Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“:

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“(vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)

und des Stichweges „Wöstenweg“

im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 15. Dezember 2009 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“ erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.      Spiekstraße (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)

 

        Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

2.     Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten

3.     Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

4.     Grünbeete mit und ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

5.     Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

6.     betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

B.    Stichweg Wöstenweg (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Mischfläche, bestehend aus einer niveaugleichen Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

2.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

3.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung


Abstimmungsergebnis:           einstimmig