Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Schröer führt in das Thema ein. Zur Vorlage erläutert er, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Sachstand handele. Zu dem Thema seien noch viele Fragen abzuklären.

 

Herr Winnemöller fragt nach, ob die Anwohner der Schüttemyer Straße Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen haben.

 

Herr Kuhlmann erklärt dazu, dass nur erhebliche Änderungen der Verkehrssituation Lärmschutzmaßnahmen zur Folge haben oder durch die Gerichte festgelegte Zumutbarkeitsgrenzen überschritten sein müssen. Durch die Kartierung, die von der Verwaltung derzeit erarbeitet wird, können eventuelle Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen von Anwohnern sichtbar gemacht werden.

 

Herr Niehues beklagt, dass die Ergebnisse des Lärmschutzgutachtens für das II. Quartal 2009 angekündigt wurden, jedoch nicht vorliegen. Er erkundigt sich, ob die Deutsche Bahn das Verfahren weiter herauszögern kann.

 

Herr Kuhlmann erklärt, dass es für eine Neuberechnung keine Anspruchsgrundlage gebe. Er rät den Ausschussmitgliedern erst einmal die endgültige Kartierung der Lärmumgebung abzuwarten. Aus dem Ergebnis wird ersichtlich, an welchen Stellen Handlungsbedarf bestehe.

 

Herr Schröer ergänzt dazu, dass ein Lärmaktionsplan in naher Zukunft für Rheine erstellt wird.

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Sachstand zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie zur Kenntnis.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig zur Kenntnis genommen