Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4

Herr Dr. Winter verweist auf die Vorlage.

 

Ergänzend dazu erklärt Herr Dr. Winter, dass laut Mitteilung der Sportfreunde Gellendorf die Kosten für die Solaranlage und die Fotovoltaikanlage nicht im Antrag enthalten sind. Aus diesem Grunde ist der letzte Absatz in der Vorlage hinfällig.

 

Herr Deluweit ergänzt hierzu, dass für die beiden o. a. Maßnahmen ein gesonderter Antrag durch den Verein gestellt wird. Es kommen von den Vereinen immer häufiger Anfragen nach der Bezuschussung energetischer Maßnahmen wie Fotovoltaik- oder Solaranlagen. Diese sind jedoch in den zur Zeit gültigen Sportförderrichtlinien noch nicht enthalten.

 

Im Sportausschuss ist man sich darüber einig, dass die Genehmigungsfähigkeit einer Solar- oder Fotovoltaikanlage mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien durch den sich neu zu bildenden Rat und den sich daraus ergebenden neuen Sportausschuss geregelt werden soll.

 

Herr Gude erklärt, dass die CDU-Fraktion den Antrag der Sportfreunde Gellendorf grundsätzlich unterstützt. Den Sportfreunden Gellendorf muss aber deutlich gemacht werden, dass eine Genehmigung auf vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn nicht automatisch die Bewilligung einer städtischen Zuwendung nach sich zieht, da im Augenblick noch nicht abzusehen ist, wie die Haushaltsplanung im kommenden Jahr aussieht.

 

Aus diesem Grunde und zum Schutz des Vereins vor einem finanziellen Schaden stellt die CDU-Fraktion den Antrag, die Beschlussfassung wie folgt zu erweitern:

 

Der Sportausschuss genehmigt den Sportfreunden Gellendorf den vorzeitigen, förderungsunschädlichen Beginn des Neubaus des geplanten Sanitär- und Umkleidegebäudes unter folgenden Voraussetzungen:

 

1. Eine Förderung kann hieraus nicht abgeleitet werden.

 

2. mit dem förderungsunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn ist ein Nachweis der gesicherten Komplettfinanzierung der Maßnahme durch die SF Gellendorf zwingend verbunden. Der Finanzierungsnachweis ist gegenüber der Verwaltung zu erbringen.

 

Auch die SPD-Fraktion sieht die Problematik, dass die Förderung einer Maßnahme nicht automatisch aus der Genehmigung auf einen vorzeitigen, förderungsunschädlichen Maßnahmebeginn hergeleitet werden kann, erklärt Herr Toczkowski. Nach einem Gespräch mit den Sportfreunden Gellendorf ist man jedoch der Auffassung, dass die Situation im Verein so prekär ist, dass ein sofortiger Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grunde unterstützt die SPD-Fraktion den Antrag und stimmt der Vorlage der Verwaltung zu.

 

Nach der Beratung fasst der Sportausschuss folgenden Beschluss:

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Sportausschuss genehmigt den Sportfreunden Gellendorf den vorzeitigen, förderungsunschädlichen Beginn des Neubaus des geplanten Sanitär- und Umkleidegebäudes unter folgenden Voraussetzungen:

 

1. Eine Förderung kann hieraus nicht abgeleitet werden.

 

2. Mit dem förderungsunschädlichen, vorzeitigen Baubeginn ist ein Nachweis

    der gesicherten Komplettfinanzierung der Maßnahme durch den Sportfreunden

    Gellendorf zwingend verbunden. Der Finanzierungsnachweis ist gegenüber

    der Verwaltung zu erbringen.

 

 


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen

                                             4 Nein-Stimmen