Sitzung: 06.10.2009 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 2
Vorlage: 431/09
00:37:20
Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse sowie die stellvertretenden Mitglieder, die im Jahre 2008 an mindestens einer Sitzung des Verwaltungsrates teilgenommen haben, erklären sich zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.
Frau Lulay übernimmt zur Abstimmung hierüber die Sitzungsleitung.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
1. erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs.
2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2008
Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen
2. beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn
von 1.039.259,88 Euro wie folgt zu verwenden:
-
Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. c SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 789.259,88 Euro in die
Sicherheitsrücklage eingestellt.
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Entsprechend § 25 Abs. 1
Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an
den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen