Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

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Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rheine, Frau Hoelzel, verweist auf die Vorlage und auf ihre Stellungnahme hierzu. Ergänzend erläutert sie, dass Deutschland in den vergangenen Jahren wichtige Schritte zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern unternommen habe. Eine Delegation der Regierung unter Leitung von Frau Ministerin von der Leyen habe die Entwicklung der deutschen Gleichstellungspolitik vor den Vereinten Nationen am 2. Februar 2009 vorgestellt.

 

Einige Fortschritte der Gleichstellungspolitik in Deutschland seien erreicht worden, wie z. B. beim Elterngeld, bei der Betreuung von Kindern, beim Wiedereinstieg von Frauen in das Erwerbsleben, bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und durch die Kampagne „Frauen Macht Kommune“.

 

Besonders habe Deutschland den Blick auf die neuen Herausforderungen für die Gleichstellungspolitik gerichtet, die durch die globale Wirtschaftslage und die steigende Arbeitslosigkeit aufgrund der Finanzkrise zu erwarten seien. Schon heute würde das Familieneinkommen bei 20 % der Mehrpersonenhaushalte durch Frauen sichergestellt.

 

Abschließend kritisiert Frau Hoelzel, dass die Gleichstellungspolitik in Rheine leider nicht den Stellenwert habe, wie auf Bundesebene. Der Standard, der nach dem Landesgleichstellungsgesetz für eine Stadt in der Größenordnung von Rheine notwendig sei, nämlich eine Vollzeitstelle, sei im Jahr 2007 auf eine Teilzeitstelle mit der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit zurückgefahren worden. Dieses entspreche dem Standard von 1990, als die Gleichstellungsstelle in Rheine eingerichtet worden sei. Sie bedauert diese rückläufige Entwicklung in der Rheiner Gleichstellungspolitik.

 

Auf Frage von Frau Overesch antwortet Herr Hermeling, dass bei der Stadt Rheine die Bestimmungen des Landgleichstellungsgesetzes erfüllt würden. Vor der Ausgliederung der Technischen Betriebe seien bei der Stadt Rheine ca. 900 Mitarbeiter(innen) beschäftigt gewesen; nach der Ausgliederung seien es noch ca. 650 Mitarbeiter(innen). Vor der Ausgliederung der Technischen Betriebe sei die Gleichstellungsstelle der Stadt Rheine mit einer Ganztagsstelle besetzt gewesen; nach der Ausgliederung sei Frau Hoelzel nur noch mit der Hälfte der wöchentlichen Tarifarbeitszeit als Gleichstellungsbeauftragte tätig.

 

Frau Overesch stellt daraufhin fest, dass auch bei den Technischen Betrieben das Landesgleichstellungsgesetz beachtet werde, indem auch dort eine halbe Stelle für die Gleichstellung eingerichtet worden sei. Da für die Gleichstellung bei der Stadtverwaltung mehr als nur eine halbe Stelle im Stellenplan ausgewiesen sei, werde seit der Ausgliederung der TBR für die Gleichstellung bei der Stadt Rheine insgesamt mehr getan als vorher.

 

In diesem Zusammenhang gibt sie zu bedenken, dass in den letzten Jahren strenge Maßstäbe an den Stellenplan der Stadt Rheine angelegt worden seien, sodass auch bei der Gleichstellungsstelle keine Ausnahme hiervon gemacht werden könne. Insofern sei auch der Antrag der SPD-Fraktion auf Aufstockung der Gleichstellungsstelle von der CDU-Fraktion im HFA abgelehnt worden.

 

Bezüglich des sehr ausführlichen und detaillierten Umsetzungsberichtes stellt Frau Overesch fest, dass in fast allen Funktionsbereichen der Frauenanteil erhöht bzw. verbessert worden sei mit Ausnahme im Funktionsbereich 6, was auf die Ausgliederung der TBR zurückzuführen sei. Die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten stimme in einigen Bereichen mit dem Ergebnis des Umsetzungsberichtes nicht überein; einige Aussagen in dieser Stellungnahme seien ihres Erachtens unrichtig. Vor allem den letzten Satz dieser Stellungnahme „Frauenpolitik kann nur so erfolgreich sein, wie sie Unterstützung vom politischen Verantwortlichen bekommt!!!!“ weist Frau Overesch mit vehement zurück.

 

Frau Dr. Kordfelder merkt hierzu an, dass die Gleichstellungsbeauftragte nach dem Landesgleichstellungsgesetz jederzeit das Recht habe, eine eigene unzensierte Stellungnahme dem Rat zuzuleiten.

 

Auch Herr Roscher äußert sein Unverständnis für die von Frau Overesch geäußerte Kritik an der Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten. Es sei das gute Recht der Gleichstellungsbeauftragten, mehr Unterstützung der Politik für die Gleichstellung einzufordern. Die SPD-Fraktion habe die politische Bewertung der Gleichstellung mit ihrem Antrag auf Aufstockung der Gleichstellungsstelle auf eine ganze Stelle im Haupt- und Finanzausschuss zum Ausdruck gebracht; leider ohne Erfolg. Die SPD-Fraktion sehe die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten für sehr wichtig an. Insofern wolle er sich heute bei Frau Hoelzel für die gute Arbeit im letzten Jahr bedanken und seitens der SPD-Fraktion die Kenntnisnahme des Umsetzungsberichtes in der heutigen Ratssitzung in Aussicht stellen.

 

Herr Ortel und Herr Holtel bedanken sich für den Bericht und die Informationen zu diesem Tagesordnungspunkt, wobei Herr Holtel feststellt, dass von den 14 Funktionsbereichen 4 mit deutlich über 65 % weiblichen Mitarbeiterinnen besetzt seien. In 3 Funktionsbereichen liege die Anzahl der Frauen unter 35 %, und in 7 sei das Verhältnis ausgewogen. Im Rahmen der Personalentwicklung sei die Stadt Rheine somit dem Auftrag des Landesgleichstellungsgesetzes gefolgt. Davon ausgehend und unter Berücksichtigung der in den vergangenen Jahren betriebenen Personalkostenkonsolidierung vertrete die FDP-Fraktion die Auffassung, dass zumindest im Moment die Besetzung der Gleichstellungsstelle mit einer halben Stelle bei der Stadtverwaltung ausreichend sei.

 

Frau Hoelzel bezieht sich auf die Äußerungen von Frau Overesch und erklärt, dass sie in ihrer Stellungnahme keinerlei unrichtige Aussagen getätigt habe; alle Behauptungen seien nachweislich zu belegen.

Weiter führt sie aus, dass nach den Empfehlungen des Landesgleichstellungsgesetzes für Städte in einer Größenordnung wie Rheine eine Vollzeitgleichstellungsbeauftragte vorgesehen sei. Sie gibt zu bedenken, dass nicht nur die 600 Mitarbeiter(innen) der Stadtverwaltung von der Gleichstellungsbeauftragten betreut werden müssten, sondern sie im Gegensatz zur Gleichstellungsbeauftragten der TBR auch noch rathausexterne Aufgaben für das gesamte Stadtgebiet wahrzunehmen habe. Daher habe sie in ihrem Bericht nochmals die Aufgaben für die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Rheine in Erinnerung gerufen. Aus ihrer Sicht sei es schon bedauerlich, dass für Gleichstellungsaufgaben in der Stadt Rheine nur eine 0,5-Stelle zur Verfügung stehe, sodass viele externe Leistungen, die in der Vergangenheit hätten erbracht werden können, zurzeit nicht realisierbar seien.

 

Herr Hemelt verteilt einige Flyer des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Kampagne „Frauen Macht Kommune“ und hofft, dass diese Unterlagen bei der CDU-Fraktion ein Umdenken bei der Gleichstellungspolitik auslösen werde. Er bittet die weiblichen Mitglieder des Rates, sich auch einmal das Internetportal zu dieser Kampagne anzusehen und sich dort einzubringen.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Bericht zur Umsetzung des Frauenförderplanes der Stadt Rheine im Jahr 2008 zur Kenntnis.