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Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:

 

 

Projekt „Wir sehen weiter“

 

Mit Unterstützung des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen ein Jahr lang 51 Berater, darunter auch Herrn Claus Meier aus Rheine (Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung der Stadt Rheine), zertifiziert ausgebildet, die in einem landesweiten Netzwerk ehrenamtlich Menschen zur Seite stehen, die erblinden oder unter einer Sehbehinderung leiden. Den Schwerpunkt seiner ehrenamtlichen Tätigkeit sieht Herr Meier in der Hilfe zur Selbsthilfe in der Unterstützung der Hilfesuchenenden zu einem konstruktiven, lösungsorientierten  Umgang mit ihrer Lebenssituation. Der Fachbereich Jugend, Familie und Soziales unterstützt dieses Projekt. Herr Meier hält ab dem 12. März 2009 im Raum 210 des VdK , Neues Rathaus, seine Sprechstunden ab, und zwar am 2. Donnerstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr. Herr Meier ist unter der Telefonnummer 05971 913227 auch außerhalb der angebotenen Sprechzeit zu erreichen. Es gab bisher zeitnahe Pressearbeit durch das städtische Pressereferat. Jeweils vor den einzelnen Beratungsterminen werden Pressenotizen veröffentlicht.

 

 

Eröffnung des Pflegestützpunktes in Rheine

 

Am 13.11.2009 wurde offiziell im Gesundheitsamt Rheine der neue Pflegestützpunkt des Kreises Steinfurt eröffnet. Der Pflegestützpunkt ist einer von drei Adressen im Kreisgebiet, um Pflegebedürftige und Angehörige individuell, neutral und kostenfrei zu beraten.

 

Zu den weiteren Aufgaben des Pflegestützpunktes zählt die Bündelung von Informationen zu speziellen Angeboten und Ansprechpartnern in einer Region. Es sollen Hilfestellungen bei der Auswahl und Inanspruchnahme sozialer Leistungen gegeben werden.

 

Der Pflegestützpunkt in Rheine ist Ansprechpartner für alle Ratsuchenden aus den Bereichen Rheine, Neuenkirchen, Emsdetten, Hörstel und Hopsten. Standorte für die zwei weiteren Pflegestützpunkte im Kreisgebiet sind Ibbenbüren und Steinfurt.

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag:   8.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:                           8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

 

 

 

 

 

 

Verlängerung der Bleiberechtsregelung

 

 

Die seit dem 01.07.2007 bis 31.12.2009 geltende Bleiberechtsregelung des § 104 a Aufenthaltsrecht besagt, dass Flüchtlinge nur dann dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie sich mittels Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können. Stichtag für den entsprechenden Nachweis ist der 31. Dezember 2009.

 

Da diesen Nachweis allerdings viele Flüchtlinge – auch wegen der Wirtschaftskrise – nicht erbringen können, wurde folgende Regelung bei der Innenministerkonferenz am 4./5. Dezember 2009 getroffen:

 

  1. Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die am 31.12.2009 mindestens für die letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen oder bis zum 31.01.2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung glaubhaft nachweisen können, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG bis zum 31.12.2011 erteilt.

 

  1. Bei Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die zwischen dem 1.07.2007 und dem 31.12.2009 entweder ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss erfolgreich beendet haben oder sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden und bei denen deshalb erwartet werden kann, dass sie sich in unsere Gesellschaft erfolgreich integrieren und sie zukünftig ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern werden, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG für zwei Jahre erteilt.

 

  1. Im Übrigen können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die am 31.12.2009 mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht gemäß § 104 Absatz 5 AufenthG verlängert werden kann, für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.

 

Wie die Umsetzung erfolgen soll, wird durch ein Erlass des Innenministeriums regeln; mit dessen Veröffentlichung wird noch diese Woche gerechnet.

 

Nach Angaben der Ausländerbehörde liegen dort 200 Anträge auf Verlängerung des Bleiberechtes vor.

Es wird damit gerechnet, dass viele dieser Anträge positiv entschieden werden.

 

 

Antrag des Caritasverbandes Rheine auf Anteilsfinanzierung einer 0,25 Stelle,  Dolmetscher der Kulturen

 

Mit Schreiben vom 31.07.09 stellte der Caritasverband Rheine den Antrag,  im Rahmen des Leitprojektes 25, Dolmetscher der Kulturen, eine 0,25 Stelle zu 90 % aus städt. Mitteln zu finanzieren.

 

Das im Antrag beschriebene Projekt Dolmetscher der Kulturen wird hier mit Interesse verfolgt und unterstützt.

 

Die Verwaltung ist auch der Ansicht, dass die Arbeit mit Ehrenamtlichen einer Begleitung durch hauptamtliches Fachpersonal bedarf, wenn sie gut auf ihre Aufgaben vorbereitet und zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden sollen. Besonders die Schulung und Einsatzkoordination stehen hier im Vordergrund, weniger das Ersetzen der Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche im Verhinderungsfall.

 

Die vom Caritasververband registrierte erhöhte Nachfrage nach dem Einsatz der Dolmetscher der Kulturen zeigt die Eigendynamik, die das Projekt entwickelt.

 

Die Verwaltung ist allerdings der Auffassung, dass der Einsatz und die Begleitung von Ehrenamtlichen bereits im Stellenprofil verschiedener von der Stadt geförderter Integrationsprojekte des Caritasverbandes enthalten sind. Die Stellenprofile wurden von vornherein entsprechend breit angelegt. Die Arbeitsschwerpunkte ändern sich im Laufe der Zeit. Deshalb hat die Verwaltung dem Caritasverband vorgeschlagen zu prüfen, ob in den Bausteinen und Aufgabenbereichen der Caritas-Migrationsdienste nicht Umschichtungen zugunsten einer professionellen Betreuung von ehrenamtlichen Kulturdolmetschern erfolgen können.

 

Eine Neuformulierung der Stellenprofile kann aus Sicht der Verwaltung jederzeit erfolgen. Zum weiteren Vorgehen hat die Verwaltung ein Gespräch vorgeschlagen.

 

 

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom 17. November 2009 auf Einrichtung einer Beratungsstelle für Homosexuelle Frauen und Männer

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 2009 den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN auf Einrichtung einer Beratungsstelle für Homosexuelle Frauen und Männer behandelt und zur weiteren Aufarbeitung an den Sozialausschuss als zuständigen Fachausschuss verwiesen.

 

Die Verwaltung wird den Antrag aufarbeiten und für die nächste Sozialausschusssitzung eine Beschlussvorlage erstellen.

 

Bei dem Themenkomplex Beratung für Homosexuelle Frauen und Männer handelt es sich um eine vielschichtige Fragestellung, die in der Kürze der Zeit von der Verwaltung nicht aufgearbeitet werden konnte.

 

Es erfolgen derzeit Recherchen, wo es Beratungsstellen gibt, was deren Aufgabenstellung konkret ist und wie die Finanzierung jeweils sichergestellt wird. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen realisiert werden können.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die vorgenannten Punkte abzuklären, bevor ein Grundsatzbeschluss über die Einrichtung einer Beratungsstelle für homosexuelle Männer und Frauen in Rheine gefasst werden kann.