Betreff
Ausschreibung von Betreuungs- und Verpflegungsleistungen an Rheiner Grundschulen
Vorlage
231/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der Ausschreibungen der Trägerschaften für die Durchführung von Betreuungsangeboten und Verpflegungsleistungen an den bezeichneten offenen Ganztagsschulen in Rheine zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der entsprechenden Vergabeverfahren.

 

2.      Der Schulausschuss stimmt der in der Begründung beschriebenen Zusammensetzung des Wertungsgremiums zu und benennt folgende politische Mitglieder:

 

 

                                            Mitglied                                 Vertreter/in

 

CDU                               _________________             _________________

 

SPD                                 _________________              _________________

 

B90/Grüne                      _________________              _________________

 

FDP                                 _________________             _________________

 

Linke                               _________________             _________________

 

UWG Rheine                  _________________              _________________

 

BfR                                 _________________              _________________

 


Begründung:

 

1.    Hintergrund

 

Seit dem Schuljahr 2016/2017 schreibt die Stadt Rheine die Betreuungs- und Verpflegungsleistungen an den Grundschulen der Stadt Rheine getrennt voneinander aus. Zuletzt erfolgte eine Neuvergabe zum Schuljahr 2022/2023.

 

An den folgenden Grundschulen laufen nun zum 31.07.2023 die Verträge mit den Trägern der Betreuungsangebote und den Caterern aus:

 

  • Bodelschwinghschule
  • Gertrudenschule
  • Johannesschule Eschendorf
  • Johannesschule Mesum/Elte
  • Marienschule Hauenhorst
  • Paul-Gerhardt-Schule
  • Südeschschule
  • Nelson-Mandela-Schule (nur Catering)

 

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen muss die Betreuungs- und Verpflegungsleistung erneute europaweit ausgeschrieben werden.

 

2.    Bisherige Grundstruktur der Ausschreibungen

 

Grundlage der Vergabe für den Betreuungsbereich ist ein umfassendes Leistungsverzeichnis sowie eine pädagogische Wertungsmatrix (s. Anlage). Letztere wurde in der Vergangenheit sowohl dem Schulausschuss (Vorlage 226/17) als auch den betroffenen Grundschulleitungen vorgestellt und wird zu jedem Ausschreibungsdurchgang modifiziert. Wertungskriterien im Vergabeverfahren sind dabei der Preis (30 %), sowie die Inhalte der pädagogischen Konzepte (70 %).

 

Hinsichtlich der Verpflegungsleistungen erfolgte eine Vergabe in der Vergangenheit sowohl auf Grundlage des Preises (50 %) als auch verschiedener Qualitätskriterien wie die Warmhaltezeit (20 %), der Anteil Bio-Lebensmittel (20 %), sowie die Anzahl der Menülinien (10 %).

 

Weiterhin wurde für die Betreuungs- und Verpflegungsleistungen in Form eines Leistungsverzeichnisses ein qualitativer Mindeststandard definiert, der sich in den vergangenen Jahren bewährt hat beiziehungsweise stetig weiterentwickelt wurde.

 

Die Vertragslaufzeit beträgt bei beiden Ausschreibungen vier Jahre, wobei die Verträge eine stillschweigende Verlängerungsoption beinhalten. Von dieser Option wurde in der Vergangenheit kein Gebrauch gemacht.

 

 

 

3.    Anpassungen

 

Auch in diesem Ausschreibungsdurchgang findet wieder eine Aktualisierung der Vergabeunterlagen statt. Die relevanten Punkte werden im Folgenden kurz vorgestellt.

 

 

Vergabe Betreuung

 

Bei der letzten Sitzung des Wertungsgremiums wurde durch die Mitglieder darum gebeten, die Gewichtungspunktzahl bei einzelnen Unterkriterien anzuheben. Diese Anpassung wurde entsprechend der Rückmeldungen vorgenommen.

 

Weiterhin stellte die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN am 17. August 2021 einen Änderungsantrag zur Vorlage 318/21/1, über die der Schulausschuss in seiner Sitzung am 25. August 2021 beriet. Der Antrag zielte darauf ab, im Hinblick auf die seinerzeit anstehenden Betreuungs- und Verpflegungsausschreibungen an fünf Rheiner Grundschulen, eine Anpassung der vorhandenen Mindeststandards der Betreuungs- und Verpflegungsangebote zu erwirken. Seinerzeit wurde von der Verwaltung mit Hinweis auf den geplanten OGS-Qualitätsdialog zugesagt, den Antrag zum übernächsten Ausschreibungsdurchgang umzusetzen.

 

Bereits in diesem Ausschreibungsdurchgang sind jedoch mehrere Punkte des Antrages abbildbar. So wird die pädagogische Bewertungsmatrix fortlaufend weiterentwickelt und auch im Rahmen des Qualitätsdialoges noch weitere Modifikationen durchlaufen. Bewusst nicht enthalten in der Wertungsmatrix sind Regelungen zum Betreuungsschlüssel und zur beruflichen Qualifikation des Personals. Die Stadt Rheine hat hier einen Mindeststandard definiert, der seit der ersten Vergabe zum Schuljahr 2016/2017 im Leistungsverzeichnis der Ausschreibung verankert ist. Eine Gruppenleitung darf hier beispielsweise nur von einer pädagogischen Fachkraft übernommen werden, während pro Betreuungsgruppe (25 Kinder) zwei Aufsichtspersonen vorgesehen sind. 

 

 

Vergabe Verpflegung

 

Einige der im Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN gewünschten Nachhaltigkeitsstandards werden durch das Leistungsverzeichnis bereits abgebildet. So setzt eine Zuschlagsverteilung die Einhaltung der DGE-Qualitätsstandards voraus bzw. liegt eine DGE-Zertifizierung bei der Hälfe der in der Vergangenheit erfolgreichen Bieter vor.

 

Darüber hinaus wird bei der Gestaltung der Menülinien die Berücksichtigung verschiedener Essensanforderungen bereits verbindlich vorausgesetzt. So wird an die Ausgabe von schweinefleischhaltigen Lebensmitteln die Bedingung geknüpft, dass ein Alternativgericht mit einer anderen Fleischsorte angeboten wird. Außerdem wird eine angemessene Berücksichtigung von Allergien sowie von sonstigen religiösen bzw. kulturellen Essgewohnheiten der Kinder vorgeschrieben.

 

 

 

4.    Kosten

 

Die voraussichtlichen Kosten auf vier Jahre belaufen sich für die auszuschreibenden Schulen auf ca. 8.300.000 Euro. Davon entfallen ca. 8.150.000 Euro auf die Betreuungsleistungen sowie ca. 150.000 Euro auf die Verpflegungsleistungen. Letztere nehmen in den kommenden Jahren ab, da die städtischen Zuschüsse fortlaufend reduziert werden.

 

Aufgrund des finanziellen Volumens hat die Ausschreibung EU-weit zu erfolgen.

 

Den Aufwendungen gegenüber stehen erwartete Erträge i. H. v. ca. 6.800.000 Euro. Diese setzen sich zusammen aus OGS-Fördermitteln (ca. 4.500.000 Euro) sowie aus OGS-Elternbeiträgen (ca. 2.300.000 Euro).

 

 

5.    Weiteres Vorgehen

 

Um eine zeitgerechte Vergabe der Leistung zu ermöglichen, soll das Ausschreibungsverfahren im August 2022 mit der Bekanntmachung angestoßen werden.

 

Die Wertung der Angebote ist für den Zeitraum Oktober bis November 2022 angesetzt. Neben der formalen Prüfung erfolgt dabei auch eine Wertung dahingehend, in welchem Maße die Angebote aus inhaltlicher Sicht die Kriterien der pädagogischen Wertungsmatrix erfüllen.

 

Für diese pädagogische Prüfung soll wie in der Vergangenheit ein Wertungsgremium gebildet werden. Dieses besteht aus Vertreter/-innen der Verwaltung, der Leitungen der jeweils betroffenen Schulen, sowie jeweils einem politischen Vertreter/einer politischen Vertreterin jeder Fraktion.


Dem Wertungsgremium werden vorbereitete Unterlagen durch die Verwaltung vorgelegt. Aufgrund vergaberechtlicher Vorschriften kommt dem Wertungsgremium eine beratende Funktion zu.

 

Das genaue Datum, an dem das Bewertungsgremium zusammenkommt, sowie weitere Informationen zu dieser Sitzung, werden zeitgerecht im Vorfeld bekanntgegeben.

 

 


Anlage:

 

pädagogische Wertungsmatrix