Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

TOP 4 und TOP 5 werden gemeinsam beraten.

 

Die Verwaltung verweist auf die Ausführungen in der Vorlage.

 

Herr Wodniok ergänzt, dass die Betonabtrennungen zur Abfangung der Auffüllungen entlang der Lindenstraße beseitigt werden und das zukünftige Niveau des überplanten Geländes an das bestehende Niveau der Lindenstraße angepasst wird.

 

Herr Havers fragt nach, ob eine Verbreiterung des Radweges an der Lindenstraße geplant sei.

 

Herr Wodniok verneint dies.

 

Herr Niehues führt aus, dass es sich um ein wichtiges Projekt der Stadt Rheine handele und spricht der Verwaltung seinen Dank aus. Die CDU-Fraktion werde den Beschlüssen zustimmen.

 

Herr Löcken sagt die Zustimmung der SPD-Fraktion zu und bedankt sich bei der Verwaltung für die hervorragende Arbeit.

 

Herr Winnemöller weist auf den vorsichtigen Umgang mit den Blindgängern hin.

 

Herr Wodniok erklärt, dass die Kampfmittelräumung erst beginnen wird, wenn die Fläche ebenerdig hergestellt ist.

 

Herr Schröer ergänzt, dass der Boden wie geplant als Ablaufberg auf dem Gelände von Rheine R aufgebracht wird. Dieses sei Inhalt des Sanierungsplanes.

 

 

 

 


Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

2.1    Bezirksregierung Münster, 48128 Münster;

          Stellungnahme vom 04. Juni 2009

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung aus der Stellungnahme vom 27. November 2008 hinsichtlich der Beteiligung der zuständigen Verkehrsunternehmen wurde auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung gefolgt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Planung zugestimmt wird.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen , Postfach 4807, 48027 Münster;

          Stellungnahme vom 18. Juni 2009

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Bedenken gegen die Flächennutzungsplanänderung vorgetragen werden. Der Anregung hinsichtlich der Berücksichtigung der Anregungen zum Bebauungsplan wird entsprochen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.3    DB Services Immobilien GmbH, Deutz-Mülheimer-Str. 22 - 24 , 50679 Köln;

          Stellungnahme vom 25. Juni 2009

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen das grundsätzlich keine Bedenken – unter Beachtung der aufgeführten Auflagen und Hinweise – gegen die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehen.

 

Es wird festgestellt, dass die im Rahmen des Abbaus bzw. der Änderung der Bahnanlagen und technischen Einrichtungen notwendigen Maßnahmen auf dem überplanten Gelände in enger Abstimmung mit allen bei der Bahn zuständigen Betriebseinheiten und Abteilungen erfolgen wird und von einem von der Deutschen Bahn AG autorisierten Fachbüro durchgeführt werden. Die entsprechenden Abstimmungsgespräche sind bereits weitgehend abgeschlossen worden. Damit kann die angesprochene Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit aller Betriebsanlagen der Eisenbahn als gesichert angesehen werden. Die von den verschiedenen Bahngesellschaften an die Stadt Rheine verkauften Flächen, bzw. die noch zu übertragenden Flächen sind in Abstimmung mit den zuständigen Bahnbehörden so bestimmt worden, dass auch zukünftig Aus- und Umbaumaßnahmen, sowie Instandhaltungs- und Unterhaltungsmaßnahmen ohne Probleme möglich sein werden. Die Zugänglichkeit der bei der Bahn bzw. deren Tochtergesellschaften verbleibenden Flächen wird auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung über Anschlusspunkte an das öffentliche Verkehrsnetz gesichert.

Es wird festgestellt, dass die Stadt Rheine oder die von ihr Beauftragten für Schäden, die ggf. bei der Umsetzung der Planung auf gewidmeten Bahnflächen entstehen, die Haftung übernimmt.

Es wird festgestellt, dass hinsichtlich der Freistellung der Deutschen Bahn AG von Ansprüchen resultierend aus Erschütterungen, Lärm, etc. auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.4    Kreis Steinfurt, 48563 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 30. Juni 2009

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Immissionsschutz:

Es wird festgestellt, dass es sich bei der Lindenstraße nicht um eine Kreisstraße bzw. deren Ortsdurchfahrt handelt, vielmehr ist die Lindenstraße eine Gemeindestraße. Entsprechend dieser Klassifizierung ist der Kreis Steinfurt die zuständige Straßenaufsichtsbehörde. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung hat der Kreis eine entsprechende Stellungnahme zum parallel laufenden Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 308, Kennwort: Bahnhof West/Lindenstraße“ abgegeben.

 

Naturschutz und Landschaftspflege:

Es wird festgestellt, dass der Umweltbericht um entsprechende Aussagen ergänzt worden ist, ein Vorkommen von Zauneidechsen wird aufgrund der in 2007 durch-geführten Untersuchungen zur Bestandsaufnahme der Biotoptypen und Vegetation ausgeschlossen.

 

Wasserwirtschaft:

Die vorgetragene Sachverhalt hinsichtlich des Trennsystems bzw. der Ableitung ins vorhandene Mischsystem ist bereits in der Begründung zum parallel laufenden Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 308, Kennwort: „Bahnhof West/Lindenstraße“ entsprechend dargestellt.

 

Bodenschutz, Abfallwirtschaft:

Zwischenzeitlich liegt die Verbindlichkeitserklärung des Kreises Steinfurt zum Sanierungsplan vor. Aus der Verbindlichkeitserklärung ergebenden sich keine Auflagen oder Hinweise, die in die Flächennutzungsplanänderung übernommen werden müssen da die Kennzeichnung des Bereichs als Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, beibehalten wird.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.7    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 002/09) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 002/09) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß des § 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig