Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:04:45

 

TOP 3  und TOP 4 werden gemeinsam beraten.

 

Herr Niehues erklärt, dass die CDU Fraktion den Ausführungen in den Vorlagen im Großen und Ganzen folgen wird. Die eingearbeiteten Änderungen seien nachvollziehbar. Er bittet die Verwaltung, die Abwägung zu den Altlasten und die Verkehrsbelastung, bis zum Satzungsbeschluss, zu überarbeiten. Weiterhin bittet er darum, die Lärmthematik, auf Grund des Lärmschutzgutachtens, aufzuarbeiten. Abschließend bittet er um die Anpassung der Stellungnahme zur Tunnelverlängerung, bis zum Satzungsbeschluss von FB 8.

 

Herr Löcken erklärt, dass die SPD-Fraktion den Beschlussvorschlägen folgen wird.

Er merkt an, dass der Radweg Coesfeld-Rheine bis zum Bahnhof in den Plan eingearbeitet wurde. Da die benötigten Flächen noch nicht im Besitz der Stadt Rheine seien, und zum Teil auch noch mit Bahnschienen belegt sind, geht er davon aus, dass der Radweg erst mittelfristig bis zum Bahnhof gehen könne.

Weiter erkundigt sich Herr Löcken, ob die Renovierung des Bahnhofes mit dem Tunnelbau abgestimmt wird, oder ob der Bahnhof separat renoviert werden soll.

 

Herr Schröer erläutert zum Radweg, dass der Bau ein Zukunftsprojekt sein wird. Zurzeit ist der Abschnitt bis zur K 77 im Bau. Dann, im Zuge des Ausbaus Rheine R, wird der Radweg bis zum Staelskottenweg weitergeführt. Die restliche Strecke  bis zur Luftrettungsstation wird ein Zukunftsprojekt der Stadt Rheine sein.

Herr Schröer erklärt, dass hier mehrere Projekte gesteuert werden müssen. Zum Einen, der Ausbau des Tunnels und zum Anderen das MOF 2 Programm, welches insbesondere den Ausbau der Verkehrsstationen fördert. Das bedeutet, hier werden Überdachungen an den Bahnsteigen gebaut, neue Beschallungsanlagen installiert usw. Das Programm des Konjunkturpaketes 2 fördert die Ausbaumaßnahmen des Empfangsgebäudes am Bahnhof.

 

Herr Winkelhaus ergänzt, dass MOF 2 am 29.06.2009 mit einem großen Spatenstich in Rheine beginnen soll. Herr Winkelhaus erklärt weiter, dass auch die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Beschlüssen zustimmen werden. Er regt an, bereits jetzt Lärmschutzmaßnahmen in die Bauphasen zu integrieren, um spätere umfangreichere Lärmschutzmaßnahmen zu vermeiden.

 

Herr Kuhlmann erklärt hierzu, dass die Lärmberechnungen sehr kompliziert seien und von vielen Faktoren abhängig seinen. Es wird ein Lärmmonitoring durchgeführt, welches der Stadt Rheine noch genügend Handlungsoptionen zum Nachsteuern gebe. 

 

Herr Löcken regt an, die Kernaussagen aus dem Lärmschutzgutachten der Vorlage beizufügen, denn die Berechungen allein, seien für einen Laien verwirrend.

 

Herr Kuhlmann weist darauf hin, dass das Fazit die Kernaussage aus dem Gutachten sei.

 

Herr Niehues fragt nach, was mit dem NABU-Bunker auf dem Gelände des IV. Quadranten gemacht wird.

 

Herr Schröer erklärt, dass der NABU auf den Bunker verzichtet. Dieser soll in den nächsten Wochen abgebrochen werden.

 

Herr Löckener ergänzt hierzu, dass in dem Bunker auf dem Gelände des IV. Quadranten keine Fledermäuse mehr angesiedelt sein. In dem zweiten Bunker seine noch Fledermäuse vorhanden.

 


Beschluss:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1    Bezirksregierung Münster, 48128 Münster;

          Stellungnahme vom 27. November 2008

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass insbesondere die Lärmemissionen der an das Plangebiet angrenzenden Bahnflächen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Entsprechend der Vorgaben eines Lärmgutachtens wird das Gewerbegebiet nach Lärmpegelbereichen gegliedert, wobei für diese Bereiche Vorgaben hinsichtlich der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße durch Außenbauteile festgesetzt werden. Diese Maße gelten für Aufenthaltsräume von Wohnungen bzw. für Büroräume. Bei Einhaltung dieser Vorgaben ist die Nutzung des Plangebietes als Gewerbegebiet unter Berücksichtigung der angrenzenden Bahnflächen aus emissionstechnischer Sicht unbedenklich.

 

Sowohl das Eisenbahnbundesamt als auch Die Deutsche Bahn, Services Immobiliengesellschaft mbH sind bereits im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt worden. Von beiden Trägern öffentlicher Belange sind keine Anregungen vorgetragen worden. Der Forderung nach Beteiligung des Zweckverbandes Schienenpersonalverkehr Münsterland wird im Rahmen der Offenlage der Flächennutzungsplanänderung entsprochen.

 

 

2.2    Kreis Steinfurt, Der Landrat, 48563 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 20. November 2008

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung hinsichtlich der Kennzeichnung der Fläche als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet ist“, wird entsprochen und eine entsprechende Darstellung in den Änderungsentwurf aufgenommen.

 

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Bahnhof West/Lindenstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die Südseite der Bahnhofstraße,

im Osten:    durch Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG,

im Süden:    durch die nördliche Grenze des Flurstücks 315 in Flur 115, Gemarkung Rheine Stadt

im Westen:  durch die Ostseite der Lindenstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig