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Herr Holtel stellt fest, dass die Abfallentsorgung in einigen Bereichen günstiger erfolgt sei als in der Vergangenheit. Grund sei ein vom Kreis neu abgeschlossener Vertrag mit einem Entsorger, der Bioabfälle erheblich günstiger kompostieren könne, als dass in der Vergangenheit der Fall gewesen sei. Er ginge davon aus, dass damit auch die Forderungen nach einem eigenen Kreiskompostierwerk hinfällig seien.
Falls die Diskussionen wider Erwarten erneut geführt würden, bittet er Frau Dr. Kordfelder, sich beim Kreis dafür einzusetzen, dass diese Aufgabe bei den professionellen Entsorgern verbleibe.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sondersitzung am 17. Dezember 2009 den § 3 der "Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung und Wertstoffsammlung in der Stadt Rheine" in der nachfolgenden Form zu beschließen:
§ 3 Höhe der Gebühren
(1) Die Höhe der Benutzungsgebühren richtet sich nach
Art, Größe und Anzahl der Abfallbehälter bzw. -säcke sowie nach dem
Abfuhrrhythmus.
(2) Die Jahresgebühr beträgt:
a) |
für jedes Restabfallgefäß mit einem Fassungsvermögen von 80 l bei 14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten für die Gestellung des Gefäßes |
163,06 € |
b) |
für jedes Restabfallgefäß mit einem Fassungsvermögen von 120 l bei 14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten für die Gestellung des Gefäßes |
190,63 € |
c) |
für jedes Restabfallgefäß mit einem Fassungsvermögen von 240 l bei 14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten für die Gestellung des Gefäßes |
273,35 € |
d) |
für jeden Restabfall-Container mit einem Fassungsvermögen von 1,1 cbm bei 14-tägiger Entleerung bei wöchentlich einmaliger Entleerung bei wöchentlich zweimaliger Entleerung bei wöchentlich viermaliger Entleerung |
764,75 € 1.449,15 € 2.817,95 € 5.571,62 € |
e) |
für jede 120-l-Bio-Tonne bei 14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten für die Gestellung des Gefäßes |
86,87 € |
f) |
für jede 240-l-Bio-Tonne bei 14-tägiger Entleerung einschl. der Kosten für die Gestellung des Gefäßes |
124,31 € |
g) |
für jeden Bio-Container mit einem Fassungsvermögen von 1,1 cbm bei 14-tägiger Entleerung |
540,92 € |
Außerdem werden folgende Einzelgebühren erhoben: |
||
h) |
für Müllsäcke mit einem Fassungsvermögen von 70 l
(einschl. Abfuhr) pro Sack |
3,40 € |
i) |
für jede Änderung der Müllgefäßgröße bzw. der Anzahl der auf dem Grundstück aufgestellten Abfallbehälter für die Restmüll- bzw. Biomüllsammlung |
12,75 € |
j) |
für die Auslieferung oder Abholung einer Altpapiertonne |
10,20 € |
(3) Die Anlieferungen bei den Grünannahmestellen (Am
Bauhof und Moorstraße) sind gegen Zahlung einer Gebühr von 2,50 Euro je Pkw
bzw. 5,00 Euro je Pkw-Kombi möglich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig