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Da die nächste HFA-Sitzung erst für den 08. September d. J. terminiert ist, trägt Frau Dr. Kordfelder in der heutigen Ratssitzung ausnahmsweise die folgende der Verwaltung vorliegende Eingabe an den Rat der Stadt Rheine vor:

 

Eingabe einer Anwaltssozietät wegen einer Werbeanlage, vom 29.04.2009 u. a. an den Rat der Stadt

 

Die Anwaltssozietät hat sich im Auftrag zweier Mandant(inn)en mit Schreiben vom 29.04.2009 gegen die Ablehnung eines Antrages auf nachträgliche Genehmigung von bereits angebrachten Werbeanlagen für eine Geschäftsnutzung gewandt. Sie stellt dabei die Bestandskraft der Satzung in Frage und bemängelt fehlende Bestandsschutzbestimmungen.

 

Die betroffene Anlage befindet sich im Geltungsbereich der „Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen und Gebäudefassaden für den Kernbereich der Innenstadt der Stadt Rheine vom 8.3.2001“. Die Werbeanlagen wurden abgelehnt, da die Vorschriften dieser Satzung einer Genehmigung entgegenstehen.

 

In beiden Fällen wurde Klage vor dem Verwaltungsgericht Münster erhoben; ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

 

Verfahrensvorschlag:

Von einer Stellungnahme im Rahmen eines laufenden Rechtsstreites wird üblicherweise abgesehen.

 

 

Die Ratsmitglieder widersprechen dem Verfahrensvorschlag nicht.