Herr Lütkemeier verliest folgende Informationen über die Entwicklung der städtischen Finanzen:

 

Schon in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16. Juni 2009 hatte ich Sie über die Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung auf den städtischen Haushalt informiert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung und der inzwischen vorliegenden neuen Orientierungsdaten des Landes ergeben sich für 2010 gegenüber der bisherigen Finanzplanung nun Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 4,2 Mio. Euro.

 

In der Ratssitzung am 30. Juni 2009 hatte ich Sie über das vom Innenministerium NRW herausgegebene Eckpunktepapier zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 informiert. Die Auswirkungen für die Stadt Rheine ließen sich daraus seinerzeit allerdings nur ansatzweise beschreiben.

 

Die Landesregierung hat nun am 09. September 2009 im Rahmen der Einbringung des Entwurfes des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2010 in den Landtag auch eine 1. Proberechnung hierzu herausgegeben. Danach ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen für die Stadt Rheine gegenüber der Festsetzung für dieses Jahr (27,4 Mio. Euro) ein Betrag von 28,7 Mio. Euro und damit eine Verbesserung von 1,3 Mio. Euro. In der Finanzplanung waren für 2010 allerdings 29,9 Mio. Euro vorgesehen. Im Vergleich zur 1. Proberechnung ergibt das Mindererträge in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Diese fallen aber gegenüber den Annahmen im Juni nun deutlich geringer aus. Das liegt zum einen daran, dass die Steuerkraftzahlen der Stadt Rheine im GFG 2009 deutlich über dem Landesdurchschnitt lagen – was seinerzeit zu einem deutlichen Rückgang der Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu 2008 führte – und sich die Situation im GFG 2010 wieder gewendet hat: die Steuerkraftzahlen der Stadt Rheine haben sich - unerwartet – schlechter entwickelt als im Landesdurchschnitt.

 

Unter Berücksichtigung des für 2010 im bisherigen Finanzplan ausgewiesenen Fehlbedarfes von 7,9 Mio. Euro würde sich infolge der o.a. Umstände bei sonst unveränderten Rahmenbedingungen der Fehlbedarf bereits auf 13,3 Mio. Euro erhöhen.

 

In den oben angesprochenen Sitzungen hatte ich Sie auch bereits über die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens informiert. Die letzte Information habe ich Ihnen hierzu in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. dieses Monats gegeben. Ich hatte darauf hingewiesen, dass die Steuerfestsetzungen für das laufende Jahr noch 5,2 Mio. Euro unter dem geplanten Haushaltsansatz von 27,2 Mio. Euro lagen; auch wenn Abrechnungen der Finanzverwaltung für 2008 noch in nennenswertem Umfang zu erwarten seien, sei davon auszugehen, dass der Haushaltsansatz deutlich unterschritten werde. In dem Zusammenhang hatte ich schon den Blick auf 2010 gelenkt und darauf aufmerksam gemacht, dass der im Finanzplan mit 28,3 Mio. Euro vorgesehene Ansatz auf keinen Fall haltbar sei und in der bevorstehenden Aufstellung des Haushaltsentwurfs für 2010 auf jeden Fall erheblich reduziert werden müsse. Aus heutiger Sicht ist eine Reduzierung um unter 5 Mio. Euro kaum noch vorstellbar. Das hätte dann einen Fehlbedarf von 18,3 Mio. Euro zur Folge.

 

Weitergehende nicht kompensierbare Belastungen für den städtischen Haushalt sind vorgezeichnet, deren konkrete Auswirkungen augenblicklich allerdings noch nicht beziffert werden können. Nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen ist in den Haushalten des Kreises und des Landschaftsverbandes mit weiter deutlich steigenden Aufwendungen im Sozialbereich zu rechnen, die letztlich über die Kreisumlage die Städte und Gemeinden des Kreises treffen werden.

 

Die Stadt Rheine kommt damit – wie viele andere Kommunen – infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in eine sehr schwierige, in ihrer Ausprägung und Wirkung bisher noch nie da gewesene, Finanzkrise. Deshalb wurde als erste und wichtigste Maßnahme bereits ein grundsätzlicher Finanzierungsvorbehalt angeordnet, der für alle Projekte, Maßnahmen und Entscheidungen gilt, deren Finanzierung durch die derzeitige Haushalts- und Finanzplanung nicht abgesichert ist. Ich empfehle, finanziell abgesicherte, aber noch nicht begonnene neue Maßnahmen und Projekte (mit Ausnahme der Projekte im Rahmen des Konjunkturpaktes II) ab sofort einer ausdrücklichen Freigabeentscheidung durch den Haupt- und Finanzausschuss zu unterstellen.

 

Frau Dr. Kordfelder ergänzt, dass das Thema Finanzen ebenfalls in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 8. September 2009 behandelt wurde. Der Landrat sowie der Kreiskämmerer seien auf die Situation des Kreises eingegangen. Die von Herrn Lütkemeier beschriebene Situation in Rheine zeichne sich gleichermaßen beim Kreis sowie bei allen anderen kreisangehörigen Kommunen ab. Diese Probleme seien nicht hausgemacht, sondern bei allen Kommunen zu beobachten. Sie verweist auf eine Presseveröffentlichung zum Defizit der Stadt Münster. Dort fehlten bereits jetzt 79 Millionen Euro. Aufgrund der gesunkenen Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie der zusätzlichen Ausgaben im Sozialhilfebereich könnten die Planwerte der Kommunen nicht eingehalten werden, so Frau Dr. Kordfelder abschließend.

 

Alle Fraktionen bedanken sich für die ausführlichen Informationen über die Entwicklung der städtischen Finanzen. Es ist deutlich geworden, dass die Haushaltsplanaufstellung und die Haushaltsplanberatungen für 2010, insbesondere der Ergebnisplan, äußerst schwierig sein werden.

 

Auf Vorschlag von Herrn Ortel die Problematik in einer der nächsten Strategie- und Finanzkommissionen zu behandelt, erwidert Frau Dr. Kordfelder, dass dieses Gremium als erstes beratendes Gremium nicht das Adäquates sei. Sie führt aus, dass die Verwaltung dem neuen Rat Vorschläge zum weiteren Verfahren dieser Problematik machen werde.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion aller Fraktionen nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.