Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2021 Entlastung.
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2
Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.391.859,16
EUR wie folgt zu verwenden:
Ein Teilbetrag in Höhe von 791.859,16 EUR wird
entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage
eingestellt.
3.
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Vorschlag des
Verwaltungsrats der Stadtsparkasse, die Entscheidung über die Verwendung des
danach verbliebenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der
eindeutigen Erwartungshaltung der Aufsicht zur Zahlung von Dividenden und
Ausschüttungen erst im Dezember 2022 zu treffen, zur Kenntnis.
Begründung:
Der Jahresabschluss der
Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von
1.699.838.855,83 EUR ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und Bilanzgewinn
beträgt 1.391.859,16 EUR.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW soll ein
Teilbetrag in Höhe von 791.859,16 EUR in die Sicherheitsrücklage
eingestellt werden.
Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine schlägt vor, die Entscheidung über die Verwendung des danach verbleibenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der eindeutigen Erwartungshaltung der Aufsicht zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen erst im Dezember 2022 zu treffen.
Der Jahresabschluss 2021 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2022 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlage:
Jahresabschluss zum 31.12.2021