Sitzung: 23.02.2010 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 091/10
0:16:21
Herr Dr. Schulte-de Groot verweist auf die Vorlage und ergänzt, dass mit der Leerrohrverlegung mit einer Investitionssumme von 1,636 Mio. € das Ziel des Breitbandausbaus in den unterversorgten Stadtgebieten noch nicht erreicht sei. Private Investoren müssten gefunden werden die weiter ca. 1,6 Mio. € für Glasfaserkabel sowie für die Anschlüsse an die 37 Kabelverzweiger investieren. Folglich handelt es sich um Gesamtinvestitionen von 3,2 Mio. €. Er schlägt vor, auf eine Finanzierung der Leerrohrsysteme über das Konjunkturpaket zu verzichten, und dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Herr Kuhlmann ergänzt, dass der Ausbau sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung förderfähig seien, dieses wurde von einer Mitarbeiterin der Bezirksregierung, Frau Schröhn, mitgeteilt.
Frau Dr. Kordfelder verweist auf dem Beschlussvorschlag, den Breitbandausbau über das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ voranzutreiben.
Die Bundestagsabgeordnete, Frau Bögel habe ihre Unterstützung zugesichert.
Herr Kohnen erklärt, die CDU-Fraktion und die Bürger seien über diese Entwicklung enttäuscht. Klare Aussagen, welche Maßnahmen durch das Konjunkturpaket gefördert werden können, wären sehr hilfreich gewesen. Die Auffassung der Verwaltung werde aber geteilt, eine Leerrohrverlegung ohne konkrete Nutzungsanfrage mache keinen Sinn. Die CDU-Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Herr Kohnen bittet zeitnah zu klären, ob und in welchen Fällen die Anlieger an der Sanierung der Straßenbeleuchtung zwangsläufig zu beteiligen seien. Die Verwaltung solle hierzu eine kurzfristige Berichterstattung abgebeten.
Herr Niehues führt aus, dass Erwartungen in den einzelnen
Ortsteilen geweckt wurden, die heute nicht eingehalten werden könnten. Dies sei
kein Vorwurf an die Verwaltung, sondern es habe etwas damit zu, das auf
Landesebene und auf EU-Ebene über einen längeren Zeitraum unklar gewesen sei,
was aus dem Topf der Konjunkturfördermittel finanziert werden darf. Es sei das
Signal gegeben worden, dass die unterversorgten Stadtteile bessergestellt
werden. Dieses sei auch wichtig für die mittelständischen Firmen in den Ortsteilen,
die auf gute Verbindungen angewiesen seien. Es sei nachvollziehbar, dass die
Leerrohrverlegung das Problem nicht löse. Insofern sei der Vorschlag richtig.
Herr Niehues bittet darum, eine
Herr Holtel informiert, dass allein in Hauenhorst 384.000 € für die Verbindung von der Pappelstraße bis in den Ortsteil und für die innerörtliche Verbindung erforderlich sein werden, ohne dass ein Netzbetreiber die Sicherheit gibt, dass diese Infrastruktur auch genutzt werden kann und die Kosten zumindest teilweise erstattet werden. Auch wenn der heutige Beschlussvorschlag manche Hoffnungen zunächst zerstöre, werde er dem Beschlussvorschlag zustimmen. Er habe in vielen Gesprächen zugesagt, sich für den Breitbandausbau einzusetzen, leider sei dieses unter den gegebenen Rahmenbedingungen so nicht realisierbar, er habe jedoch die Hoffnung, dass das Förderprogramm weiterhilft.
Herr Reiske bedauert dieses ebenfalls. Er erklärt aber, dass dem Beschlussvorschlag zugestimmt werden.
Herr Roscher erläutert, dass die SPD zustimmen werde. Leider
sei es nicht möglich, einen Teil dieser Mittel sowohl in Breitbandversorgung
als auch in Straßenbeleuchtungsveränderungen einsetzen zu können. Das Ziel,
Breitbandversorgung auch in den unterversorgten Bereichen sicherzustellen,
bleibe nach wie vor bestehen. Bezüglich der
Herr Ortel hätte sich dieses als Gellendorfer Betroffener gewünscht, er gibt an, dass es kein Zustand auf Dauer bleiben könne, aber die hier genannten „Höheren Gewalten“ keine andere Möglichkeit nahelegen als sich dem anzuschließen.
Herr Kuhlmann bezieht sich auf die Wortmeldung von Herrn
Roscher und erläutert, dass es hier nicht um Erschließungsbeiträge gehe, es
handelt sich hier um keine erste Herstellung einer Anlage, sondern um
Ausbaubeiträge. Bei Ausbaubeiträgen sei es nach Rechtsprechung so, dass diese nur
dann erhoben werden können, wenn die Anlage als solche abgängig sei. Das treffe
in Rheine nur für geringe Bereiche zu, insbesondere für Betonmastleuchten.
Diese müssten erneuert werden, dort bestehe aber kein Unterschied, ob die
Mittel dafür aus dem allgemeinen Haushalt kommen würden oder aus dem
Konjunkturhaushalt. Die Belastung für die Bürger sei die gleiche. Die Maßnahme
dürfe jetzt nicht darunter leiden, dass die Bürger denken, dass die Stadt etwas
umsetzen kann was die Bürger mit 70 Prozent belasten würde. Eine
Beschluss:
1. Â Der
Haupt und Finanzausschuss nimmt die Sachdarstellung zum Breitbandausbau und die
Kostenermittlung der RheiNet für einen Leerrohrausbau zum Zwecke der
Erschließung von Kabelverzweigern (Kvz) zur Kenntnis.
2. Â Der
Haupt und Finanzausschuss beschließt, die bisher für den Breitbandausbau
reservierten Mittel des Konjunkturpaketes II in Höhe von 981.926 € nicht zum
Ausbau von Leerrohrsystemen zu verwenden. Stattdessen sollen diese Mittel für
den weiteren Ausbau der Straßenbeleuchtung Verwendung finden. Die Verwaltung
wird beauftragt, entsprechende Ausbaumaßnahmen dem Bauausschuss zur
Beschlussfassung vorzulegen.
3.  Der
Breitbandausbau in den unterversorgten Stadtteilen soll über das Förderprogramm
„Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK) erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderanträge zu
stellen; die nach dem GAK-Förderprogramm mögliche Beihilfegewährung an
Netzbetreiber (Deckung der Wirtschaftlichkeitslücke) ist dabei zu präferieren.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig