Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zu Beginn der Beratung erklärt sich Herr Jansen für befangen und verlasst den Verhandlungstisch.

 

Frau Ehrenberg erläutert die Vorlage der Verwaltung.

 

Herr Niehues stellt ausführlich die Entwicklung der SGB II-Sachbearbeitung im Kreis Steinfurt dar. Er erläutert, welche Gründe seinerzeit zur Entscheidung für das Optionsmodell geführt haben und welche Nachteile sich mittlerweile für die Stadt Rheine ergeben.

Die CDU-Fraktion steht der geplanten Optimierung der Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II positiv gegenüber, da die Trennung von Fallmanagement und Arbeitsvermittlung nicht sinnvoll ist. Zur Debatte stehen nun die Möglichkeiten das Fallmanagement an den Kreis Steinfurt abzugeben (Vorschlag des Kreises) oder die Arbeitsvermittlung vom Kreis zusätzlich zu übernehmen (Vorschlag der Gemeinden Emsdetten, Ibbenbüren und Rheine).

Die CDU-Fraktion unterstützt den Wunsch der 24 Kommunen auch weiterhin Hilfen aus einer Hand anzubieten. Es soll versucht werden, den Kreis Steinfurt davon zu überzeugen, dass die Städte Emsdetten, Ibbenbüren und Rheine neben dem Fallmanagement zukünftig auch die Arbeitsvermittlung wahrnehmen. Sollte das nicht gelingen und das Fallmanagement wird an den Kreis Steinfurt abgegeben, haben die Gemeinden keinerlei Steuerungsmöglichkeit bei der Hilfegewährung mehr. Die CDU-Fraktion schlägt für diesen Fall vor, die gesamte Hilfegewährung in die Zuständigkeit des Kreises Steinfurt zu geben und die bisherige Kostenbeteiligung aufzuheben. Dies würde für den Haushalt der Stadt Rheine eine erhebliche Entlastung bedeuten.

Aus Sicht der CDU-Fraktion ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen und die Verwaltung wird gebeten, die Gespräche auf sachlicher Ebene fortzuführen.

 

Herr Hemelt erläutert für die SPD-Fraktion, dass ebenfalls die Auffassung vertreten wird, die Leistungsgewährung, das Fallmanagement, die Brückenjobkoordination sowie die Arbeitsvermittlung aus einer Hand sichergestellt werden soll. Allerdings sieht die SPD-Fraktion die Zuständigkeit nicht vorrangig bei den Gemeinden sondern direkt beim Kreis Steinfurt als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Aus fachlicher Sicht sind die Aufgaben zu bündeln und eine Integration aus einer Hand anzubieten.

Durch die Zuständigkeit beim Kreis Steinfurt wird für die Hilfesuchenden eine einheitliche Leistungsversorgung im gesamten Kreisgebiet sichergestellt so dass es keine Unterschiede zwischen den einzelnen Kommunen gibt.

Ebenso entfällt die überproportionale finanzielle Belastung der Stadt Rheine, da die Kosten einheitlich über die Kreisumlage finanziert werden.

 

Hilfen aus einer Hand möchte auch Herr Holtel von der FDP-Fraktion erreichen. Allerdings sieht er die Zuständigkeit bei der Stadt Rheine und nicht beim Kreis Steinfurt. Gerade in den in den letzten Jahren deutlich unter dem Kreisdurchschnitt liegenden Vermittlungserfolgen in Rheine sieht er die Chancen die Kostenbelastung für die Stadt Rheine zu reduzieren. Nur wer die Möglichkeit für aktive Steuerung hat, kann auch durch gute Arbeit eine Kostenreduzierung herbeiführen.

 

Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt die Bemühungen, Hilfen aus einer Hand anzubieten. Herr Rodrigues hält das Thema jedoch für noch nicht ausgegoren; die Gespräche müssen noch fortgeführt werden.

Aus seiner Sicht geht es dem Kreis Steinfurt vorrangig um Einsparungen. Die anstehenden Veränderungen dürfen nicht dazu führen, dass die Hilfeempfänger auf der Strecke bleiben. Der Mensch muss an erster Stelle stehen. Weiterhin kritisiert er, dass der Kreis Steinfurt zwar eine Untersuchung der Organisationsstruktur in Auftrag gegeben aber nicht die Zufriedenheit der Hilfesuchenden ermittelt hat.

 

Frau Ehrenberg erläutert, dass sich die 24 Kommunen im Kreis Steinfurt auch desshalb für eine Beibehaltung des Delegationsprinzips ausgesprochen haben, weil 22 Kommunen sich damit finanziell besserstellen. Neben Rheine ist lediglich Steinfurt nachteilig betroffen. Auch wenn die Aufgabe an den Kreis Steinfurt zurückgehen sollte, wäre eine Abschaffung der Kostenbeteiligung nur im Benehmen mit allen anderen Kommunen möglich. Neben dieser nur sehr schwer zu erreichenden finanziellen Entlastung gibt man mit dem Weggang des Fallmanagements auch einen großen Teil Bürgernähe auf. Frau Ehrenberg geht davon aus, dass die Folgekosten durch den Wegfall aktiver Steuerungsmöglichkeiten vor Ort langfristig steigen.

 

Nach ausgiebiger Diskussion fasst der Sozialausschuss über die einzelnen Sätze des geänderten Beschlussvorschlags der CDU-Fraktion folgende Beschlüsse:

 


Beschlüsse:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstand zur Neuorganisation der SGB II-Aufgabenwahrnehmung im Kreis Steinfurt zur Kenntnis.

 

        Abstimmungsergebnis:           einstimmig beschlossen

 

 

Der Sozialausschuss spricht sich für eine Beratung und Betreuung der SGB II-Bezieher aus einer Hand und einer einheitlichen Struktur aus.

 

        Abstimmungsergebnis:           einstimmig beschlossen

 

 

Dem Wunsch der Bürgermeister aus Rheine, Emsdetten und Ibbenbüren die Aufgaben der Leistungsgewährung, des Fallmanagement und der Arbeitsvermittlung selbst vor Ort durchzuführen, soll nochmals geprüft werden.

 

        Abstimmungsergebnis:           mehrheitlich beschlossen

                                                     11    JA-Stimmen

                                                       6    NEIN-Stimmen

 

 

Sollte der Kreis Steinfurt diesem Vorschlag nicht folgen, ist dem Kreis Steinfurt insgesamt die Aufgabenwahrnehmung des SGB II zu übertragen und das Delegationsprinzip insgesamt aufzuheben.

 

        Abstimmungsergebnis:           mehrheitlich beschlossen

                                                     14    JA-Stimmen

                                                       3    Enthaltungen