Sitzung: 22.09.2009 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Herr Lütkemeier verliest folgende
Schon in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 16. Juni 2009 hatte ich Sie über die Auswirkungen der
Mai-Steuerschätzung auf den städtischen Haushalt informiert. Unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung und der inzwischen vorliegenden
neuen Orientierungsdaten des Landes ergeben sich für 2010 gegenüber der
bisherigen Finanzplanung nun Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
in Höhe von 4,2 Mio. Euro.
In der Ratssitzung am 30. Juni 2009 hatte
ich Sie über das vom Innenministerium NRW herausgegebene Eckpunktepapier zum
Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 informiert. Die Auswirkungen für
die Stadt Rheine ließen sich daraus seinerzeit allerdings nur ansatzweise
beschreiben.
Die Landesregierung hat nun am 09. September
2009 im Rahmen der Einbringung des Entwurfes des Gemeindefinanzierungsgesetzes
(GFG) 2010 in den Landtag auch eine 1. Proberechnung hierzu herausgegeben.
Danach ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen für die Stadt Rheine gegenüber
der Festsetzung für dieses Jahr (27,4 Mio. Euro) ein Betrag von 28,7 Mio. Euro
und damit eine Verbesserung von 1,3 Mio. Euro. In der Finanzplanung waren für
2010 allerdings 29,9 Mio. Euro vorgesehen. Im Vergleich zur 1. Proberechnung
ergibt das Mindererträge in Höhe von 1,2 Mio. Euro. Diese fallen aber gegenüber
den Annahmen im Juni nun deutlich geringer aus. Das liegt zum einen daran, dass
die Steuerkraftzahlen der Stadt Rheine im GFG 2009 deutlich über dem
Landesdurchschnitt lagen – was seinerzeit zu einem deutlichen Rückgang der
Schlüsselzuweisungen im Vergleich zu 2008 führte – und sich die Situation im
GFG 2010 wieder gewendet hat: die Steuerkraftzahlen der Stadt Rheine haben sich
- unerwartet – schlechter entwickelt als im Landesdurchschnitt.
Unter Berücksichtigung des für 2010 im
bisherigen Finanzplan ausgewiesenen Fehlbedarfes von 7,9 Mio. Euro würde sich
infolge der o.a. Umstände bei sonst unveränderten Rahmenbedingungen der
Fehlbedarf bereits auf 13,3 Mio. Euro erhöhen.
In den oben angesprochenen Sitzungen hatte
ich Sie auch bereits über die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens
informiert. Die letzte
Weitergehende nicht kompensierbare
Belastungen für den städtischen Haushalt sind vorgezeichnet, deren konkrete
Auswirkungen augenblicklich allerdings noch nicht beziffert werden können. Nach
den der Verwaltung vorliegenden
Die Stadt Rheine kommt damit – wie viele
andere Kommunen – infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in eine
sehr schwierige, in ihrer Ausprägung und Wirkung bisher noch nie da gewesene,
Finanzkrise. Deshalb wurde als erste und wichtigste Maßnahme bereits ein
grundsätzlicher Finanzierungsvorbehalt angeordnet, der für alle Projekte,
Maßnahmen und Entscheidungen gilt, deren Finanzierung durch die derzeitige
Haushalts- und Finanzplanung nicht abgesichert ist. Ich empfehle, finanziell abgesicherte, aber noch nicht begonnene
neue Maßnahmen und Projekte (mit Ausnahme der Projekte im Rahmen des
Konjunkturpaktes II) ab sofort einer ausdrücklichen Freigabeentscheidung durch
den Haupt- und Finanzausschuss zu unterstellen.
Frau Dr. Kordfelder ergänzt, dass das Thema Finanzen ebenfalls in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 8. September 2009 behandelt wurde. Der Landrat sowie der Kreiskämmerer seien auf die Situation des Kreises eingegangen. Die von Herrn Lütkemeier beschriebene Situation in Rheine zeichne sich gleichermaßen beim Kreis sowie bei allen anderen kreisangehörigen Kommunen ab. Diese Probleme seien nicht hausgemacht, sondern bei allen Kommunen zu beobachten. Sie verweist auf eine Presseveröffentlichung zum Defizit der Stadt Münster. Dort fehlten bereits jetzt 79 Millionen Euro. Aufgrund der gesunkenen Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie der zusätzlichen Ausgaben im Sozialhilfebereich könnten die Planwerte der Kommunen nicht eingehalten werden, so Frau Dr. Kordfelder abschließend.
Alle Fraktionen bedanken sich für die ausführlichen
Auf Vorschlag von Herrn Ortel die Problematik in einer der nächsten Strategie- und Finanzkommissionen zu behandelt, erwidert Frau Dr. Kordfelder, dass dieses Gremium als erstes beratendes Gremium nicht das Adäquates sei. Sie führt aus, dass die Verwaltung dem neuen Rat Vorschläge zum weiteren Verfahren dieser Problematik machen werde.
Nach einer ausführlichen Diskussion aller Fraktionen nimmt der Haupt- und Finanzausschuss die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.