Betreff
Freizeitflächenbedarfsplan 2023-2028 - Gliederung
Vorlage
217/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die Gliederung zum Freizeitflächenbedarfsplan 2023 -2028 mit den aufgeführten Eckpunkten der Vorlage zu erstellen und den gesamten Plan als Druckvorlage dem Jugendhilfeausschuss am 17.11.2022 vorzulegen.

 


Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss hat das Jugendamt der Stadt Rheine beauftragt einen Spielflächenbedarfsplan zu erstellen. Im Folgenden wird die Gliederung mit bereits erarbeiteten Eckdaten zwecks Beschluss und zur weiteren Bearbeitung vorgelegt:

 

 

Spielflächenbedarfsplan 2023-2028

 

Gliederung

 

1.  Einleitung

2.  Planungsauftrag

3.  Leitbild

4.  Planungsziele

5.  Auswertung des Spielflächenbedarfsplanes der Jahre 2017 bis 2022

6.  Planungsrichtwerte und Bedarfsermittlung

6.1  Planungsrichtwerte

6.2  Bedarfsermittlung

7.  Bestand

8.  Unterhaltungsaufwand

9.  Stadtteilprofile

10. Handlungsempfehlungen der einzelnen Standorte

11. Querschnittsthemen

11.1 moderne Spielformen
            11.2 Barrierefreiheit
            11.3  Spielplatzpaten
            11.4  Freizeitflächen in Zeiten von Corona

12. Aktuelle Projekte

12.1 Parkouranlage
12.2 Pumptrack
12.3 Hasenhöhle
12.4 Nadigstraße
12.5 Eschendorfer Aue
12.6 Damloup Kaserne

13. Gesamtstädtische Bezüge

13.1 Integriertes städtebauliches Handlungskonzept (ISEK) Quartier Schotthock
13.2 Masterplan Grün
13.3 Kinder- und Jugendförderplan
13.4 Familienbericht
13.5 Rahmenplan Innenstadt
13.6 Wohnflächenentwicklungsplan

14. Investitionsbedarf und Folgekosten

15. Fortschreibung der Freizeitflächenbedarfsplanung

 

1     Einleitung

 

Freizeitflächenbedarfsplan

 

Der Grundsatz einer Freizeitflächenbedarfsplanung liegt darin, eine allgemeine Daseinsversorgung vorzuhalten, die insbesondere die sozialen Bedürfnisse der Familien und jungen Menschen berücksichtigen soll. Ziel der Planung ist eine systematische, inhaltliche und methodisch gesicherte Planungsgrundlage zu schaffen, die eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Maßnahmen und Handlungsempfehlungen bietet. Eine zielgruppenorientierte Beteiligung der verschiedenen Nutzer(innen) und Vertretergruppen/Stadtteilbeiräte ist notwendig. Spielflächen gehören zur selbstverständlichen Infrastruktur von Städten und Gemeinden. Die Freizeitflächenbedarfsplanung ist Aufgabe des Jugendamtes in Kooperation mit dem Fachbereich 5 Planen und Bauen sowie den Technischen Betrieben Rheine. Sie bezieht städtebauliche Entwicklung mit ein und orientiert sich an Bau- und Bevölkerungsstrukturen der Kommune.

 

Zur detaillierten Vorgehensweise bei der Freizeitflächenbedarfsplanung zählen:

 

·           Bestandsaufnahme der öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen

 

·           Soziallraumanalyse (Aussagen zur demografischen Entwicklung,
Verortung der Spielflächen im Stadtteil/Sozialraum)

 

Durch diese qualitative und quantitative Bewertung der Spiel- und Freizeitangebote können Empfehlungen zum Erhalt, zum Neubau, zur Aufwertung, zur Umgestaltung bzw. zur Aufgabe und Stilllegung von Spielflächen entwickelt werden. Besonders während der Pandemie verbunden mit dem Lock down kamen den Spiel- und Freizeitflächen besondere Bedeutung zu.

Freizeitflächen sind sozial ausgerichtete Orte, an denen sich Kinder und Jugendliche zwanglos bewegen können und mit anderen Personen interagieren können.

 

2     Planungsauftrag

 

Der Jugendhilfeausschuss hat die Verwaltung zur Fortschreibung des Freizeitflächenbedarfsplanes beauftragt.

 

3     Leitbild

 

Spiel- und Freizeitflächen sind generationsübergreifende und barrierefreie
Aufenthaltsorte der Begegnung

 

Wie die Umbenennung des „Spielflächenbedarfsplan“ in die Bezeichnung „Freizeitflächenbedarfsplan“ bereits vermuten lässt, wurde das Leitbild dahingehend weiterentwickelt, dass auch Freizeitflächen für Jugendliche explizit in den Blick genommen werden und eine generationenübergreifende Perspektive berücksichtigt wird. Eine solche generationenübergreifende Perspektive wird als sinnvoll angesehen, da Spiel- und Freizeitflächen Orte der Begegnung für alle Generationen sein sollen. Resultierend daraus wird die Fortschreibung des Freizeitflächenbedarfsplans von einem Diversitätsgedanken geprägt sein, der eine Vielfalt potenzieller Nutzer(innen) impliziert und deshalb u.a. auch beispielsweise Themen wie die Barrierefreiheit und inklusive Spielmöglichkeiten auf Spiel- und Freizeitflächen in den Blick nimmt. Für die genaue Formulierung des Leitsatzes und des Leitbildes, soll der Vorschlag „Freizeitflächen - generationsübergreifende und barrierefreie Aufenthaltsorte der Begegnung“ mit allen an der Entwicklung des Freizeitflächenbedarfsplanes beteiligten Personen diskutiert und ggf. überarbeitet werden. Generell sollen Freizeitflächen generationsübergreifende und barrierefreie Aufenthaltsorte der Begegnung sein.

Abschließend kann festgehalten werden, dass der Begriff des Freizeitflächenbedarfsplans nicht nur „klassische Kinderspielplätze“ meint, sondern auch Plätze für Jugendliche in den Blick genommen werden sollen. Zu nennen ist beispielsweise die Skateanlage, Parkouranlage, Basketballplätze und eine Pumptrack.

 

4     Planungsziele

 

Die im Spielflächenbedarfsplan 2017 – 2022 genannten Planungsziele:

 

·           Nachweis einer ausgewogenen räumlichen und flächenmäßigen Versorgung mit attraktiven Spielflächen unter Berücksichtigung stadtviertelspezifischer Besonderheiten und demografischer Aspekte

 

·           die Schaffung eines attraktiven Spielangebotes für Kinder und Familien, zielgruppenorientierte Angebote für Mädchen und Jungen aller Altersstufen, geeignete Anlage für Jugendliche und junge Erwachsene

 

·           die Förderung aktiver Bewegung; dazu gehören beispielsweise Bolzplätze, Skateranlagen und Beachvolleyballfelder

 

·           natürliche Freiflächen, Brachen, Waldflächen als informelle Spielorte beachten und erhalten

 

·           Orte der Begegnung schaffen; vor dem Hintergrund der Alterung der Gesellschaft soll Spielplätzen neben den Spielangeboten auch eine Funktion als Treffpunkt für alle Generationen zukommen

 

·           die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei allen Planungsschritten, insbesondere bei allen konkreten Planungen vor Ort

 

·           die Kooperation mit Vereinen, um Synergieeffekte zum beiderseitigen Nutzen zu fördern

 

·           die Gewährleistung von Sicherheit und Sauberkeit auf allen Anlagen

 

·           sparsamer und effektiver Mitteleinsatz im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets

 

sind zu aktualisieren.

 

5     Auswertung des Spielflächenbedarfsplanes der Jahre 2017 bis 2022 Die Auswertung des Spielflächenbedarfsplans der Jahre 2017 bis 2022 beinhaltet die Zielüberprüfung. Es wird in den Blick genommen, inwiefern die formulierten Handlungsbedarfe umgesetzt wurden.

 

6     Planungsrichtwerte und Bedarfsermittlung

Die DIN 18034 „Spielplätze und Freiflächen“ bietet Hilfestellung für die Planung, den Bau und den Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen zum Spielen. Dabei werden neuste planerische und sozialpädagogische Erkenntnisse berücksichtigt. Die DIN gibt klare definierte Mindestanforderungen an Flächengrößen und Erreichbarkeiten vor.

 

Im Hinblick auf die Bedarfsermittlung kann festgehalten werden, dass es keine gesetzliche Grundlage und keine Norm für die Festlegung eines kommunalen Spielflächenbedarfsplanes gibt. Bei der Bedarfsermittlung wird folglich eine stadtteilbezogene Analyse vollzogen unter Berücksichtigung der

·         Einwohner(innen)daten mit einer Betrachtung der Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen

·         Siedlungsstruktur

·         Erreichbarkeit gemäß DIN 18034

·         Öffentliche Park- und Grünanlagen.

 

Darüber hinaus stellt ein erstellter Fragebogen das Erhebungsinstrument für die Bedarfsermittlung dar. Der Fragebogen wurde in Kooperation zwischen den Technischen Betrieben Rheine und dem Jugendamt der Stadt Rheine konzipiert und wird für alle 131 Spielplätze in Rheine von den Technischen Betrieben zusammen mit dem Jugendamt bearbeitet. Zudem sollen Beurteilungen aus der Perspektive der Vertreter(innen) der Stadtteilbeiräte, des Unterausschusses Kinderspielplätze und den Spielplatzpat(innen) erfolgen. Die Bewertung erfolgt anhand von Schulnoten, die im Anschluss daran in abschließend festgelegte Kategorien (siehe Punkt 12) eingeteilt wird, die den entsprechenden Handlungsbedarf verdeutlichen. Folgende Themenbereiche des Fragebogens sind jeweils Teil der Bestandsaufnahme:

 

·         Beurteilung der Spielgeräte

·         Beurteilung pädagogischer Aspekte

·         Beurteilung der Sauberkeit

·         Beurteilung der Barrierefreiheit

·         Beurteilung des Aufenthalts und der Umgebung

·         Beurteilung der Fläche, des Umfeldes und der Bepflanzung

 

Bei einem gemeinsamen Workshop im August 2022 soll sich über die Bewertungen der Spielplätze ausgetauscht werden. Zu diesem Treffen werden alle Vertreter(innen) der Stadtteilbeiräte, des Unterausschusses Kinderspielplätze sowie Spielplatzpat(innen) eingeladen. Neben den bereits genannten beteiligten Personengruppen, sollen die folgenden genannten Gremien beteiligt werden. Das Format der Beteiligung steht zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest. Es handelt sich um die folgenden Interessensvertretungen, die zielgruppengerecht beteiligt werden sollen.

 

·    Kinderbeirat

·    Jugendteam

·    Seniorenbeirat

·    Beirat für Menschen mit Behinderung

 

7     Bestand

In Rheine sind derzeit 131 öffentliche Spielflächen vorhanden. Hierzu zählen 87 Spiel- und 25 Ballspielplätze, zwei Spielpunkte, 26 interne und 19 externe Schulplätze sowie vier sogenannte „besondere Bewegungsangebote“.

 

7.1  Spielplätze

Spielplätze sind in der Regel so konzipiert, dass sich dort zwei Spielbereiche befinden. Ein Bereich für Kleinkinder bis zu drei Jahren mit der entsprechenden Geräteausstattung sowie eine Spielzone für Kinder bis zu 12 Jahren. Tagsüber sind diese Spielplätze uneingeschränkt zugänglich. Kombinierte Spielanlagen sind direkt zusammenliegende Kinderspiel- und Bolzplätze. Sie zählen sowohl zu den Ballspielplätzen als auch zu den Kinderspielplätzen und werden als ein Standort gerechnet.

 

7.2 Spielpunkte

Spielpunkte bestehen aus einer kleinen Anzahl von Spielgeräten und befinden sich in der Innenstadt von Rheine.

 

7.3  Ballspielplätze
Ballspielplätze sind Fußballfelder unterschiedlicher Größenordnung, die tagsüber uneingeschränkt zugänglich sind. Die Ballspielplätze gehören zu den am stärksten genutzten Spielanlagen aller Altersgruppen.

 

7.4  Schulplätze
Schulplätze sind für Kinder- und Jugendliche wichtige ergänzende Spiel- und Aufenthaltsräume in den einzelnen Stadtteilen. Die Bedeutung von Schulplätzen als öffentliche Spielanlagen hat sich seit der Einführung des Ganztagsschulbetriebes erheblich verstärkt: Kinder sind zunehmend in der Schulbetreuung. Die Geräteausstattung der Grundschulplätze hat in den letzten Jahren durch den Einsatz externer Fördermittel eine erhebliche Aufwertung erfahren. Aufgrund des verstärkten Angebotes von Ganztagsschulen sind die Schulplätze nur zu eingeschränkten Zeiten für alle Kinder zugänglich.

 

8     Unterhaltungsaufwand

             
Die Unterhaltung der Spielplätze in Rheine beinhaltet das Kontrollieren der Spielplätze und Geräte, das Reparieren der Geräte, das Instandsetzen der Infrastruktur, den Sandaustausch, das Müllsammeln, die Baumkontrolle und Baumpflege und die Pflege der Rasen- und Gehölzflächen.

 

              Darin enthalten sind Personalkosten der Mitarbeitenden der TBR, Fremdleistungen und Materialkosten.

 

9     Stadtteilprofile

Die stadtteilbezogene Analyse der Spielplatzsituation erfolgt auf Basis der räumlichen Gliederung der Stadt in 24 Stadtteile. Mit der Erstellung von Stadtteilprofilen wird der Versorgungsgrad des Stadtteiles mit Spielflächen beschrieben unter Berücksichtigung der

·           Einwohnerdaten mit einer Betrachtung der Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen

·           Siedlungsstruktur

·           Versorgungsradien

·           Öffentlichen Park- und Grünanlagen.

 

10   Handlungsempfehlungen der einzelnen Standorte

Aus der Gesamtbewertung der Spielplätze mittels Beurteilungsbogen wird sich anhand einer Bewertungsskala eine Prioritätenliste für die weiteren Handlungsempfehlungen ergeben, indem die vergebenen Schulnoten in Kategorien übertragen werden:

 

Kategorie A (Note 5-6): rote Markierung – dringender Handlungsbedarf

Kategorie B (Note 3-4): gelbe Markierung        – mittelfristiger Handlungsbedarf

Kategorie C (Note 1-2): grüne Markierung – kein akuter Handlungsbedarf

Kategorie A (rot)

In diesem Bereich sind die Spielflächen mit erhöhtem Handlungsbedarf verzeichnet.

 

Kategorie B (gelb)

Bei den im Rahmen der Bestandsaufnahme „gelb“ markierten Spielflächen besteht ein mittelfristiger Handlungsbedarf. Hierbei handelt es sich um Spielflächen, die in den nächsten 5 Jahren im Rahmen der alljährlich geplanten überarbeitet werden sollen.

 

Kategorie C (grün)

 

Bei den im Rahmen der Bestandsaufnahme „grün“ markierten Spielflächen besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Dennoch ist darauf zu achten, dass ein guter Zustand dieser Spielflächen erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass auch hier regelmäßige Maßnahmen zur Erhaltung erforderlich sind.

 

11   Querschnittsthemen

Im Rahmen des Freizeitflächenbedarfsplans der Jahre 2023-2028 werden die Querschnittsthemen moderne Spielformen, Barrierefreiheit, Spielplatzpaten und jugendgerechte Freizeitflächen bearbeitet.

 

12   Aktuelle Projekte

Der Spielflächenbedarfsplan wird einen Einblick in gegenwärtige und geplante Projekte geben, zu denen die Parkouranlage, ein Pumptrack, die Hasenhöhle sowie die Nadigstraße, die Eschendorfer Aue und die Damloup Kaserne zählen. 

 

13   Gesamtstädtische Bezüge

Die folgenden Bezüge werden bei der Fortschreibung des Spielflächenbedarfsplans Berücksichtigung finden, damit umfassende und verschiedene Perspektiven mit einbezogen werden. Es handelt sich dabei um die folgenden Bezüge:

·         Integriertes städtebauliches Handlungskonzept (ISEK) Quartier Schotthock

·         Masterplan Grün

·         Kinder- und Jugendförderplan

·         Familienbericht

·         Rahmenplan Innenstadt

·         Wohnflächenentwicklungsplan

 

14   Investitionsbedarf und Folgekosten

Für Neubau, Ausbau und Ausstattung bzw. Renovierung von Kinderspielplätzen steht insgesamt ein Budget in Höhe von 95.000 € pro Haushaltsjahr zur Verfügung. Davon sind 65.000 € für Investitionen vorgesehen. Für den Aufwand werden 30.000 € jährlich eingesetzt.

Neue Spielplätze in Neubaugebieten werden durchweg über die Beteiligung der Anlieger im Umlageverfahren finanziert. Auch über Förderprogramme können zusätzliche Mittel für Neu-, Aus- und Umbauten von Spielplätzen akquiriert werden.

 

15   Fortschreibung der Freizeitflächenbedarfsplanung

Der Freizeitflächenbedarfsplan soll in den nächsten 5 Jahren umgesetzt werden.