Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Löcken äußert Bedenken, dass die Anzahl der ausgewiesenen
Pkw-Stellplätze wohl zu gering sei.

 

Herr Dr. Kratzsch verweist auf einen Antrag der CDU-Fraktion an das Mathias-Spital, für eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen zu sorgen. Ihm liege eine Stellungnahme von Herrn Brüggemann vor, dieser vertrete die Auffassung, dass die Stadt Rheine für ausreichend Stellplätze zu sorgen habe.

Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass die im Plan ausgewiesenen 21 Stellplätze an dieser Stelle ausreichend seien, da sie für die Bediensteten und für die Besucher des Ärztehauses vorgesehen seien. Es handele sich hier nicht um Stellplätze für Besucher des Mathiasspitals. Vorrangig sei die Verschiebung der Baugrenze um 3 Meter der Grund für die Änderung des Bebauungsplanes.

 

Herr Löcken betont, dass eine Lösung für das Stellplatzproblem für den gesamten Bereich des Mathias-Spitals gefunden werden müsse.

 

Herr Dewenter stellt klar, dass der Parkplatz für die zu errichtende Arztpraxis nicht das Problem darstelle. Er fragt, ob ein genügend großes Sichtdreieck im Straßenbereich vorgesehen sei.

 

Herr Dr. Kratzsch zeigt anhand der Ansichtszeichnung, dass eine Auskragung im Gebäude die Sicht auf den Straßenraum gewährleiste.

 

Herr Grawe fragt, ob der an der Frankenburgstraße stehende Kiosk abgerissen werde.

 

Herr Dr. Kratzsch bestätigt dieses.

 

 


 

Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 172, Kennwort: „Lindenstraße-West“, der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 654, 109 und 110, Flur 120 (tlw.), Gemarkung Rheine Stadt, und befindet sich im Eckbereich Sprickmannstraße/Frankenburgstraße.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

Da die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

 

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172, Kennwort: „Lindenstraße-West“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig

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