Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der planungs- und baubegleitende Ausschuss nimmt die Anwendung einer Preisgleitklausel bei ausgewählten Gewerken zur Kenntnis.
Der planungs- und baubegleitende Ausschuss nimmt den aktuellen Kostenstand des Projektes zur Kenntnis.
Der planungs- und baubegleitende Ausschuss nimmt die vorgestellten Kostenverschiebungen zur Kenntnis.
Begründung:
Anwendung
Preisgleitklausel (Vorstellung durch Frau Matianis/Büro pm.a)
Da im Projekt Rathauszentrum keine klar abgrenzbaren Bauteile gebildet werden können, wurde für die Ausschreibung und Vergabe der Gewerke festgelegt, dass ein Großteil als Gesamtleistung vergeben werden soll.
Besonders für die haustechnischen Vergaben wäre eine Teilung der Leistungen in verschiedene Bauabschnitte sehr nachteilig, wenn nicht unmöglich. Die Systeme im gesamten Rathaus sind komplex verbunden, eine entsprechende Betreuung und Gewährleistung je Gewerk sollte ebenfalls in einer Hand liegen. Das bedeutet, dass ein Großteil der Vergaben im Jahr 2022/2023 erfolgen soll, der Leistungsabschluss durch den bauabschnittsweisen Umbau aber bis Anfang 2026 geplant ist.
Diese lange Laufzeit der Verträge in Verbindung mit dem aktuellen Weltgeschehen kann vermuten lassen, dass insbesondere das Kostenrisiko für die möglichen Bieter sehr hoch ist. Es wird erwartet, dass entweder sehr hohe Angebotspreise kalkuliert werden oder keine Angebote eingehen werden. Um den Projektverlauf nicht zu gefährden, soll für ausgewählte Gewerke eine Preisgleitklausel vereinbart werden. Damit soll zum einen verhindert werden, dass Baustopps wegen Insolvenzen oder Streitigkeiten entstehen, zum anderen soll aber auch sichergestellt werden, dass überhaupt Angebote eingehen.
Diese Maßnahme zur Sicherstellung des Bauablaufes führt aber gleichzeitig dazu, dass die tatsächlichen Baukosten nicht mit den Ausschreibungsergebnissen feststehen, sondern teilweise bis zu drei Jahre später.
Durch die Vereinbarung sind die Vertragspartner, der Auftragnehmer und gleichermaßen der Auftraggeber, im Zeitraum der Leistungserbringung berechtigt, eine Mehrvergütung für Kostensteigerungen bzw. eine Mindervergütung für Kostensenkungen zu verlangen. Angelehnt an die durch den Bund herausgegebenen Vorlagen wurde eine vereinfachte und praxistaugliche Vereinbarung erstellt.
Abweichend von diesem bestehenden und für Großprojekte zu detaillierten und aufwändigen Verfahren wird der Mehr-/Mindervergütungsanspruch auf der Grundlage der Veränderung einmal im Quartal errechnet und gefordert werden. Diese Forderung wird geprüft und kann dann u.a. nach Ablauf einer Frist von 6 Monaten nach Auftragsvergabe und der Überschreitung einer Bagatellgrenze gewährt werden.
Die Preisgleitklausel soll nicht für jedes Gewerk, sondern nur individuell in Ausnahmefällen angewendet werden. Vor der Veröffentlichung einer Ausschreibung soll jeweils abgeschätzt und entschieden werden, ob das Risiko des Materialpreises gesehen wird oder nicht. Erstmals wurde die vorgestellte Vereinbarung der Ausschreibung für den Rohbau beigefügt.
Mehrkosten aus aktueller Veröffentlichung Preisindizes
(Vorstellung durch
Frau Matianis/Büro pm.a)
Die Baupreise sind
nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Februar 2022 um 20,4 %
gegenüber November 2020 (Zeitpunkt Kostenberechnung) gestiegen.
Gründe der
rasanten Preisentwicklung liegen an der Baumaterialknappheit und den gestörten
Lieferketten. Baumaterialen wie Holz, Stahl, Dämmstoffe sowie Kunststoffe sind
seit Beginn der Corona-Pandemie knapp. Davon sind auch Schrauben und
Elektronikkomponenten sowie Sandlieferungen betroffen (Stand 05/2022).
Seit Beginn des
Ukraine Kriegs sind zudem die energieintensiven Branchen – zu denen auch das
Baugewerbe zählt –besonders stark von dem rasanten Preisanstieg bei Öl und Gas
betroffen. Hersteller von Stahl und Glas fahren ihre Produktion zeitweise
herunter. Der Preis für Stahl steigt teils um 50 bis 70 Prozent. Die
Auswirkungen des Krieges sind noch nicht in den Preissteigerungen (20,4%)
erfasst, da der Krieg Ende Februar 2022 begonnen hat und die Auswertung des I.
Quartals 2022 die Monate Januar bis März erfasst. Es ist somit mit deutlich
höheren Steigerungen zu rechnen.
Eine Vorschau ist
deshalb wie üblicherweise über den Querschnitt nicht möglich. Für die Prognose
ist der aktuelle Steigerungswert (von Quartal IV/2021 zu I/2022 = 4,7%) für die
zukünftige Entwicklung als Annahme angesetzt.
Vor dem
Hintergrund des Vergabeterminplans- der gewerkeweise aufgestellt ist - ergeben
sich dadurch Baupreiserhöhungen in Abhängigkeit zum Submissionstermin.
Zusätzlich sind die besonders betroffenen Gewerke, in denen Baumaterialien wie
Holz, Stahl, Zement, etc. verwendet werden - mit einem Risikofaktor belegt.
Sollte die Entwicklung der Kosten sich entsprechend weiter nach oben entwickeln
(s. Anlage 2) würde der Aufwand für Baupreissteigerungen zusätzliche 6.000.000
€ brutto bis zum Ende der Ausschreibungen und Vergaben im III/Quartal 2023
bedeuten.
Ausschreibung &
Vergabe:
Bislang wurden zwei Gewerke beauftragt: der leichte Abbruch sowie die
Umzugslogistik der Bibliothek. Das Ergebnis des leichten Abbruchs
unterschreitet in Summe deutlich die budgetierten Kosten, sodass in der
Kostenprognose bezogen auf die Gesamtkosten aktuell von der Einhaltung der
Obergrenze auszugehen ist. Dies betrifft nicht die angemeldeten
Baupreissteigerungen, die in das Budget eingestellt wurden und die
kontinuierlich überprüft und angepasst werden. In Kürze werden weitere
Abbruchgewerke sowie das Hauptgewerk Rohbauarbeiten submittiert. Die Veröffentlichungen
der Ausschreibungen für den Metallbau 01/Fassadenarbeiten und die
Dachabdichtung folgen in Kürze. In diesen Gewerken ist aufgrund
Materialengpässe wahrscheinlich von einer Abweichung von den Budgetkosten
auszugehen.
Aktuelle
Kostenplanung
Die Kostenplanung
wurde entsprechend der Ergebnisse des letzten Ausschusses, der Ratssitzung vom
27.04.2022 und der aktuellen Planungsergebnisse angepasst.
Die vorgestellten
Mehrkosten können nach Prüfung wie folgt konkretisiert werden, diese sind in der aktuellen Kostenaufstellung
berücksichtigt worden:
Baupreissteigerung
Quartal IV/2021, 15,7%
8.000.643,00 € brutto
Baupreissteigerung Quartal I/2022, 4,7%
6.001.226,00 € brutto
Baupreissteigerung
gesamt, 20,4% 14.001.869,00 € brutto
Ausgewählte
Kostenverschiebungen/Mehrkosten aus Planung
Die folgenden ausgewählten Mehrkosten für die Veränderungen der Entwurfs-
und Ausführungsplanung wirken sich nicht erhöhend auf das Gesamtbudget aus,
weil sie durch ein günstiges Vergabeergebnis im leichten Abbruch Mittel
freigeworden sind.
Anpassung
Haustechnikplanung EDV
Änderung der
Planung zur Betriebskosten- und CO2-
Einsparung durch freie Kühlung Serverraum ca. 127.000,00 € brutto
Bauwesenversicherung ca. 84.500,00 € brutto
Geänderte
Planung Bürobereich 2. OG
Detaillierung
der Innenraumplanung, Kosten für zusätzliche Raumabtrennung, Personalzuwachs ca.
52.000,00 € brutto
Mögliche
weitere Mehrkosten, die im Projektverlauf entschieden werden:
Wachdienst (Phase I + II) ca. 160.000,00 € brutto
oder Videoüberwachungsanlage (Phase I + II + III) ca. 103.000,00 € brutto
Förderung
Ergänzend zur Städtebauförderung wurden die derzeit laufenden Förderprogramme mit dem Schwerpunkt der haustechnischen Ausstattung geprüft. Im Ergebnis wurden drei weitere Förderanträge für die Anlagen der Lüftungs- und MSR-Technik sowie die vorgesehenen Gründächer im Bereich RHZ 2 gestellt. Der aktuelle Stand wird in der Sitzung vorgestellt.
Die abschließende Zusage für die Städtebauförderung liegt bis dato noch nicht vor.
Anlagen:
Anlage 1_RHZ_V235_220609_Kosten Dashboard
Anlage 2_RHZ_V235_220609_Kostenentwicklung BPI_EV3
Anlage 3_RHZ_V235_220609_Kostenentwicklung BPI auf Gewerke_EV3
Anlage 4_RHZ_V235_220609_Kostenverfolgung_Vergaben_EV 3
Anlage 5_RHZ_V235_220609_Kostenverfolgung_EV 4