Sitzung: 18.01.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
a) Jahresplan 2005
Herr Dr. Kratzsch nimmt
Stellung zu einzelnen Projekten des Jahres 2005. Wichtig sei es aus seiner
Sicht für das Jahr 2006, sich um Akquisition zu bemühen. Planerisch seien viele
Potentiale erarbeitet worden, jetzt sei es an der Zeit, sich um die Vermarktung
nach außen zu kümmern. Derzeit werde das Jahresprogramm für das Jahr 2006
erstellt. Herr Dr. Kratzsch äußert an die Fraktionen gerichtet die Bitte,
bereits jetzt Projekte zur Aufnahme in das Jahresprogramm der Verwaltung zu
melden.
b) Statistische Angaben über die
Bautätigkeit im Jahre 2005 im Bauaufsichtsbezirk der Stadt Rheine
Herr Dr. Kratzsch gibt
einige Erläuterungen zu der als Anlage 1 der Niederschrift
beigefügten Aufstellung.
c) Sperrung der Bevergerner Straße für den
Durchgangsverkehr?
Herr Dr. Kratzsch verweist
auf den von Herrn Hemelt gestellten Antrag auf Sperrung der Bevergerner Straße
für den Durchgangsverkehr.
Herr Schröer erläutert,
dass die von Herrn Hemelt beantragte Sperrung dem vom Rat beschlossenen
Verkehrsentwicklungsplan widersprechen und dass eine Abweichung ggf. eine
Änderung dieses Verkehrskonzeptes notwendig machen würde. Herrn Hemelt sei eine
entsprechend lautende Antwort zugestellt worden. Eine Kopie des
Antwortschreibens an Herrn Hemelt ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.
Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses zeigen sich mit den Aussagen
der Verwaltung einverstanden.
d) Eingabe der Anlieger der Straße „Vennweg“ in Hauenhorst
Herr Dr. Kratzsch erklärt,
dass einige Anlieger des Vennweges eine
Bebauung auf dem hinteren Teil ihrer Grundstücke anstreben. Eine Kopie der
Eingabe ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Er kündigt
die Durchführung einer
Anliegerversammlung und zu einem späteren Zeitpunkt Informationen über
die weitere Verfahrensweise seitens der Verwaltung an.
e) Bauvorhaben Schumannstraße 34
Herr Dr. Kratzsch
informiert über das Vorhaben zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit 6
Wohneinheiten. Rechtsgrundlage für die Entscheidung über den vorliegenden
Bauantrag sei der § 34 BauGB, da das Grundstück planungsrechtlich im
Innenbereich liege. Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass aus Sicht der Verwaltung
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und aufgrund der vorgelegten Planung
der Bauantrag positiv beschieden werden könne. Eine Kopie
des Vermerkes und der Planungsunterlagen ist der Niederschrift als Anlage
4 beigefügt.
Er nimmt Stellung zu
einigen kritischen Fragen seitens der Ausschussmitglieder.
f) Bauvorhaben des Herrn Nasch zum Bau
eines Gebäudes im Eckbereich der „Marktstraße“ und der Straße „Auf dem Thie“
Herr Dr. Kratzsch gibt
einige Erläuterungen zur vorgelegten Planung (siehe Anlage 5).
Aus seiner Sicht sei der Erhalt des Baumbestandes auf dem Grundstück wichtig.
Eventuell sei eine Änderung des Bebauungsplanes zur Realisierung dieses
Bauvorjabens notwendig. Ggf. werde dann eine Beschlussvorlage seitens der
Verwaltung erstellt.
g) Eingabe der Eheleute Brink, Edelherr-Ludolf-Ring
Herr Dewenter führt aus,
dass aufgrund der Eingabe der Eheleute Brink diesen seinerzeit mitgeteilt
worden sei, dass eine Anpassung des Bebauungsplanes „Schoppenkamp“ für Anfang
2006 vorgesehen sei. Er erinnert an dieses Anliegen der Eheleute Brink auch in
Hinsicht auf die Erstellung des Jahresplanes.
Herr Teichler erläutert,
dass noch weitere Wünsche auf Änderungen von Bebauungsplänen dem Planungsamt
vorliegen und kündigt eine Zusammenfassung dieser Anliegen für eine der
nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses an.
h) Gewerbegebiet „Schulte-Mesum“
Herr Dr. Janning informiert, dass der vorbereitete städtebauliche Vertrag zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Schulte-Mesum“ immer noch nicht unterzeichnet worden sei, weil Herr Schulte-Mesum wichtige steuerrechtliche Fragen noch nicht habe klären können. Das Planverfahren gegen den Willen von Herrn Schulte-Mesum einzuleiten, habe keinen Sinn. Ob das Planverfahren in der nächsten Ausschusssitzung am 8. Februar 2006 eingeleitet werden könne, hänge davon ab, ob Herr Schulte-Mesum rechtzeitig vorher den städtebaulichen Vertrag unterzeichne.
i) „Neue Mitte Dorenkamp“
Herr Dr. Janning erinnert daran, dass der Ausschuss die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes für die „Neue Mitte Dorenkamp“ bereits am 26. Oktober 2005 beschlossen habe. In diesem Entwurf müssten nun zwei kleinere Änderungen in den textlichen Festsetzungen zu dem Sondergebiet vorgenommen werden. (siehe auch Anlage 6) Zum einen müsse die allgemeine Zweckbestimmung entsprechend dem vom Rat am 8. November 2006 beschlossenen Zentrenkonzept von „Nahversorgungszentrum“ in „Grundversorgungszentrum“ umgewandelt werden. An der Dimensionierung dieses Zentrums ändere sich dadurch nichts, weil es bei der Beschränkung auf maximal 2.000 m² Verkaufsfläche bleibe.
Zum anderen sei die Festsetzung für den SB-Nahversorgungsmarkt präzisiert und ergänzt worden. In der Festsetzung heiße es nun „SB-Nahversorgungsmarkt, Verbrauchermarkt („Vollsortimenter“; kein Discounter) mit max. 1.700 m² Verkaufsfläche.“
Hintergrund dieser Änderung sei die aktuelle Rechtsprechung des 10. Senates des OVG Münster zur Zumutbarkeit des von Parkplätzen für Lebensmittelmärkte ausgehenden Lärms. Hier habe man auf den Rat des Staatlichen Umweltamtes hin die vorgenannte Präzisierung vorgenommen und einen bestimmten Betriebstyp festgeschrieben, dessen Verkehrserzeugung geringer zu veranschlagen sei als z.B. bei einem Lebensmitteldiscounter. Bei Anwendung einer einschlägigen Studie des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen zur Abschätzung der Verkehrserzeugung u.a. auch von solchen Parkplätzen komme man zu dem Ergebnis, dass bei dem hier vorgesehenen Parkplatz die Immissionswerte der TA-Lärm nicht überschritten würden. Die Anwendung dieser Studie werde sowohl vom StUA Münster als auch vom Landesumweltamt als sachgerecht empfohlen, obwohl das OVG Münster eine bayrische Parkplatzlärmstudie favorisiere. Nach den in der hessischen Studie verwendeten Begriffsdefinitionen sei das hier in Rede stehende Vorhaben eines Lebensmittelmarktes als „Verbrauchermarkt“ einzustufen.
Wenn die Mitglieder des
Stadtentwicklungsausschusses gegen diese Änderungen keine Bedenken hätten,
solle der so geänderte Planentwurf kurzfristig offen gelegt werden.
Bedenken oder Einwände
werden seitens der Ausschussmitglieder des Stadtentwicklungsausschusses
„Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine nicht erhoben.
Weitere Informationen
folgen nicht.
Herr Dr. Kratzsch berichtet, dass die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ ausgeführt worden seien.
Aufgrund des sachlichen Zusammenhanges werden die Tagesordnungspunkte 3 und 4 gemeinsam beraten.