Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH - Zuführung zur Kapitalrücklage
Vorlage
223/22
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 2.000.000 EUR zuzuführen.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass künftige Zuführungen in die Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH in Höhe der im Haushaltsplan hierfür veranschlagten Mittel auch ohne zusätzlichen gesonderten Ratsbeschluss vorgenommen werden.

 


Begründung:

 

Zu 1:

Der Rat der Stadt Rheine hat in den letzten Jahren zur finanziellen Absicherung von verschiedenen Projekten (Errichtung von Kindertagesstätten und von Mehrfamilienhäusern) Erhöhungen des Stammkapitals der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH beschlossen (vgl. Vorlagen Nr. 388/15; 111/17, 278/18, 209/19, 134/20, 510/20, 643/21).

 

Um eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Finanzierung weiterer Investitionen (Kita + 22 WE Wohnbebauung Neuenkirchener Straße, Kita Eschendorfer Aue , 8 WE Starenweg) abzusichern, ist eine weitere Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 2.000.000 EUR notwendig.

 

 

Zu 2:

Bislang wurden Einzelbeschlüsse für die vorgenommenen Zuführungen zur Kapitalrücklage vorgenommen (s. Begründung zu 1.). Zur Vereinfachung und Flexibilisierung und damit bedarfsgerechteren Ausstattung der Wohnungsgesellschaft soll künftig auf Einzelbeschlüsse verzichtet werden und die im Haushaltsplan explizit zu diesem Zweck veranschlagten Mittel sollen ohne zusätzlichen gesonderten Beschluss unterjährig der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft zugeführt werden.