Sitzung: 25.03.2009 Integrationsrat
Herr
Wietkamp von der Ausländerbehörde referiert zunächst ausführlich über die
derzeit aktuelle Bleiberechtsregelung auf der Grundlage des § 104 a des Aufenthaltsgesetzes.
Innerhalb der Berichtersstattung wird deutlich, dass das Bleiberecht der dort
angesprochenen Personengruppen nach dem 31.12.2009 in einer Vielzahl von Fällen
aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ungewiss ist.
Das Referat ist dieser Niederschrift als
Anlage beigefügt.
Im
Verlauf der sich anschließenden Aussprache wird überwiegend Unverständ-
nis
über die gesetzgeberischen Vorgaben geäußert, insbesondere auch darüber,
dass
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II trotz der vom Gesetzgeber
vorgegebenen
Dauer der Arbeitszeiten von einem weiteren Bleiberecht ausge-
schlossen
werden können. Bedauert wird darüber hinaus, dass es nach dem derzeitigen
Sachstand für 114 Personen zu einer Ablehnung eines dauernden Aufenthaltes bzw.
zu einer Nichterteilung gekommen sei. Auch der Integrations-
rat
befürwortet eine fortlaufende Regelung anstelle einer Stichtagsregelung.
In
diesem Zusammenhang wird daher eine erweiterte Fassung der Resolution angesprochen.
Bezüglich
des zuvor angesprochenen Personenkreises verweist Herr Wietkamp
auf
tlw. rechtskräftige Urteile, wonach ein Teil dieser Personen nach den Vor-
stellungen
des Gesetzgebers in die entsprechenden Heimatländer zurückgeführt werden soll.
Im
Ergebnis spricht sich der Integrationsrat dafür aus, die vorliegende Fassung
der
durch die Initiativgruppe „Bleiberecht in Rheine“ eingereichten Resolution
dem
Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.
Hinsichtlich
einer möglichen Erweiterung der Resolution empfiehlt der Integra-
tionsrat
den Ratsfraktionen eine weitergehende Diskussion und ggfls. das Ein-
bringen
von zusätzlichen Aspekten innerhalb der Ratssitzung.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig