Herr Wietkamp von der Ausländerbehörde referiert zunächst ausführlich über die derzeit aktuelle Bleiberechtsregelung auf der Grundlage des § 104 a des Aufenthaltsgesetzes. Innerhalb der Berichtersstattung wird deutlich, dass das Bleiberecht der dort angesprochenen Personengruppen nach dem 31.12.2009 in einer Vielzahl von Fällen aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ungewiss ist. 

 

Das Referat ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

Im Verlauf der sich anschließenden Aussprache wird überwiegend Unverständ-

nis über die gesetzgeberischen Vorgaben geäußert, insbesondere auch darüber,

dass Empfänger von Leistungen nach dem SGB II trotz der vom Gesetzgeber

vorgegebenen Dauer der Arbeitszeiten von einem weiteren Bleiberecht ausge-

schlossen werden können. Bedauert wird darüber hinaus, dass es nach dem derzeitigen Sachstand für 114 Personen zu einer Ablehnung eines dauernden Aufenthaltes bzw. zu einer Nichterteilung gekommen sei. Auch der Integrations-

rat befürwortet eine fortlaufende Regelung anstelle einer Stichtagsregelung.

 

In diesem Zusammenhang wird daher eine erweiterte Fassung der Resolution angesprochen.

 

Bezüglich des zuvor angesprochenen Personenkreises verweist Herr Wietkamp

auf tlw. rechtskräftige Urteile, wonach ein Teil dieser Personen nach den Vor-

stellungen des Gesetzgebers in die entsprechenden Heimatländer zurückgeführt werden soll.

 

Im Ergebnis spricht sich der Integrationsrat dafür aus, die vorliegende Fassung

der durch die Initiativgruppe „Bleiberecht in Rheine“ eingereichten Resolution

dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

 

Hinsichtlich einer möglichen Erweiterung der Resolution empfiehlt der Integra-

tionsrat den Ratsfraktionen eine weitergehende Diskussion und ggfls. das Ein-

bringen von zusätzlichen Aspekten innerhalb der Ratssitzung.

 


Beschluss:

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig