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Frau Helmes führt aus, als Vorsitzende des Kulturausschusses sei sie sehr besorgt über eine ihr und anderen Ratsmitgliedern zugegangene Information über einen Personalvorgang, den Frau Dr. Kordfelder als Bürgermeisterin zu verantworten habe. Der Vorgang sei für sie unglaublich. Es gebe eine Honorarkraft …

 

An dieser Stelle unterbricht Frau Dr. Kordfelder Frau Helmes und weist darauf hin, dass Personalangelegenheiten nicht in öffentlicher Sitzung behandelt werden dürften. Sie gibt zu bedenken, dass sie als Bürgermeisterin für alle Personalangelegenheiten in der Verwaltung zuständig sei. Sie sei gerne bereit, in nicht öffentlicher Sitzung hierüber zu sprechen, denn sie wisse, um welchen Fall es gehe.

 

Herr Niehues bittet Frau Dr. Kordfelder, Frau Helmes zunächst einmal aussprechen zu lassen, bevor entschieden werde, ob es sich um eine Personalangelegenheit oder um eine politische Maßnahme handele. Frau Helmes habe das Recht, diesen Punkt heute hier vorzutragen.

 

Frau Dr. Kordfelder verweist daraufhin auf § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Rheine, wonach auf Antrag der Bürgermeisterin für einzelne Angelegenheiten die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden könne.

 

Herr Niehues erwidert, dass Frau Helmes zumindest das Recht zur Abgabe einer persönlichen Erklärung in öffentlicher Sitzung zugestanden werden müsse.

 

Frau Dr. Kordfelder verweist daraufhin auf § 6 Abs. 4 der Geschäftsordnung, wonach personenbezogene Daten nur offenbart werden dürften, soweit nicht schützenswerte Interessen Einzelner überwiegen würden. Insofern merke sie vorsorglich an, dass sie ggf. auch eine persönliche Erklärung in öffentlicher Sitzung unterbinden werde.

 

Frau Helmes verspricht, bei dieser Erklärung keine Namen oder schützenswerte Daten preiszugeben. Sie führt aus, es gebe eine Honorarkraft in der Musikschule, über deren Leistung …

 

Frau Dr. Kordfelder unterbricht Frau Helmes an dieser Stelle erneut.

 

Herr Hemelt weist darauf hin, dass die Bezeichnung eines Fachbereiches mit der Stellenfunktion unzulässig sei. Hier würden personengeschützte Daten in öffentlicher Sitzung offenbart.

 

Frau Dr. Kordfelder ergänzt, dass eine solche Diskussion nicht in den öffentlichen Teil einer Ratssitzung gehöre; sie werde dann die Öffentlichkeit ausschließen müssen.

 

Herr Niehues findet es ungeheuerlich, dass eine persönliche Erklärung mit sehr fragwürdigen Mitteln unterbunden werde, um Informationen von der Öffentlichkeit fernzuhalten, die sicherlich für den ein oder anderen unangenehm seien. Die CDU-Fraktion werde sich dieses nicht bieten lassen.

 

Herr Hermeling gibt zu bedenken, dass es eine vom Rat beschlossene Geschäftsordnung gebe, nach der Personalangelegenheiten in öffentlicher Sitzung ausgeschlossen seien. Der Anspruch von Frau Helmes auf eine persönliche Erklärung sei zumindest grenzwertig, denn diese könne sich u. U. nachteilig für die betroffene Person auswirken. Wenn es um die Sache gehe, sollte es doch kein Problem sein, die Angelegenheit in nicht öffentlicher Sitzung zu erörtern. Wenn man dabei zu dem Ergebnis komme, dass die Ausführungen auch in öffentlicher Sitzung vorgetragen werden könnten, könne die Öffentlichkeit ja wieder hergestellt werden.

 

Herr Niehues beantragt daraufhin die Unterbrechung der Sitzung, denn die CDU-Fraktion werde jetzt ein direktes Gespräch mit der Presse führen.

 

Um 19:10 Uhr unterbricht Frau Dr. Kordfelder die Ratssitzung und setzt sie um 19:25 Uhr wieder fort.

 

Frau Dr. Kordfelder erklärt, dass lt. Mitteilung der CDU-Fraktion die Angelegenheit nicht mehr weiter diskutiert werden solle. Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt sie den öffentlichen Teil der Ratssitzung.

 

 

 

Ende des öffentlichen Teils:             19:26 Uhr