Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget vom Fachbereich 8, Produktgruppe 85, mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 8, Produktbereich 85. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 8, Produktgruppe 85 im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 29 TEUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 850 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen
Erträge
Die Änderungen ergeben sich aus der aktuellen GFG-Modellrechnung des Landes.
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Erträge
aus Schulpauschale |
alt |
2.892 |
2.892 |
2.892 |
2.892 |
|
neu |
2.863 |
2.863 |
2.863 |
2.863 |
Verschlechterung |
|
29 |
29 |
29 |
29 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 8, Produktgruppe 85 im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 29 TEUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 850 – Bereitstellung schulischer Einrichtungen
Einzahlungen
Die Änderungen ergeben sich aus der aktuellen GFG-Modellrechnung des Landes.
Einzahlungen
aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen – Berichtszeile
18 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Schulpauschale |
alt |
2.892 |
2.892 |
2.892 |
2.892 |
|
neu |
2.863 |
2.863 |
2.863 |
2.863 |
Verschlechterung |
|
29 |
29 |
29 |
29 |
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang September 2022
für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf
eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit
der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben. Folglich sind auch in
2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 8, Produktgruppe 85 keine Änderungen von coronabedingten Belastungen festzustellen.
C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg
In dem vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat das MHKBD gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen durch den Ukraine-Krieg angeregt. Auf Grundlage dieser Ankündigung hat die Bezirksregierung Münster umgehend eine Rundverfügung erlassen, wonach die angekündigten Regelungen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen sind.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den
Fachbereich 8, Produktgruppe 85 keine Änderungen von Belastungen aus dem
Ukraine-Krieg festzustellen.