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Frau Ehrenberg verweist zunächst auf die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Schöpper ergänzt, dass mit dieser Vorlage lediglich die nunmehr bestehenden gesetzlichen Vorgaben umgesetzt werden.

 

Herr Jansen unterstützt für die CDU-Fraktion die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Schäfer von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Verwaltungsvorlage ebenfalls.

Er regt darüber hinaus an, dass der Integrationsrat direkt dem Rat unterstellt werden soll und dass der Integrationsrat ein eigenes Budget zugewiesen bekommt.

 

Herr Schöpper teilt dazu mit, dass die Zuweisung eines eigenes Budget oberhalb des bereits bestehenden Budgets für die anfallenden Geschäftskosten nicht möglich ist, da der Integrationsrat ausschließlich eine beratende Funktion hat.

Darüber hinaus hat der Integrationsrat gesetzlich jederzeit die Möglichkeit, den Rat bei bestimmten Themen direkt einzuschalten.

 

Zum Schluss der Diskussion lässt Frau Knoop über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:


Beschluss:

 

Der Integrationsrat bzw. der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

I.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 11. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

11. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom ___. Dezember 2009

 

      Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NW S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 die folgende 11. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:

 

 

§ 6

Integrationsrat

 

1.   Es wird ein Integrationsrat mit 15 Mitgliedern eingerichtet, davon 10 direkt gewählte Mitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO und 5 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 3 GO.

 

2.    Der Wahltag wird innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist durch den Rat festgesetzt.

 

3.  der bisherige Abs. 9 wird Abs. 3.

 

 

§ 19

 

Inkrafttreten

 

Diese 11. Änderungssatzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

II.   Der Rat der Stadt Rheine legt den 07. Februar 2010 als Wahltag für den Integrationsrat der Stadt Rheine fest.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig