Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:52:20

 

Herr Hagemeier merkt kritisch an, dass der relativ kleine Bebauungsplan schon sehr lange in der Verwaltung herumdümpele. Auch nach heutiger Beschlussfassung durch den Rat könne mit der Bebauung der Grundstücke noch nicht begonnen werden, weil die Entmunitionierung des Geländes vergessen worden sei. Er möchte wissen, wann mit dem Baubeginn gerechnet werden könne.

 

Herr Kuhlmann antwortet, dass die Bezirksregierung Arnsberg als die für Kampfmittelbeseitigung zuständige Stelle im Rahmen des Bauleitplanverfahrens beteiligt worden sei. Nach deren Stellungnahme seien in einem Teilbereich des Plangebietes Maßnahmen zur Kampfmittelerkundung durchzuführen. Das gelte u. a. auch für 2 Baugrundstücke am Hessenweg. Der Bauherr habe dieses auch mit Schreiben vom 5. Oktober 2009 für die 41. Kalenderwoche beantragt. Nach Aussage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes werde die Flächendetektion von einer Fachfirma heute durchgeführt. Das Untersuchungsergebnis müsse dann abgewartet werden, bevor die Flächen für eine Bebauung freigegeben werden könnten.

 

Herr Hagemeier moniert, dass die Untersuchung der Grundstücke nicht schon früher mit eigenem Personal durchgeführt worden sei.

 

Herr Kuhlmann verweist nochmals auf die Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg.


Beschluss:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 016/09) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Umwandlung der geplanten Verkehrsfläche entlang des Hessenweges in ein allgemeines Wohngebiet und die dadurch verursachte Verschiebung der Baugrenze entlang des Hessenweges um 1,00 m,

          die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die betroffene Öffentlichkeit die o. g. Änderung gefordert hat

sowie

c)      die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die o. g. Änderung ebenfalls gefordert haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Buchstabe a beschriebene Änderung des Entwurfes Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW S. 514) wird der Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: "Hessenweg/Brochtruper Straße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: " Hessenweg/Brochtruper Straße ", der Stadt Rheine der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise widerspricht und demzufolge einer Anpassung im Wege der Berichtigung ohne weiteren politischen Beschluss bedarf.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig