Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

0:09:00

 

In Ergänzung der Vorlage verliest Frau Ehrenberg zunächst folgende Information:

 

Kostenentwicklung im Bereich „Ausbau der U3-Plätze“

 

Die Umsetzung des U3-Ausbauprogrammes wird bekanntlich mit erheblichen Bundes- und Landesmitteln mitfinanziert. Hierfür wurden in der Förderrichtlinie Festbeträge festgelegt, die sich wie folgt staffeln:

 

Neu- und Erweiterungsbauten einschl. Einrichtung              20.000,00 € pro Platz

Umbauten                                                                         8.500,00 € pro Platz

Einrichtungskosten                                                             3.500,00 € pro Platz

 

Eine Vielzahl der bisher gestellten Anträge bewegte sich auch im Rahmen der Festbetragsregelungen. Auf der Basis der Festbeträge sind auch die Mittel im Haushalts- und Finanzplan der Stadt Rheine veranschlagt worden.

 

I.       Nunmehr stellt sich heraus, dass es U3-Maßnahmen gibt, die in _____Kombination mit Sanierungsarbeiten durchgeführt werden sollen

 

In diesem Zusammenhang sind 3 Anträge zu nennen, die mit einem Sanierungsaufwand von insgesamt 330.000,00 € beziffert werden. Bei den beantragten Maßnahmen konnte in allen Fällen durch die Träger die besondere Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahme nicht im Detail beschrieben werden. Vielmehr können die Maßnahme wohl nur als wünschenswert beschrieben werden.

 

Sanierungsmaßnahmen wurden bislang stadtseitig nur dann finanziert, wenn gleichzeitig eine Landesmittelförderung erfolgt. Eine Landesmittelförderung für die 3 Maßnahmen ist auszuschließen, weil die besondere Dringlichkeit nicht beschrieben werden kann.

 

In dem Wissen, dass eine Landesmittelförderung nicht zu erwarten ist, haben die beteiligten konfessionellen Träger jedoch angeboten, die Sanierungskosten zu 50 % aus Trägermittel zu finanzieren. Die restlichen 50 % sollen von der Stadt Rheine finanziert werden. Haushaltsmittel stehen hierfür jedoch nicht zur Verfügung.

 

II:     Aktuelle Sachstände zu den im Bereich links der Ems
          beschlossenen     Anbauten                                                            

 

Anbau einer Gruppe am Jakobi-Kindergarten und Umwandlung von 2 Gruppen der Gruppenform III in die Gruppenform I                       

 

Die Planung wurde in einem Gespräch am 19. 03. 2010 vorgestellt. Eine Kostenschätzung liegt noch nicht vor. Sowohl seitens der Architekten als auch des Träger wurde deutlich gemacht, dass eine Finanzierung im Rahmen der Festbeträge des Landes nicht auskömmlich sein wird. In einem weiteren Gespräch am 07. 04. 2010 sollen die Gesamtkosten vorgestellt und eine Finanzierungsregelung erarbeitet werden.

 

 

Anbau einer Gruppe am Janusz-Korczak-Kindergarten

 

Auch hier wurden in einem Gespräch am 19. 03. 2010 erste Planungsschritte vorgestellt. Die Vertreter des Architekturbüros wiesen deutlich darauf hin, dass die Pauschalen nicht auskömmlich seien. Zudem sei hier zu bedenken, dass mit Realisierung der Maßnahme für das gesamte Gebäude ein neues Brandschutzkonzept erarbeitet und umgesetzt werden müsse. Hier ist mit erheblichen Kosten zu rechnen.

 

 

Anbau einer Gruppe an der Caritas-Kindertagesstätte Ellinghorst

 

Der Anbau der 4. Gruppe verursacht Kosten in Höhe von insgesamt 335.250,00 €. Durch die Festbetragsregelung sind 260.000,00 € finanziert. Die restlichen 75.000,00 € trägt der Träger allein.

 

 

Anbau einer Gruppe am St. Gertrud-Kindergarten

 

Der Anbau der Gruppe erfordert nach der am 22. 03. 2010 vorgelegten Planung einen erheblichen Umbaubedarf im Bestand. Ferner sind Sanierungsmaßnahmen unumgänglich. Dem Förderbetrag für die eine Gruppe der Gruppenform II in Höhe von 240.000,00 € steht eine Kostenschätzung ohne Einrichtungskosten in Höhe von 795.000,00 € gegenüber. Die Finanzierungslücke beträgt nach vorläufigen Berechnungen 555.000,00 €, die zur Hälfte von der Stadt getragen werden sollen.

 

Zusammenfassung:

 

I.       Es stellt sich die Frage, wie mit wünschenswerten Sanierungsmaßnahmen umgegangen werden soll, für die keine Landesmittel bewilligt werden. 

 

 

II.      Die Umsetzung des U3-Ausbauprogrammes in bestehenden Einrichtungen wird auch unter ausschließlicher Berücksichtigung des unbedingt Notwendigen Kosten verursachen, die mit den Festbeträgen des Landes nicht zu decken sind. Es stellt sich die Frage, ob unter Berücksichtigung der tlw. erheblich über den Festbeträgen liegenden Ausbaukosten nach wie vor ausschließlich die Erweiterung bestehender Einrichtungen diskutiert werden soll, oder ob alternativ die erforderlichen Plätze durch Neubaumaßnahmen im Rahmen von Investorenmodellen geschaffen werden sollen.

 

 

Es folgen nun die Wortbeiträge zur Vorlage.

 

Herr Kohnen teilt mit, dass die CDU-Fraktion weiterhin Neubauten grundsätzlich ablehnend gegenüberstehe. Vorrang hätten Anbauten an bestehende Einrichtungen. Für vorübergehende Bedarfsspitzen sollten mobile Raumsysteme ausdrücklich in die Prüfung mit aufgenommen werden. Auch sollten Gespräche mit den Trägern, die derzeit ihre Einrichtungen erweitern möchten, mit dem Ziel gesucht werden, ob sie trotz eines evt. Neubaues im Wohnpark Dutum ihre Anbaupläne aufrechterhalten.

 

Herr Hemelt führt für die SPD-Fraktion aus, dass diese ebenfalls den Neubau einer Einrichtung nur ganz nachrangig sehen. Absoluten Vorrang hat die Trägersicherheit der vorhandenen Träger. Deren jetzige Ausbauplanungen und Investitionen müssten langfristig sichergestellt sein.

 

Ferner wünscht Herr Hemelt zukünftig eine differenziertere Betrachtung der Planungsbezirke. Insbesondere für den Planungsbezirk Südraum wünscht er die Aufteilung nach Mesum, Elte und Hauenhorst.

 

Herr Schöpper weist darauf hin, dass eine kleingliedrigere Betrachtung der vorliegenden Planungsbezirke auf Grund der dann zu geringen Grundgesamtheiten nicht belastbar sei. nicht belastbar sei. Je kleingliedriger die Planung, desto ungenauer würde sie. Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Gesamtprognose in der Regel stimmen, dass es aber zwischen den Planungsbezirken schon Abweichungen gegeben habe. Würde man diese Planungsbezirke noch weiter aufteilen, gäbe es noch mehr Abweichungen. Bei diesen kleingliedrigen Prognosen käme der Faktor Zufall hinzu. Eine belastbare Grundlage für die Entscheidung über Investitionen wäre nicht mehr gegeben.

 

Herr Lammerding beantwort Fragen der Ausschussmitglieder zum Planungsbericht. Der Planungsbericht enthält kleinere Übertragungsfehler zwischen Tabellen; das abschließende Ergebnis ist aber richtig wiedergegeben. Der korrigierte Bericht ist zusammen mit der Berechnungsformel für die Fruchtbarkeitsziffer als Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

 

Frau Ehrenberg macht den Vorschlag, die weitere Planung kurzfristig in einem Arbeitskreis/ Rundem Tisch zu besprechen.

 

Thema soll sein: Ist- und Bedarfsanalyse. Wo sind Anbauten möglich? Wie sind die Raumprogramme? Braucht die Stadt Rheine noch einen Neubau einer weiteren Einrichtung?

 

Herr Fühner fasst die einzelnen Beiträge zu einem abweichenden Beschlussvorschlag zusammen, über den er dann abstimmen lässt.

 


Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. für den Planbereich Rheine links der Ems
    sowohl weitere Ausbauvarianten in bestehenden Einrichtungen im Rahmen von Trägergesprächen abzuklären,
    als auch einen Neubau im Wohnpark Dutum in Form eines Investorenmodells zu prüfen. Vorrang vor einem Neubau haben auf jeden Fall mögliche Anbauten an bestehende Einrichtungen, insbesondere der Einsatz von mobilen Raumsystemen soll geprüft werden.

  2. Die Kindergartenbedarfsplanung soll eine differenziertere Betrachtung der Planungsbezirke beinhalten.

 

  1. Es wird ein gemeinsamer Runder Tisch für das gesamte Stadtgebiet aus Trägervertretern, Politik und Verwaltung mit dem Ziel eingerichtet, nach einer Ist- und Bedarfsanalyse die Frage beantworten zu können, braucht die Stadt Rheine noch einen Neubau einer weiteren Einrichtung?