Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Gellenbeck berichtet, dass die Planungen dem Stadtteilbeirat Elte vorgestellt wurden. Der Stadtteilbeirat hat die Pläne begrüsst, so dass die Verwaltung eine Vorlage für den Ausschuss zur Beschlussfassung vorbereitet hat.

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 297, Kennwort: "Zum Hermannsweg – Elte", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gebildet durch das Flurstück 43 und das Flurstück 68 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 18 der Gemarkung Rheine Elte.

 

Der Geltungsbereich befindet sich südlich Zum Hermannsweg sowie östlich der Schwanenburg (B 475).

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 297, Kennwort: "Zum Hermannsweg – Elte", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

III.    Aufhebung der Beschlüsse zur Aufstellung und Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 297, Kennwort“ Hermannsweg – Elte“, vom

         17. Januar 2007 (Vorlage 016/07)                                                     

 

Hiermit werden die Beschlüsse zur Aufstellung, zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Offenlegung vom 17. Januar 2007 (Vorlage 016/07) aufgehoben.

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig