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Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Integrationsrates und des Sozialausschusses fasst der Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss:

 

I.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die folgende 11. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine:

 

 

11. Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Stadt Rheine

vom ___. Dezember 2009

 

      Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NW S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine mit Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder in seiner Sitzung am 15. Dezember 2009 die folgende 11. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Rheine vom 15. Dezember 1997 beschlossen:

 

 

§ 6

Integrationsrat

 

1.   Es wird ein Integrationsrat mit 15 Mitgliedern eingerichtet, davon 10 direkt gewählte Mitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 1 GO und 5 vom Rat bestellte Ratsmitglieder gem. § 27 Abs. 2 Satz 3 GO.

 

2.    Der Wahltag wird innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist durch den Rat festgesetzt.

 

3.  der bisherige Abs. 9 wird Abs. 3.

 

 

§ 19

 

Inkrafttreten

 

Diese 11. Änderungssatzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

 

II.   Der Rat der Stadt Rheine legt den 07. Februar 2010 als Wahltag für den Integrationsrat der Stadt Rheine fest.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig