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Die Herren Reiske und Ortel verlassen wie zu Beginn der Sitzung angekündigt für eine halbe Stunde die Sitzung zur offiziellen Eröffnung des Wahlkampfes der Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN.

 

Herr Dörnhoff weist darauf hin, dass es nicht nur in Rheine viele Betroffene gebe, die unter die Bleiberechtsregelung fallen würden und die große Angst bekämen, da der Auslauftermin dieser Regelung immer näher rücke. Viele Menschen könnten die Bedingungen der Bleiberechtsregelung nicht erfüllen. Die Gründe dafür seien überwiegend in der Arbeitsmarktlage zu finden. Ferner hätten die betroffenen Personen vor Eintritt der Bleiberechtsbedingungen nicht arbeiten und sich qualifizieren dürfen. Diejenigen, die sich zwischenzeitlich einen Pass besorgt hätten und in Deutschland bleiben dürften, aber möglicherweise die Bedingungen nicht alle erfüllen würden, könnten demnächst schneller abgeschoben werden. Sie seien damit schlechter gestellt, als diejenigen, die keinen Pass hätten.

 

Ferner müsse man sich überlegen, welche Handlungsspielräume demnächst die Verwaltung haben werde, wenn die Bleiberechtsregelung auslaufe und noch keine neue Regelung vorliege. Normalerweise müssten die Betroffenen dann von der Ausländerbehörde abgeschoben werden. Hier bestehe also dringender Handlungsbedarf.

 

Herr Hemelt stellt fest, dass es sich bei der erarbeiteten Resolution für ein Bleiberecht in Rheine um eine breite Aktion des bürgerschaftlichen Engagements handele. Er bedankt sich bei allen Beteiligten und bittet um Zustimmung.

 

Herr Wilp führt aus, dass mit diesem Thema in Rheine sehr sorgsam umgegangen worden sei, was sich in der Sache sehr positiv ausgewirkt habe. Auch er sehe wie Herr Dörnhoff ein großes Problem auf die Stadt Rheine zukommen. Dieses sei auch dem Landtag bekannt.

Er verspricht, sich in der Landtagsfraktion massiv hierfür einzusetzen.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Integrationsrates die von der Initiativgruppe „Bleiberecht in Rheine“ im Stadtjugendring Rheine e. V. und dem Arbeitskreis „Toleranz und Bleiberecht Rheine“ vorgelegte Resolution zu einer humanitären Bleiberechtsregelung nach § 104 a AufenthG und beauftragt die Verwaltung, die Resolution an die im Text genannten politischen Entscheidungsträger weiterzuleiten.

 

Resolution

 

Hier geboren – hier zuhause: Die Stadt Rheine macht sich für ein Bleiberecht für langjährig hier lebenden geduldete Menschen stark!

 

Den Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland geflohen sind und in der Stadt Rheine eine neue Bleibe gefunden haben, muss eine rechtssichere und damit humanitäre Bleiberechtslösung geboten werden. Dies gilt insbesondere für langjährig hier mit Duldungsstatus hier lebende Menschen.

 

Die so genannte Altfallregelung zum Bleiberecht vom August 2007 macht es erforderlich, dass die Menschen, die in Deutschland nur geduldet sind, sich jedoch seit acht bzw. als Familie seit sechs Jahren hier aufhalten, am Stichtag, dem 31.12.2009, nachweisen können, dass sie in den letzten 30 Monaten überwiegend bzw. mindestens seit dem 1. April 2009 ohne öffentliche Sozialleistungen durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies ist für viele jedoch wegen struktureller Barrieren unmöglich.

 

Vor dem Hintergrund des Ablaufs der Altfallregelung beschließt der Rat der Stadt Rheine:

 

·        Der Rat der Stadt stellt mit Bedauern fest, dass die bislang getroffenen Regelungen nicht dazu geführt haben, dass der Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen ein wirksames Bleiberecht erhielt.

·        Der Rat der Stadt appelliert daher an den Deutschen Städte- und Gemeindebund, den Deutschen Städtetag und den Innenminister NRW, sich für eine kurzfristige Nachbesserung der Bleiberechtsregelung einzusetzen. So muss sofort der Zeitraum der Altfallregelung deutlich verlängert werden!

·        Der Rat der Stadt appelliert darüber hinaus an den Deutschen Städte- und Gemeindebund, den Deutschen Städtetag und den Innenminister NRW, sich längerfristig für eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung einzusetzen, die keine Stichtagregelung enthält.

·        Der Rat der Stadt Rheine begrüßt, dass inzwischen das ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktrechtlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt aufgelegt wurde, um die Integration von langjährig hier lebenden geduldeten Menschen zu unterstützen.

 

Begründung

 

Es zeichnet sich ab, dass bei einem Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen die Altfallregelung nicht dazu führt, dass sie ein wirksames Bleiberecht erhalten. Bei einem Großteil der Betroffenen gilt die Aufenthaltserlaubnis nur auf Probe!

 

Alle, die zum Stichtag die Kriterien nicht erfüllen, bleiben weiter nur geduldet. Neue Geduldete werden hinzukommen und können von vornherein nicht von der Regelung profitieren. Damit wird es wieder zu Kettenduldungen kommen. Deshalb ist eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung ohne Stichtagregelung sinnvoll.

 

Damit möglichst viele geduldete Menschen von der jetzigen Bleiberechtsregelung profitieren können, muss sie kurzfristig nachgebessert werden. Die Gründe für das Nichtgreifen der Regelung sind vielfältig (Zeiträume und zeitliche Bedingungen sind zu kurz, strenge Ausschlusskriterien, Bewilligungspraxis). Genannt seine hier nur: die aktuelle Wirtschaftskrise, der große Billiglohnsektor, bei dem mit ALG II aufgestockt werden muss (Allein der Anspruch auf ALG II ist für die Berechnung des Einkommens Lt. Bleiberecht „schädlich“.) und die Tatsache, dass unbefristete Verträge schwer zu erreichen sind.

Fazit: Viele Geduldete werden bis zum 01.04.2009 keine Möglichkeit haben, ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis zu beginnen, darunter insbesondere Menschen, die eine Familie versorgen müssen. Damit werden sie am Stichtag die Voraussetzungen nicht erfüllen, der Stichtag muss sofort nach hinten verschoben werden.

 

Das angeführte Bundesprogramm, das sich seit Ende 2008 / Anfang 2009 in der Umsetzung befindet, wird voraussichtlich nicht dazu führen, dass der Betroffene Personenkreis die Voraussetzungen der Altfallregelung erfüllt. Dennoch ist das Bundesprogramm für diesen Personenkreis aber eine große Hilfe, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig