II/A/0880

 

Frau Ehrenberg erläutert die Vorlage und führt ergänzend aus, dass seit der Erstellung der Sitzungsunterlagen bekannt wurde, dass die Wohngeldentlastung des Landes zur Verminderung der Unterkunftskosten auf Kreisebene einzusetzen ist. Es ergeben sich daher folgende Änderungen in der Vorlage:

 

          Im 4. Absatz der Begründung ist die Mehrbelastung für die Stadt Rheine bei einer 50%igen Kostenbeteiligung in Höhe von 985.000,00 € auf 873.000,00 € zu ändern.

 

          Im 10. Absatz der Begründung ist die Mehrbelastung für die Stadt Rheine bei einer einvernehmlichen abweichenden 1/3 zu 2/3 Regelung von 656.000,00 € auf 582.000,00 € zu ändern.

 

Herr Dr. Kühn bedauert, dass im vorliegenden Gesetz zur Umsetzung von Regelungen des SGB II abweichende Sozialstrukturen der einzelnen Gemeinden nicht berücksichtigt wurden, was zu den bekannten einseitigen Belastungen der Städte Rheine und Steinfurt führt. Er spricht sich ausdrücklich für die angestrebte 1/3 zu 2/3 – Regelung aus um der entsolidarisierenden Wirkung der gesetzlichen Regelung entgegen zu wirken.

 

Der Sozialausschuss schließt sich dieser Meinung an und beauftragt die Verwaltung auf eine entsprechende Regelung hinzuwirken.

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung der Beteiligungsregelung nach dem Gesetz zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuches II (AG SGB II – NRW) zur Kenntnis.