Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 2

I/B/1340

 

Herr Schöpper erläutert die Vorlage.

 

Herr Kohnen erklärt für die CDU-Fraktion, dass sie dem Beschlussvorschlag zustimme wolle.

 

Herr Hemelt teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag so nicht folgen wolle.

 

Der Beschlussvorschlag sollte in seinem zweiten Punkt hinsichtlich der Überarbeitung der ausstehenden Förderrichtlinien des Landes um den Passus „und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen“ ergänzt werden.

 

Die Ausweitung der wöchentlichen Betreuungszeit von derzeit 8 Std. auf 12 Std. bzw. sogar 18 Stunden wird nicht mitgetragen, da die notwendige Qualität der Betreuung nicht gewährleistet sei. Der angebotene Stundenumfang würde damit dem GTK-Bereich nahe kommen. Bei diesen Stundenumfängen würde die SPD-Fraktion eine Betreuung in den Kindertageseinrichtungen vorziehen.

 

Auch sollte das Angebot der Spielgruppen sich an die unter 3-Jährigen richten und deswegen die Abrechnungsmöglichkeit der Gruppen an folgende Bedingung geknüpft werden: mindestens 8 Kinder, die zum Stichtag 31. Okt. das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Während die Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Passus „und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen“ bei allen Zustimmung findet, entwickelt sich bei den anderen Vorschlägen eine längere Diskussion über die Qualität der Betreuung bzw. Bildungsarbeit in den Spielgruppen und in Tageseinrichtungen für Kinder, sowie über das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern hinsichtlich des wöchentlichen Stundenumfanges.

 

Der weitergehende Antrag der SPD-Fraktion, die wöchentliche Betreuungszeit in den Spielgruppen auf 12 Wochenstunden zu begrenzen und die Abrechnungsmöglichkeit einer Spielgruppe an mindestens 8 Kinder unter 3 Jahren zum Stichtag 31. Okt. zu koppeln wird wie folgt abgelehnt:

9 Nein-Stimmen     4 Ja-Stimmen     1 Enthaltung

 


Beschluss:

 

  • Der Jugendhilfeausschuss beschließt, zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Tagesbetreuungsausbaugesetz in der ersten Ausbaustufe für die Jahre 2006 und 2007 die Plätze in betreuten Spielgruppen entsprechend der Begründung in der Vorlage 195/06 auszuweiten.

 

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die Richtlinien für die Arbeit in den betreuten Spielgruppen unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Förderrichtlinien des Landes zeitnah zu überarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:           8  Ja-Stimmen

                                             3  Nein-Stimmen

                                             2  Enthaltungen

Â