Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW mit Wirkung zum
01.12.2022 die Neuwahl der Schiedsperson
Herrn
Georg J. Ernsting
Hauenhorster Str.
25
48431 Rheine
für den Schiedsamtsbezirk
III (PLZ 48432) der Stadt Rheine für die Dauer von 5 Jahren.
Begründung:
Die bisherige
Schiedsfrau im Schiedsamtsbezirk III, Frau Elisabeth Mächel-Gerst, wird ihr Amt
zum 30.11.2022 niederlegen. Bereits im Februar wurde daher in der
Münsterländischen Volkszeitung und auf der Homepage der Stadt Rheine für das
Ehrenamt geworben.
Für das
Schiedsamt kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeignet
ist. Das Schiedsamtsgesetz NRW vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson
nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht
besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsperson soll nicht sein, wer das 30.
Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebensjahr bereits vollendet hat, in dem
Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche
Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Insgesamt
sind drei Bewerbungen für den Schiedsamtsbezirk III eingegangen. Aus diesen
drei Bewerbern wird Herr Georg J. Ernsting, unter Berücksichtigung
verschiedener Kriterien, als geeigneter Nachfolger von Frau Mächel-Gerst
vorgeschlagen. Die Auswahl erfolgte aufgrund von Telefonaten mit dem Bewerber
und den vorliegenden Bewerbungsunterlagen. Der Bewerber war bereits viele Jahre
ehrenamtlich (u.a. als Schöffe und Mediator) aktiv. Herr Ernsting erfüllt die
persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Ehrenamtes als Schiedsperson
(§ 2 Schiedsamtsgesetz NRW) und möchte diese Tätigkeit für die Dauer der
Wahlperiode von fünf Jahren übernehmen.
Mit Schreiben
vom 08.04.2022 (per Mail versendet) wurden die Fraktionen des Rates der Stadt
Rheine über die geplante Neubesetzung des Schiedsamtsbezirkes III in Kenntnis
gesetzt und die Möglichkeit zur Rückmeldung und auch Einsicht in die
Bewerbungsunterlagen der anderen Bewerber eingeräumt.
Unter
Bezugnahme auf die eingereichten Bewerbungsunterlagen wird somit Herr Ernsting
für die Neuwahl zum 01.12.2022 als Schiedsamtsperson für den Schiedsamtsbezirk
III in Rheine vorgeschlagen.
Anmerkung:
Bei der
Beratung und Entscheidung über Schiedspersonen ist insbesondere darauf zu
achten, dass die Persönlichkeitsrechte oder sonstigen schützenswerten
Interessen der Betroffenen nicht verletzt werden. Es ist daher stets zu prüfen,
ob die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll.
Anlage:
Bewerbungsunterlagen Herr Georg J. Ernsting