Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschatz nimmt den Endbericht zur
Konzeption des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
Schotthock“ zur Kenntnis.
II.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine folgendes zu beschließen:
I.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt das ISEK Schotthock als Zielvorgabe für die weitere
städtebauliche und funktionale Entwicklung des Stadtteils Schotthock. Die
erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.
II.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, im September 2022 einen
Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.
Begründung:
A Ausgangslage
Der Rat der
Stadt Rheine hat 2010 beschlossen, für den Stadtteil Dorenkamp ein Integriertes
Handlungskonzept (IHK) erstellen zu lassen. Das IHK wurde 2011 durch den Rat
der Stadt Rheine beschlossen und im gleichen Jahr erfolgte nach erfolgreicher
Antragstellung die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“.
Der Stadtteil
Schotthock stand 2010 ebenfalls zur Diskussion für die Erarbeitung eines IHK,
jedoch hatte die Stadt Rheine bereits exemplarisch mit dem Stadtteil Dorenkamp
an dem landesweiten Projekt „Nachhaltiges kommunales Flächenmanagement“
teilgenommen.
Vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels hatten bereits zahlreiche Akteure für
den Stadtteil Dorenkamp erste konkrete Maßnahmen und konzeptionelle Ideen
entwickelt. Somit entschieden sich die Verwaltung und der Rat der Stadt Rheine
gemeinsam für den Stadtteil Dorenkamp.
Die positiven
Erfahrungen und Entwicklungen, die die Stadt Rheine bisher im Stadtteil
Dorenkamp mit dem Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ gemacht hat, werden
nun auch im Stadtteil Schotthock Anwendung finden. Auf Grundlage eines
Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
(Vorlage STUK 089/17) wurde ein externes Planungsbüro (WohnBund-Beratung NRW)
zur Unterstützung der Erarbeitung eines „Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes Schotthock“ beauftragt.
Im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz wurden am 16. Dezember 2020
erste Ergebnisse der Sozialraumanalyse sowie der städtebaulichen Analyse
vorgestellt. Des Weiteren wurden bis dahin getätigte Arbeitsschritte
vorgestellt sowie ein Ausblick auf die anstehende Bürgerbeteiligung als
Präsenzveranstaltung gegeben.
B Bürgerbeteiligung
Aufgrund der
anhaltenden Corona-Pandemie hat die Stadt Rheine – in Abstimmung mit dem
beratenden Büro WohnBund-Beratung NRW sowie der Bezirksregierung Münster – den
Fokus auf eine breit angelegte, hybride Bürgerbeteiligung gesetzt.
Neben der
Projekthomepage www.quartier-schotthock.de, auf der sich die Bürgerinnen und Bürger
über den laufenden Prozess und aktuelle Themenrund um den Schotthock
informieren können, wurde eine Crowd-Mapping-Plattform über INKA angeboten.
Hierüber erhielten die Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich über ein
interaktives Luftbild bzw. einen Stadtplan zu beteiligen und ihre Anregungen
direkt im Plan verorten. Darüber hinaus konnten Nutzerinnen und Nutzer in den
Dialog treten und Ideen positiv oder negativ bewerten. Ziel war eine
Ideensammlung und -auswertung, vergleichbar mit einer Auftaktveranstaltung in
Workshop-Form oder einem Bürgerforum.
Insgesamt
wurden über 100 Ideen und Anregungen von den Bürgerinnen und Bürgern in das
INKA-Portal eingetragen. Die Ideenvielfalt sowie die Qualität der eingebrachten
Eingaben sind zielführend für die Entwicklung von Konzeptionen und Maßnahmen
für das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept.
Als
Alternative zu einem Bürgerforum im November 2021 wurden aufgrund der
Corona-Pandemie Bürgersprechstunden angeboten. Die Bürgersprechstunden wurden
vor Ort im Ludgerus-Forum durchgeführt. In persönlichen Gesprächen oder auch in
Kleingruppen konnten Ideen vorgetragen und diskutiert werden. Ziel war es
hierbei, noch über die Onlinebeteiligung hinaus Bürgerinnen und Bürger zu
aktivieren und ein weiteres Beteiligungsformat anbieten zu können.
Die
Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden am 9. Februar 2022 (vgl.
Beschlussvorlage 061/22) durch das Büro WohnBund-Beratung NRW vorgestellt. Die
Verwaltung wurde auf Grundlage dessen damit beauftragt, einen Maßnahmenkatalog
zu erstellen und diesen mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen.
C Entwicklungsziele
Nach
Durchführung einer ersten Bestandsanalyse und der Wertung der Anregungen aus
der Bürgerschaft wurden durch das Büro WohnBund-Beratung NRW die
Entwicklungsziele für das Quartier Schotthock aufgestellt.
Basierend auf
dem Leitbild „Unser Schotthock – Auf gute Nachbarschaft!“ soll sich der
Stadtteil aus der negativen Außenwahrnehmung lösen und zukunftsweisende
Entwicklungen angestoßen werden. Als ‚Stadtteil der Nachbarinnen und Nachbarn‘
sollen starke Nachbarschaften sowie ein intensiveres Zusammengehörigkeitsgefühl
als Basis für die Identität des Schotthocks gebildet werden. Durch das
gemeinschaftliche Gefühl des Ausbruchs wird der Entwicklungsprozess, der durch
das ISEK angestrebt wird, getragen.
Daraus
resultierend wurden folgende Entwicklungsziele für das ISEK Schotthock
aufgestellt:
A Städtebau, Wohnen und Mobilität
A1 Entwicklung eines lebendigen und identitätsstiftenden
Stadtteilzentrums
A2 Anbindung des ehemaligen Kümpers-Areals
an den Stadtteil
A3 Schaffung eines zukunftsfähigen
Wohnstandorts
A4 Etablierung einer
Bewohner*innen-freundlichen Mobilitätsinfrastruktur
B Sozialer Zusammenhalt, Freizeit und
Kultur
B1 Stärkung des sozialen Zusammenhalts
B2 Schaffung von Begegnungsräumen
B3 Erweiterung der Angebote für junge und
alte Menschen
B4 Etablierung eines identitätsfördernden
Stadtteilimages
C Freiraumentwicklung, Umweltschutz
und Klimaresilienz
C1 Schaffung attraktiver Freiräume für alle
C2 Anpassung an die Klimafolgen und
Schaffung von Klimaresilienz
D Maßnahmenkatalog
Aus den
Entwicklungszielen wurden verschiedene Maßnahmen abgeleitet, die mit der
Verwaltung und den anderen Fachbereich abgestimmt wurden. Dabei wurden
Kostenschätzungen, Umsetzungszeiträume und mögliche Förderprogramme benannt.
Diese werden in den Maßnahmensteckbriefen weiter erläutert.
Gebäudebestandsentwicklung
/ Wohnen
1
Hof- und
Fassadenprogramm gem. Nr. 11.1 FRL NRW 2008
2
Eigentümer/innenberatung
(Quartiersarchitekt*in)
3
Energetische
Stadtsanierung (KFW 432)
Sozialer
Zusammenhalt
4
Quartiersmanagement
5
Öffentlichkeitsarbeit
und Imagebildung
6
Verfügungsfonds
gem. Nr. 17 FRL NRW 2008
7
Machbarkeitsstudie
Stadtteilzentrum Schotthock (Beratungs- und Begegnungszentrum) sowie Umbau /
Herrichtung Stadtteilzentrum
8
Zusammen
im Quartier – Sozialplanung initiieren und stärken
Freiraumentwicklung
und Klimaresilienz
9
Freiraumentwicklungskonzept
10
Qualifizierung
Walshagenpark
11
Aufwertung
des Kinderspielplatzes an der Servatiistraße
12
Aufwertung
des Spiel- und Bolzplatzes an der Schleusenstraße
13
Qualitative
Weiterentwicklung der Spielflächen im Schotthock
14
Aufwertung
Schulhof Schulzentrum Schotthock
15
Umgestaltung
Kirchplatz St. Ludgerus
16
Lineare Durchgrünung
des Stadtteils
Verkehr
und Mobilität
17
Kreisverkehr
Bonifatiusstraße
Städtebau
18
Rahmenplan
zur städtebaulichen Aufwertung des Stadtteilzentrums
19
Städtebauliche
Umgestaltung der Bonifatiusstraße
20
Industriekulturelle
Verbindung zwischen Schotthock und ehem. Kümpers
21
Verfügungsfonds
gem. Nr. 14 FRL NRW 2008
Evaluation
22
Evaluation
E Ausblick
Die Maßnahmen
bilden die Grundlage für das ISEK Schotthock. Diese werden zeitnah sowohl mit
der Bezirksregierung Münster als auch mit dem Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG)
abgestimmt und finalisiert.
Nach positivem
Beschluss des ISEKs durch den Rat der Stadt Rheine am 27. September 2022
wird der Förderantrag zur Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Münster
gestellt.
Das ISEK bildet
dann die Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Planungen sowie die Umsetzung
von Einzelprojekten bis 2028. Grundlage hierfür ist der beschlossene
Maßnahmenkatalog und die Zeitplanung der Einzelmaßnahmen.
Eine
Antragstellung für Fördermittel kann frühestens im Jahr 2023 für das Förderjahr
2024 erfolgen. Die für die einzelnen Maßnahmen dargestellten Prioritäten sind
stark abhängig von einer möglichen öffentlichen Förderung. Hier können sich
deshalb noch Veränderungen ergeben. Die beigefügte Tabelle mit den Maßnahmen
und der Zeitplanung ist deshalb als Übersicht und Diskussionsgrundlage zu
sehen, die in einem dynamischen Prozess ständig angepasst wird.
Die teilweise sehr
komplexen Einzelmaßnahmen setzen zur Realisierung ein hohes Maß an Koordination
auf den verschiedensten Ebenen voraus. Daher wird auch weiterhin eine
Arbeitsgruppe bestehen, die die Umsetzung koordiniert und sich aus
verschiedenen Fachämtern zusammensetzt.
Über das weitere
Vorgehen wird im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
berichtet.
F Finanzierung
Im
Haushaltsplanentwurf 2023 sind bereits erste finanzielle Mittel für die
Umsetzung der Maßnahme veranschlagt worden. Nach der aktuellen Kostenprognose
werden zusätzliche Mittel benötigt, die im Rahmen der weiteren
Haushaltsplanberatungen noch zu veranschlagen sind.
Die Finanzierung
ist aktuell noch nicht gesichert. Mit dem Beschluss durch den Rat der Stadt
Rheine am 27. September 2022 wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag
auf Städtebauförderung zu stellen. Nach Bewilligung wird der Stadt Rheine ein
Fördersatz von 60% ermöglicht.
Die Höhe der
effektiven förderfähigen Kosten, die im Anschluss für die einzelnen
Fördergegenstände beantragt werden, kann von den genannten Beträgen abweichen.
Die tatsächlich entstandenen Kosten sind im Rahmen des Verwendungsnachweises
exakt nachzuweisen und schlusszurechnen.
Unter der Annahme
der im Finanzierungsplan genannten Kosten je Maßnahme ergibt sich aktuell
folgende Finanzierung:
Summe der
Gesamtmaßnahmen 17.098.927,34
€
Fördermittel
Städtebauförderung (60%) 9.276.978,00 €
Fördermittel
sonstige Förderzugänge 366.255,74 €
Sonstige
Finanzierung / Eigenanteil Dritter 750.000,00 €
Eigenanteil
(40%) 5.605.594,60 €
Sonstiger Eigenanteil 1.100.000,00 €
Der Eigenanteil
wird aus dem Haushalt der jeweiligen Produkt-Budgets finanziert.
Anlagen:
Anlagen 1 und 2: ISEK Endbericht