Berichterstattung durch: Frau Angelika Hake

 

Die Landesbehindertenbeauftragte, Frau Angelika Gemko, fordert:

 

Der Landtag muss Barrierefreiheit im Investitionsfördergesetz NRW festschreiben. Die Behindertenbeauftragte des Landes NRW teilt mit, sie habe den Landtag aufgefordert, „Barrierefreiheit“ als wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel in § 1 des Investitionsfördergesetzes NRW (InvföG) verbindlich festzuschreiben. Mit Steuermitteln finanzierte Investitionen müssen nachhaltig sein, nur dann erfüllen diese Investitionen aus dem Konjunkturpaket in der sozialen Infrastruktur die bundesrechtlichen Voraussetzungen. Diese Nachhaltigkeit sei nur zu erreichen, wenn Krankenhäuser, öffentliche Gebäude, Sportstätten, Schulen und Verkehrsmittel zukünftig von behinderten und älteren Menschen nutzbar sind (Anhörung am 17. März 2009 im Landtag zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes, Konjunkturpaket II).

 

Das Investitionsfördergesetz regelt die praktische Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes. § 4 Abs. 3 des Zukunftsinvestitionsgesetzes gibt bundesrechtlich vor, dass Investitionen nur zulässig sind, wenn die geförderten Infrastrukturmaßnahmen auch unter Berücksichtigung der absehbaren demografischen Veränderung nachhaltig sind.