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Gem. § 58 Abs. 2 – 4 GO in Verbindung mit § 67 Abs. 3 GO werden die sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung des Sportausschusses von dem Ausschussvorsitzenden Herrn Azevedo durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet und in ihr Amt eingeführt:
        „Ich verpflichte mich, dass ich meine
Aufgaben nach bestem Wissen und      Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die     Gesetze beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Stadt Rheine erfüllen       werde.
        So wahr mir Gott helfe.“