I/A/0890
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse erklären sich zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.
Frau Helmes übernimmt hierzu den Vorsitz.
Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Rheine gem. § 7 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 SpkG NW für
das Jahr 2005 Entlastung.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 28 SpkG
NW,
a) einen
Teilbetrag von 1.900.349,88 €, das entspricht 90 % des
Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
b) einen
Teilbetrag von 211.149,99 €, das entspricht 10 % des
Jahresüberschusses/Bilanzgewinnes, an die Stadt Rheine zur Verwendung im Sinne
von § 28 Abs. 5 SpkG NW (für gemeinnützige Zwecke) auszuschütten.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig