Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/0890

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.

Frau Helmes übernimmt hierzu den Vorsitz.

 


Beschluss:

 

1.            Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 7 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NW für das Jahr 2005 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

 

2.            Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 28 SpkG NW,

a)       einen Teilbetrag von 1.900.349,88 €, das entspricht 90 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

b)       einen Teilbetrag von 211.149,99 €, das entspricht 10 % des Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, an die Stadt Rheine zur Verwendung im Sinne von § 28 Abs. 5 SpkG NW (für gemeinnützige Zwecke) auszuschütten.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig