Sitzung: 15.04.2010 Beirat für Menschen mit Behinderung
Herr Theismann verpflichtet die anwesenden Beiratsmitglieder und deren Vertreterinnen und Vertreter in analoger Anwendung des § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur gewissenhaften Wahrnehmung ihres Amtes.