Sitzung: 08.12.2009 Sozialausschuss
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Frau Ehrenberg trägt den Inhalt des nachfolgenden Vermerkes vor:
Projekt „Wir sehen weiter“
Mit Unterstützung
des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
haben der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen ein Jahr lang 51 Berater,
darunter auch Herrn Claus Meier aus Rheine (Mitglied des Beirates für Menschen
mit Behinderung der Stadt Rheine), zertifiziert ausgebildet, die in einem
landesweiten Netzwerk ehrenamtlich Menschen zur Seite stehen, die erblinden
oder unter einer Sehbehinderung leiden. Den Schwerpunkt seiner ehrenamtlichen
Tätigkeit sieht Herr Meier in der Hilfe zur Selbsthilfe in der Unterstützung
der Hilfesuchenenden zu einem konstruktiven, lösungsorientierten Umgang mit ihrer Lebenssituation. Der
Fachbereich Jugend, Familie und Soziales unterstützt dieses Projekt. Herr Meier
hält ab dem 12. März 2009 im Raum 210 des VdK , Neues Rathaus, seine
Sprechstunden ab, und zwar am 2. Donnerstag im Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Herr Meier ist unter der Telefonnummer 05971 913227 auch außerhalb der angebotenen
Sprechzeit zu erreichen. Es gab bisher zeitnahe Pressearbeit durch das
städtische Pressereferat. Jeweils vor den einzelnen Beratungsterminen werden
Pressenotizen veröffentlicht.
Eröffnung des Pflegestützpunktes in Rheine
Am 13.11.2009 wurde
offiziell im Gesundheitsamt Rheine der neue Pflegestützpunkt des Kreises
Steinfurt eröffnet. Der Pflegestützpunkt ist einer von drei Adressen im
Kreisgebiet, um Pflegebedürftige und Angehörige individuell, neutral und
kostenfrei zu beraten.
Zu den weiteren
Aufgaben des Pflegestützpunktes zählt die Bündelung von Informationen zu
speziellen Angeboten und Ansprechpartnern in einer Region. Es sollen Hilfestellungen
bei der Auswahl und Inanspruchnahme sozialer Leistungen gegeben werden.
Der Pflegestützpunkt
in Rheine ist Ansprechpartner für alle Ratsuchenden aus den Bereichen Rheine,
Neuenkirchen, Emsdetten, Hörstel und Hopsten. Standorte für die zwei weiteren
Pflegestützpunkte im Kreisgebiet sind Ibbenbüren und Steinfurt.
Öffnungszeiten:
Montag bis
Donnerstag: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Verlängerung der Bleiberechtsregelung
Die seit dem
01.07.2007 bis 31.12.2009 geltende Bleiberechtsregelung des § 104 a
Aufenthaltsrecht besagt, dass Flüchtlinge nur dann dauerhaft in Deutschland
bleiben dürfen, wenn sie sich mittels Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt
selbst finanzieren können. Stichtag für den entsprechenden Nachweis ist der 31.
Dezember 2009.
Da diesen Nachweis
allerdings viele Flüchtlinge – auch wegen der Wirtschaftskrise – nicht
erbringen können, wurde folgende Regelung bei der Innenministerkonferenz am
4./5. Dezember 2009 getroffen:
- Inhabern
einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die am 31.12.2009 mindestens für die
letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen oder
bis zum 31.01.2010 für die kommenden sechs Monate eine
Halbtagsbeschäftigung glaubhaft nachweisen können, wird eine Aufenthaltserlaubnis
nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG bis zum
31.12.2011 erteilt.
- Bei Inhabern einer
Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die zwischen dem 1.07.2007 und dem
31.12.2009 entweder ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss
erfolgreich beendet haben oder sich derzeit in einer Berufsausbildung
befinden und bei denen deshalb erwartet werden kann, dass sie sich in
unsere Gesellschaft erfolgreich integrieren und sie zukünftig ihren
Lebensunterhalt selbstständig sichern werden, wird eine
Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1
AufenthG für zwei Jahre erteilt.
- Im Übrigen können Inhaber einer
Aufenthaltserlaubnis auf Probe, die am 31.12.2009 mangels Erfüllung der
gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht gemäß § 104
Absatz 5 AufenthG verlängert werden kann, für die
Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ nach § 23
Absatz 1 Satz 1 AufenthG erlangen, sofern sie nachweisen,
dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige
Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn
die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei
Jahren eigenständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein
wird.
Wie die Umsetzung
erfolgen soll, wird durch ein Erlass des Innenministeriums regeln; mit dessen
Veröffentlichung wird noch diese Woche gerechnet.
Nach Angaben der
Ausländerbehörde liegen dort 200 Anträge auf Verlängerung des Bleiberechtes
vor.
Es wird damit
gerechnet, dass viele dieser Anträge positiv entschieden werden.
Antrag des
Caritasverbandes Rheine auf Anteilsfinanzierung einer 0,25 Stelle, Dolmetscher der Kulturen
Mit Schreiben vom 31.07.09 stellte der Caritasverband Rheine den
Antrag, im Rahmen des Leitprojektes 25,
Dolmetscher der Kulturen, eine 0,25 Stelle zu 90 % aus städt. Mitteln zu
finanzieren.
Das im Antrag beschriebene Projekt Dolmetscher der Kulturen wird hier mit Interesse verfolgt und
unterstützt.
Die Verwaltung ist auch der Ansicht, dass die Arbeit mit Ehrenamtlichen
einer Begleitung durch hauptamtliches Fachpersonal bedarf, wenn sie gut auf
ihre Aufgaben vorbereitet und zielgerichtet und effektiv eingesetzt werden
sollen. Besonders die Schulung und Einsatzkoordination stehen hier im
Vordergrund, weniger das Ersetzen der Ehrenamtlichen durch Hauptamtliche im
Verhinderungsfall.
Die vom Caritasververband registrierte erhöhte Nachfrage nach dem
Einsatz der Dolmetscher der Kulturen zeigt die Eigendynamik, die das
Projekt entwickelt.
Die Verwaltung ist allerdings der Auffassung, dass der Einsatz und die
Begleitung von Ehrenamtlichen bereits im Stellenprofil verschiedener von der
Stadt geförderter Integrationsprojekte des Caritasverbandes enthalten sind. Die
Stellenprofile wurden von vornherein entsprechend breit angelegt. Die Arbeitsschwerpunkte
ändern sich im Laufe der Zeit. Deshalb hat die Verwaltung dem Caritasverband
vorgeschlagen zu prüfen, ob in den Bausteinen und Aufgabenbereichen der
Caritas-Migrationsdienste nicht Umschichtungen zugunsten einer professionellen
Betreuung von ehrenamtlichen Kulturdolmetschern erfolgen können.
Eine Neuformulierung der Stellenprofile kann aus Sicht der Verwaltung
jederzeit erfolgen. Zum weiteren Vorgehen hat die Verwaltung ein Gespräch vorgeschlagen.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN vom
17. November 2009 auf Einrichtung einer Beratungsstelle für Homosexuelle Frauen
und Männer
Der Haupt- und
Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Dezember 2009 den Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN auf
Einrichtung einer Beratungsstelle für Homosexuelle Frauen und Männer behandelt
und zur weiteren Aufarbeitung an den
Sozialausschuss als zuständigen Fachausschuss verwiesen.
Die Verwaltung wird
den Antrag aufarbeiten und für die nächste Sozialausschusssitzung eine Beschlussvorlage
erstellen.
Bei dem
Themenkomplex Beratung für Homosexuelle Frauen und Männer handelt es sich um
eine vielschichtige Fragestellung, die in der Kürze der Zeit von der Verwaltung
nicht aufgearbeitet werden konnte.
Es erfolgen derzeit
Recherchen, wo es Beratungsstellen gibt, was deren Aufgabenstellung konkret ist
und wie die Finanzierung jeweils sichergestellt wird. Darüber hinaus ist zu
prüfen, inwieweit Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Beratungsstellen
realisiert werden können.
Aus Sicht der
Verwaltung sind die vorgenannten Punkte abzuklären, bevor ein
Grundsatzbeschluss über die Einrichtung einer Beratungsstelle für homosexuelle
Männer und Frauen in Rheine gefasst werden kann.