Betreff
Information zur Umsetzung des neuen Landeskinderschutzgesetzes NRW
Vorlage
257/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, das am 1. Mai 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW umzusetzen.

 


Begründung:

 

Resultierend aus den bekannt gewordenen Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat der Landtag den Gesetzesentwurf der Landesregierung für ein „Landeskinderschutzgesetz NRW und Änderung des Kinderbildungsgesetzes“ am 6. April 2022 einstimmig verabschiedet. In Kraft getreten ist dieses Gesetz am 1. Mai 2022.

 

Mit dem Kinderschutzgesetz wird das Ziel verfolgt, die Arbeit der Jugendämter in NRW bei Kindeswohlgefährdungen nach § 8a SGB VIII zu unterstützen und qualitativ auszubauen. Konkret bedeutet dieses, dass folgende Punkte entwickelt und ausgebaut werden sollen:

 

·         Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen durch eine maßgebliche Beteiligung (§ 1).

·         Sicherung hoher fachlicher Standards sowie regelmäßige Überprüfung dieser fachlichen Standards in Qualitätsentwicklungsverfahren durch das Landesjugendamt (§ 5).

·         Verbesserter Austausch sowie Verfahrensabläufe, insbesondere zwischen den im Kinderschutz tätigen Fachkräften, durch die Schaffung von Kinderschutznetzwerken, inklusive einer kontinuierlichen Netzwerkkoordinierung (§ 9).

·         Verbesserungen von Fortbildungsangeboten für die Beteiligten des Kinderschutznetzwerkes (§ 9).

·         Entwicklung von Leitlinien zu Kinderschutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe sowie in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe (§10 und § 11).

·         Erprobung innovativer Maßnahmen im Kinderschutz (§15).

 

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen stellt das Land NRW nach dem Konnexitätsprinzip finanzielle Mittel bereit. Die Gesamtausgaben werden für das Jahr 2022 auf 53 Millionen Euro, für das Jahr 2023 auf 85,3 Millionen Euro und für die Jahre ab 2024 auf 85,8 Millionen Euro pro Jahr prognostiziert.

 

Die Höhe der Mittel, die die Stadt Rheine davon erhalten wird, ist derzeit noch unklar. Berechnungen zu der Verteilung der Landesmittel sind noch nicht bekannt, so dass aktuell noch keine konkreten Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen möglich sind. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 sollen mögliche Erträge und Aufwendungen veranschlagt werden.

 

In der Sitzung werden die gesetzlichen Neuerungen anhand einer Power-Point-Präsentation detaillierter vorgestellt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Landeskinderschutzgesetz NRW Veröffentlichung