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Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“:
S
a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der „Spiekstraße“(vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)
und des Stichweges
„Wöstenweg“
im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 154
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 15. Dezember 2009 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“ erlassen:
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung
der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember
1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale
aufweisen:
A. Spiekstraße
(vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)
Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1. Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus
Asphalt
2. Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus
Betonsteinplatten
3. Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
4. Grünbeete mit und ohne Baumbepflanzung,
gärtnerisch gestaltet
5. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
6. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
B.
Stichweg Wöstenweg
(Verkehrsberuhigter Bereich):
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus einer niveaugleichen Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
3. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig