Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ stimmt der Einführung eines
Unterflurcontainer-Systems (UFC) für die Entsorgung von Abfällen aus privaten
Haushalten parallel zur bislang ausschließlichen Behälterabfuhr zu. Zur
Erprobung soll ein UFC-System beim Bauvorhaben der städtischen
Wohnungsgesellschaft an der Neuenkirchener Straße installiert werden.
Begründung:
Hintergrund
Aufgrund von Siedlungswachstum und Flächen-knappheit in vielen Städten rücken Unterflursysteme für die Erfassung von Haushaltsabfällen immer mehr in den Fokus der kommunalen Entsorgungs-unternehmen.
Unterflurcontainer haben gegenüber der konven-tionellen Behälterabfuhr viele Vorteile: Vor allem reduzieren sie den oberirdischen Platzbedarf bei der angestrebten Verdichtung in der Bebauung sowie die Belästigungen durch Lärm, Geruch oder mitab-gelegte Abfälle.
Flächenbedarf
Unterflurbehälter
gibt es in Größen von 2 m³ bis 5 m³. Ein Behälter benötigt oberirdisch
lediglich eine Fläche von 4 m² (Bodentiefe ca. 3 m) und ersetzt bis zu vier
große 1,1 m³-Container bzw. 20 herkömm-liche 240 l-Tonnen, die insgesamt einen
Platz von mehr als 10 m² belegen. Die damit eingesparte freie Fläche kann dann
anderweitig für z. B. Grünflächen, Spiel- und Parkplätze genutzt werden.
Unterflursysteme sind damit überall dort besonders effizient, wo der Platz knapp bemessen ist und viele Menschen auf engem Raum leben.
Systemvorteile im Überblick
·
Die
platzsparenden Abfallbehälter verschwinden aufgrund der Bauweise aus dem
Blickfeld.
· Weniger Geruch und Schädlinge, da sich durch die kühlere Bodenlagerung die Geruchsbildung reduziert und Schädlinge keinen Zugang haben. Auch die Brandgefahr wird durch die sauerstoffarmen Innenbehälter verringert.
·
Standplätze sind
gut einsehbar, wodurch es zu weniger Beistellungen bzw. wilden
Müllablager-ungen als bei Depotcontainern oder Müllgroß-behälter kommt.
Unübersichtliche Boxen oder dunkle Ecken gehören der Vergangenheit an, was
zusätzlich für mehr Sicherheit sorgt.
·
Sichtklappen, kleine Einwurfsäulen mit
Anti-Graffiti-Beschichtungen und Wannen-Boden-klappen (wie bei Altkleidercontainern)
sorgen für einfaches Handling und Sauberkeit.
·
Niedrige
Einwurfhöhen sorgen dafür, dass die Behälter für ältere oder in ihrer
Bewegung eingeschränkte Personen leichter zu
bedienen sind, als herkömmliche Abfallbehälter. Sie bieten damit einen
barrierearmen Zugang, insbesondere für Rollstuhlfahrer.
·
Behälter sind abschließbar
und werden in der Regel mit in die Hausschließanlage der jeweiligen Wohnanlage
integriert, so dass eine Fremdnutzung ausgeschlossen ist.
·
Lärmbelästigungen werden durch die größeren
Füllmengen und weniger Entleerungs-vorgänge stark reduziert. Eine selbstständig
schließende Klappe des Innenbehälters sorgt bei der Leerung für zusätzliche
Sicherheit.
·
Mehr Komfort für
den Nutzer und die Hausverwaltung. Es ist kein Hausmeisterservice mehr für den
Behältertransport notwendig. Zudem können Störungen im Betriebsablauf des
Entsorgers ohne merklichen Einfluß auf die Abholung flexibel kompensiert
werden.
Standort
Unterirdische
Aballsysteme lassen sich bei Neubauprojekten mit relativ geringem Planungs- und
Kostenaufwand realisieren. Aber auch im Bestand sind Unterflurcontainer unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und technischen Bedingungen
nachrüstbar.
Grundsätzlich
muss der Standplatz aber für das Unterflursystem - ähnlich wie auch für die Entleerung eines
normalen oberirdischen Depotcontainersystems - für das Entsorgungs-fahrzeug
leicht zu erreichen sein.
Bei
der Standortwahl sind folgende Punkte wichtig:
·
Abstand der UFC
zur Hauswand: mind. 1,5 m.
·
Abstand der
jeweiligen Säule zu Fensteröffnungen: mind. 2 m.
·
Untergrund muss
an der Einbaustelle frei von Leitungen, Kanalisation etc. sein.
·
Keine Hindernisse
(Parkbänke, Autos, Laternen etc.) im Umkreis von 3 m.
·
Traglast des
Untergrundes (z. B. Pflasterung) für das Fahrzeug: mind. 30 t.
·
Entfernung der
Unterflurcontainer vom Standplatz des Entsorgungsfahrzeugs: ca. 3 m bis 5 m (je
nach eingesetztem Fahrzeug und Größe des Unterflursystems).
·
Aufstellplatz für
das Entsorgungsfahrzeug: mind. 6 m breit x 15 m lang.
·
Aufstellplatz
parallel zum Behälterstandort bei max. 6 % Gefälle.
·
Lichte Höhe über
dem Einwurfschacht: mind. 8 m.
Zur Einführung des UFC-Systems soll zunächst ein Standort probeweise betrieben werden. In Abstimmung mit der städtischen Wohnungsgesellschaft soll exemplarisch am Standort Neuenkirchener Str./Kollwitzstraße ein UFC-System mit vier Fraktionen (Restmüll, Biomüll, Papier, LVP) verbaut werden. An dem Standort wird derzeit eine Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten und einer Kita errichtet. Außerdem soll bei der Überplanung des Damloup- Areals die Einführung eines flächendeckenden UFC-Systems im öffentlichen Raum eingeplant werden.
Kosten
Bei
den Kosten spielen die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes eine wesentliche
Rolle, denn die Schächte für das UFS-System gehören immer dem
Grundstückseigentümer, die Behälter dem öffentlich-rechtlichen Entsorger.
Damit ist der Grundstückseigner für die Herstellung
der Baugrube auf seinem Grundstück, die Einholung von ggf. erforderlichen
Genehmigungen und Leitungsprüfungen selbst zuständig. Zudem hat er die
erforderlichen Betonschächte zur Aufnahme der Sammelbehälter und der
Sicherheitsebene, bei dem vom Entsorgungsunternehmen zugewiesenen
Unterflurhersteller auf eigene Kosten zu
beschaffen. Der Kostenumfang für vier Behälter beträgt etwa 27.000 €. Befindet
sich das System auf öffentlichem Grund, trägt die Herstellungskosten
vollständig die Stadt.
Beim
öffentlich-rechtlichen Entsorger verbleiben die Kosten für die Beschaffung und
Erstinstallation der innenliegenden Unterflurbehälter. Für die Ausstattung
eines UFC Stellplatzes werden 4 Behälter für die 4 Müllfraktionen benötigt. Die
Gesamtkosten für die Erstausstattung eines UFC-Stellplatzes betragen ca. 15.000
€ (ca. 3.750 € pro Behälter). Die Kosten sind im Vergleich zu den bisher
vewendeten Müllgroßbehältern (2.844 € für 4 x 1,1 m³) zwar etwas teurer,
jedoch, da sie aus Metall sind mind. doppelt so lange nutzbar.
Trotz
anfänglich hoher Investitonskosten für die Erstinstallation rechnet sich das
System aufrund geringerer Folge- und Nebenkosten sowie folgender weiterer
Faktoren:
·
Weniger
Platzbedarf.
·
Geringerer
Unterhaltsaufwand (Abstellflächen, Hausmeister etc.).
·
Mehr Komfort
(keine Tonnenbereitstellung, keine überfüllten Behälter, Hygiene, hoher Brandschutz
etc.).
·
Generelle
Aufwertung der Immobilie.
·
Lange Lebensdauer
(ca. 10 Jahre).
·
Effizientere,
bedarfsorientierte Abfuhr.
Ressourcen, Abfuhrlogistik und
Fahrzeugtechnik
Geleert
werden die UFC i. d. R. entsprechend dem im Abfuhrkalender festgelgten
Rhythmus. Eine flexible Leerung ist bei Bedarf jederzeit möglich.
Die
Leerung selbst erfolgt über ein spezielles Sammelfahrzeug mit Kranmulde, das
zur optimalen Auslastung auch als Containerfahrzeug auf dem Wertstoffhof
eingesetzt werden soll. Die Beschaffung soll im Zuge der Ersatzbeschaffung für
einen bestehenden Hakenlifter auf dem
Wertstoffhof ausgeschrieben werden: Kosten ca. 290.000 €, Lieferzeit: aktuell
18 Monate.
Wartung und Reinigung können nach entsprechender Schulung des TBR-Personals im Zuge der Leerung erfolgen. Geeignetes Fahr- und Bedienpersonal ist vorhanden.
Fazit:
Unterflursysteme sind moderne und zukunftsorientierte Abfallentsorgungssysteme, die platzsparend und wartungsarm sind.
Sie wirken sich positiv auf die
Stadtsauberkeit aus. Die optische Aufwertung der Stellplätze trägt zu einem
ansprechenderen Straßenbild und zur allgemeinen Verbesserung
des Wohnumfeldes bei. Letztendlich wird die Wohnqualität durch mehr Komfort am
Standort gesteigert und die Immobilie aufgewertet.
Die
Kosten für Vorbereitung der Baugrube und Einbau der Betonfertigschächte trägt
der Grundstückseigentümer. Sie werden durch neben den aufgezeigten allgemeinen
Vorteilen durch niedrigere Nebenkosten und Gebühren kompensiert.
Die
Bereitstellung der innenliegenden Unterflurbehälter erfolgt durch den
öffentlich-rechtlichen Entsorger (TBR). Die Kosten für die Behälter fließen,
wie bei den herkömmlichen Mülltonnen, in die Gebührenkalkulation. Die
Einführung des UFC-Systems setzt daher die Ergänzung der
Abfallentsorgungssatzung sowie der Abfallgebührensatzung voraus. Die
Kostenkalkulation für die Abfallgebühren erfolgt separat, so dass diese Kosten
leistungsgerecht den jeweiligen Nutzern zugeordnet werden können.