Betreff
Schiedsamt Stadt Rheine - Neuwahl im Schiedsamtsbezirk III zum 01.12.2022
Vorlage
258/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW mit Wirkung zum 01.12.2022 die Neuwahl der Schiedsperson

 

Herrn

Georg J. Ernsting

Hauenhorster Str. 25

48431 Rheine

 

für den Schiedsamtsbezirk III (PLZ 48432) der Stadt Rheine für die Dauer von 5 Jahren.

 


Begründung:

Die bisherige Schiedsfrau im Schiedsamtsbezirk III, Frau Elisabeth Mächel-Gerst, wird ihr Amt zum 30.11.2022 niederlegen. Bereits im Februar wurde daher in der Münsterländischen Volkszeitung und auf der Homepage der Stadt Rheine für das Ehrenamt geworben.

 

Für das Schiedsamt kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet ist. Das Schiedsamtsgesetz NRW vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Insgesamt sind drei Bewerbungen für den Schiedsamtsbezirk III eingegangen. Aus diesen drei Bewerbern wird Herr Georg J. Ernsting, unter Berücksichtigung verschiedener Kriterien, als geeigneter Nachfolger von Frau Mächel-Gerst vorgeschlagen. Die Auswahl erfolgte aufgrund von Telefonaten mit dem Bewerber und den vorliegenden Bewerbungsunterlagen. Der Bewerber war bereits viele Jahre ehrenamtlich (u.a. als Schöffe und Mediator) aktiv. Herr Ernsting erfüllt die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Ehrenamtes als Schiedsperson (§ 2 Schiedsamtsgesetz NRW) und möchte diese Tätigkeit für die Dauer der Wahlperiode von fünf Jahren übernehmen.

 

Mit Schreiben vom 08.04.2022 (per Mail versendet) wurden die Fraktionen des Rates der Stadt Rheine über die geplante Neubesetzung des Schiedsamtsbezirkes III in Kenntnis gesetzt und die Möglichkeit zur Rückmeldung und auch Einsicht in die Bewerbungsunterlagen der anderen Bewerber eingeräumt.

 

Unter Bezugnahme auf die eingereichten Bewerbungsunterlagen wird somit Herr Ernsting für die Neuwahl zum 01.12.2022 als Schiedsamtsperson für den Schiedsamtsbezirk III in Rheine vorgeschlagen.

 

Anmerkung:

Bei der Beratung und Entscheidung über Schiedspersonen ist insbesondere darauf zu achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstigen schützenswerten Interessen der Betroffenen nicht verletzt werden. Es ist daher stets zu prüfen, ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll.

 


Anlage:

Bewerbungsunterlagen Herr Georg J. Ernsting