Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

00:37:20

 

Die Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse sowie die stellvertretenden Mitglieder, die im Jahre 2008 an mindestens einer Sitzung des Verwaltungsrates teilgenommen haben, erklären sich zu Punkt 1 des Beschlussvorschlages für befangen und nehmen im Zuhörerraum Platz.

Frau Lulay übernimmt zur Abstimmung hierüber die Sitzungsleitung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine

 

1.   erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2008 Entlastung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen

 

 

2.   beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 1.039.259,88 Euro wie folgt zu verwenden:

 

-       Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c SpkG NRW wird ein Teilbetrag von 789.259,88 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

-       Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b SpkG NRW ist ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 250.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW auszuschütten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen