Beratungsergebnis: geändert beschlossen

I/A/3420

 

Herr Schöpper erläutert die Vorlage und beantwortet mit Herrn Gausmann Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Herr Bietmann beantragt für die SPD-Fraktion folgende Änderungen:

 

·         Die pauschalierte Kostenbeteiligung bezieht sich in Ziffer 7.2 auf die Einkommenstabelle nach dem GTK. Sollte sich in der Sondersitzung am 13. Juni 2006 eine Änderung der GTK-Tabelle für Rheine ergeben, sollten diese Änderungen automatisch auch in diese Richtlinien mit übernommen werden.

 

·         Wegen der geplanten Evaluation in der Tagespflege sollten diese Richtlinien nur für ein Jahr beschlossen werden, damit dann auf Grund der Evaluation neu entschieden werden kann.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass dieser Richtlinienentwurf mit dem Kreis-Jugendamt und den anderen Jugendämtern im Kreis Steinfurt abgestimmt sei und dass die gleichen Richtlinien in der praktischen Arbeit sehr wichtig seien. Auch sei ein möglicher Einnahmeverlust, wenn auf eine automatische Anpassung der Tabelle unter Ziffer 7.2 verzichtet würde, in der Tagespflege eine zu vernachlässigende Größe.

 

Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass die Richtlinien nicht befristet werden sollten, weil dann die Gefahr bestünde, dass es zu einem regelungsfreien Raum käme, wenn nicht - aus welchem Grund auch immer - rechtzeitig eine neue Richtlinie beschlossen würde.

 

Nach weitere Diskussion einigen sich die Ausschussmitglieder auf folgenden Beschlussvorschlag:

 


Beschluss:

 

1.     Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinien der Stadt Rheine für die Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII mit Wirkung vom 1. Juni 2006.

 

2.     Der Jugendhilfeausschuss nimmt die grundsätzlichen Überlegungen zur Konzeptionierung der Tagespflege zur Kenntnis. Die Verwaltung wird im Anschluss berichten, sobald die Evaluationsergebnisse vorliegen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig