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Herr Holtel weist darauf hin, dass der Radweg von Rheine nach Steinfurt bis auf die Straßenquerungen fertiggestellt sei; er ende allerdings in Höhe des neuen Friedhofs in Hauenhorst. Nicht jeder Radfahrer aus Richtung Steinfurt wisse, wie es nach Rheine weitergehe. Von daher wäre es sinnvoll, bis zur endgültigen Ausschilderung eine provisorische Beschilderung vorzunehmen, damit die Radfahrer entweder über die K 77 oder das ehemalige Personenzuggleis nach Rheine geführt würden.

 

Herr Kuhlmann rät aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht davon ab, denn der Radweg sei noch nicht freigegeben.

 

Frau Dr. Kordfelder gibt zu bedenken, dass hierzu auch ein Abstimmungsbedarf mit allen anderen beteiligten Kommunen bestehe. Aus ihrer Sicht wäre es nicht sinnvoll, unabgestimmte Maßnahmen vor der offiziellen Einweihung vorzunehmen.