Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den folgenden Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 164 „Rheiner Straße - Nord“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV.NRW S.514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 17.02.2009 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Lindvennweg“ von Rheiner Straße bis Thiestraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 164 „Rheiner Straße - Nord“ erlassen.

 

Die o. g. Straße sind abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

         Lindvennweg von Rheiner Straße bis Thiestraße (Tempo-30-Zone)

 

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.        Gepflasterte Gehwege mit Unterbau

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig