Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 5

01:41:42

 

Frau Ehrenberg erläutert nochmals die Gründe aus denen die Richtlinien geändert werden sollen. Die bisherigen Richtlinien sahen ausschließlich vor, dass die Stadt die Förderung eines kulturellen Projektes sich nur auf einen finanziellen Zuschuss im Rahmen im Haushalt bereit gestellten Mittel beschränkte. Mit den neuen Richtlinien werden insbesondere die Förderungsmöglichkeiten deutlich erweitert, z.B. durch Beratung oder Vernetzung. Damit wird der Servicegedanke in den Vordergrund gestellt. Weiter macht sie darauf aufmerksam, dass die Zuständigkeitsverteilung zwischen Politik und Verwaltung verändert wurde. Bisher war es so, dass jede Zuwendung unabhängig von der Höhe von der Politik zu beschließen war. Hier schlägt die Verwaltung in Anlehnung an die Vergaberichtlinien vor, ab 7.500 € ein Beschlussfassung durch den Ausschuss erfolgen zu lassen. In diesem Zusammenhang verweist Frau Ehrenberg darauf, dass in diesem Jahr die Sonderbeihilfen durch den HFA beschlossen werden mussten, da gleichzeitig eine Ausnahme von der Haushaltssperre erforderlich war. (Eine Übersicht über die vom HFA beschlossenen Sonderbeihilfen wird dabei an alle Ausschussmitglieder verteilt.). Gleichwohl wird es ein umfassendes Berichtswesen zu den gewährten Zuschüssen im Kulturausschuss geben. Im Weiteren werden Detailfragen zur Vorlage beantwortet.

 

Im Anschluss an die Diskussion lässt Frau Lulay über den nachfolgenden Beschluss abstimmen:


Beschluss:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Richtlinien für die Gewährung von Beihilfen zur Förderung der Kulturarbeit in Rheine zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:           7 Ja-Stimmen

                                             5 Enthaltungen