Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

00:30:55

 

Herr Kuhlmann erläutert ausführlich die Vorlage und macht die juristische Problematik eines Alkoholverbotes auf öffentlichen Plätzen und Wegen deutlich. Er bezweifelt, dass mit einem behördlich verordneten Alkoholverbot das Problem der Trinkgelage wirksam löse. Daher könne er dem Haupt- und Finanzausschuss nur abraten, eine ordnungsbehördliche Verordnung zur dieser Problematik zu beschließen. Darüber hinaus sei sie aus seiner Sicht nicht gerichtsfest. Er schlage daher vor, nach anderen Maßnahmen zu suchen und vorhandene Maßnahmen weiter auszunutzen um das leidige Thema weiter einzudämmen. Er macht deutlich, dass SIR hier bereits gute Arbeit geleistet habe. Darüber hinaus seien bauliche Maßnahmen umgesetzt worden, um das Problem zu reduzieren.

 

Herr Niehues informiert über Städte in NRW, die eine andere juristische Meinung zu dieser Thematik hätten. Dort seien bereits Alkoholverbote ausgesprochen worden. Seine Fraktion wolle ein solches Verbot heute noch nicht fordern. Es ginge vielmehr darum, eine öffentliche Diskussion anzustoßen und auf das Problem aufmerksam zu machen. Er schlägt vor, die Problematik vom Stadtteilbeirat Innenstadt, der seit einiger Zeit nicht mehr getagt habe, aufbereiten zu lassen. Für seine Fraktion stehe fest, dass von Seiten der Verwaltung etwas getan werden müsse. Der derzeitige Zustand schade der Stadthalle, dem City-Club-Hotel, dem Hotel Lücke sowie dem Image der Stadt Rheine.

 

Für die SPD-Fraktion stellt Herr Roscher fest, dass nicht der Konsum von Alkohol das Problem sei, sondern das Verhalten in Zusammenhang mit dem Alkohol. Bei einem Verbot, müsse es Kontrollen geben. Dieses Personal sei nicht verfügbar. Ein Alkoholverbot auf öffentlichen Straßen und Wegen in Rheine sei nicht zielführend.

 

Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen sowie die FDP Fraktion sprechen sie ebenfalls gegen ein Alkoholverbot aus.

 

Alle Fraktionen sind sich darüber einig, die Lage zu entspannen und den Betroffenen zu signalisieren, dass die Bereitschaft zu Abhilfe bestehe. Es besteht Einvernehmen darüber, dass sich die Betroffenen mit den gesellschaftlichen und politischen Gremien erneut zu Gesprächen treffen, um gemeinsam Lösungen zu dieser Problematik zu erarbeiten.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.