung voraussichtlich keine Veränderungen.
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Folgende
Abweichungen im Fachbereich 3 – Recht und Ordnung sind dabei insbesondere auf
die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produktgruppe 32 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Produkt 3202 – Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Ergebnisplan |
|||
Berichts-zeile |
Ertrags-u. |
Begründung |
Verbesserung (+) / |
2 |
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen |
Unterstützung
der örtlichen Ordnungsbehörden durch das Land NRW zur Bewältigung des
Aufwandes im Rahmen der Umsetzung der Coronaschutzverordnung. |
+ 191.100 € |
Anlage:
Bericht FB3 zum Stichtag 31.05.2022