Betreff
Gebührenmaßstab in der Abfallentsorgung
Vorlage
216/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ beschließt, die bestehende Berechnungspraxis der Abfallgebühren auf Basis einer verhältnismäßigen Schlüsselung auf Grundlage von Tonnagen / Litern und Behältern beizubehalten.

 


Begründung:

Auf Basis der Prüfung der Abfallentsorgungsgebühren der Örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Rheine (Bericht Prüfung TBR, Abfallentsorgung vom 01.09.2021, Vorlage: 197/21) wurde im Betriebsausschuss angeregt, die bestehende Verteilungsgrundlage der gebührenfähigen Kosten zu prüfen.

1.      Restmüllbehälter (80/120/240 l)

 

a.      Aktuelle Praxis:

Die Verteilung der Gebühren fähigen Kosten geschieht über zwei Mengenschlüssel: Einerseits Kosten, die primär in Abhängigkeit mit der Müllsammlung (Transport und Abholung) entstehen wie z. B. Personal- oder Fahrzeugkosten. Diese werden über einen behälteranzahlabhängigen Schlüssel verteilt; andererseits Kosten, die insbesondere durch die Entsorgung entstehen, die der TBR von Dritten in Rechnung gestellt werden. Diese Entsorgungskosten werden verursachungsgerecht über das Fassungsvermögen der Behälter (Liter) auf die Abfallbehälter verteilt.

Begründung:

Unabhängig von der Behältergröße ist der Sammelaufwand bei jedem Abfallbehälter gleich und somit auch die Sammel- bzw. Betriebskosten. Lediglich die Entsorgungskosten für den abgefahrenen Abfall sind mengen- und somit behältergrößenabhängig.

Ergebnis der Gebührenbedarfsrechnung für den Restmüllbereich für das Jahr 2022 nach aktueller Praxis:

b.      Vorschlag Örtliche Rechnungsprüfung:

Rein literabhängige Verteilung der gebührenfähigen Kosten auf die Abfallbehälter.

Ergebnis einer fiktiven Gebührenbedarfsrechnung für den Restmüllbereich für das Jahr 2022 mit rein literabhängiger Verteilung auf die Abfallbehälter:

2.      Restmüllcontainer

 

Die Verteilung der Kosten für Müllcontainer (Fassungsvermögen 1,1 cbm) erfolgt unabhängig von den Restmülltonnen, da keine gemeinsamen Touren stattfinden und die Kosten leistungsscharf getrennt voneinander erfasst werden können.

 

Vergleich der Gebührenbedarfsrechnung für Restmüllcontainer für das Jahr 2022:

 

Fazit:

Die Gebühr für einen 80 l Behälter würde im Jahr 2022 von 159,07 € um 24,83 € auf 134,24 € sinken. Der 120 l Behälter würde mit einer Gebühr von 201,36 € relativ konstant bleiben und die Gebühr für ein 240 l Restmüllbehälter würde um 85,45 € auf eine Gebühr von 402,73 € verhältnismäßig hoch ansteigen. D. h. die pro Behälter entstehenden Sammelkosten der kleineren Tonnen würden durch die 240 l Tonne „subventioniert“, da die pro Behälter anfallenden Sammelkosten nicht mehr pro Behälter, sondern pro Liter umgerechnet werden würden.

Für die Berechnung der Gebühren für Container stellt sich diese Umverteilung ähnlich dar.

Die Gebührensenkung für die 14-tägliche Abfuhr eines Restmüllcontainers von 743,19 € um 112,22 € auf 630,97 € würde kompensiert durch eine Gebührensteigerung der Abfuhr 2 x pro Woche um 404,80 € (Abfuhr 4 x pro Woche um 809,60 €). (Hinweis: Diese Berechnung gilt lediglich für die gebührenabhängigen Restmüllcontainer (Anzahl: 430 im Jahr 2022). Die privatrechtlichen (gewerblichen) Container werden separat berechnet (Anzahl: 870 im Jahr 2022)).

Bezogen auf die Menge der Restmüllbehälter in Rheine (ohne Container) würde dies, wie es auch in der Vorlage zur Einführung einer 40 Liter Restmülltonnte (Vorlage: 160/22) beschrieben wird, bedeuten, dass bezogen auf die Gesamtheit der Haushalte knapp 2.600 Haushalte einen Großteil, der durch die Sammlung entstehenden Kosten tragen würden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit könnte somit in Frage gestellt werden.

Damit würden letztlich vorrangig Bewohner von Einfamilienhäusern von einer Gebührenumverteilung durch eine Veränderung der Schlüsselung profitieren. Mieter oder Eigentümer in Wohnanlagen hätten keine Wahl und müssten weiterhin große Tonnen benutzen, deren Kosten sich bei rein literabhängiger Verteilung deutlich erhöhen würde.

Ein Anreiz zur Müllvermeidung wird vermutlich ebenfalls nicht geschaffen, da die Mehrheit der Haushalte ihr Mindestvolumen bereits erreicht haben. Es besteht vielmehr die Gefahr, dass Bürger auf einen kleineren Behälter wechseln und ihren überzähligen Restmüll illegal entsorgen.