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Herr Holtel stellt fest, dass die Abfallentsorgung in einigen Bereichen günstiger erfolgt sei als in der Vergangenheit. Grund sei ein vom Kreis neu abgeschlossener Vertrag mit einem Entsorger, der Bioabfälle erheblich günstiger kompostieren könne, als dass in der Vergangenheit der Fall gewesen sei. Er ginge davon aus, dass damit auch die Forderungen nach einem eigenen Kreiskompostierwerk hinfällig seien.

Falls die Diskussionen wider Erwarten erneut geführt würden, bittet er Frau Dr. Kordfelder, sich beim Kreis dafür einzusetzen, dass diese Aufgabe bei den professionellen Entsorgern verbleibe.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sondersitzung am 17. Dezember 2009 den § 3 der "Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine" in der nachfolgenden Form zu beschließen:

 

§ 3   Höhe der Gebühren

 

(1) Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach Art, Größe und Anzahl der Abfallbehälter bzw. -säcke sowie nach dem Abfuhrrhythmus.

 

(2) Die Jahresgebühr beträgt:

 

a)

für jedes Restabfallgefäß mit einem

Fassungsvermögen von 80 l bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

 

163,06 €

b)

für jedes Restabfallgefäß mit einem

Fassungsvermögen von 120 l bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

 

190,63 €

c)

für jedes Restabfallgefäß mit einem

Fassungsvermögen von 240 l bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

 

273,35 €

d)

für jeden Restabfall-Container mit einem

Fassungsvermögen von 1,1 cbm

bei 14-tägiger Entleerung

bei wöchentlich einmaliger Entleerung

bei wöchentlich zweimaliger Entleerung

bei wöchentlich viermaliger Entleerung

 

 

764,75 €

1.449,15 €

2.817,95 €

5.571,62 €

e)

für jede 120-l-Bio-Tonne bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

86,87 €

f)

für jede 240-l-Bio-Tonne bei

14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten

für die Gestellung des Gefäßes

 

 

124,31 €

g)

für jeden Bio-Container mit einem

Fassungsvermögen von 1,1 cbm bei

14-tägiger Entleerung

 

 

540,92 €

 

Außerdem werden folgende Einzelgebühren erhoben:

 

h)

für Müllsäcke mit einem Fassungsvermögen von 70 l (einschl. Abfuhr) pro Sack

 

3,40 €

i)

für jede Änderung der Müllgefäßgröße

bzw. der Anzahl der auf dem Grundstück

aufgestellten Abfallbehälter für die

Restmüll- bzw. Biomüllsammlung

 

 

 

12,75 €

j)

für die Auslieferung oder Abholung

einer Altpapiertonne

 

10,20 €

 

(3) Die Anlieferungen bei den Grünannahmestellen (Am Bauhof und Moorstraße) sind gegen Zahlung einer Gebühr von 2,50 Euro je Pkw bzw. 5,00 Euro je Pkw-Kombi möglich.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig